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Deutsche Kunst- und Antiquitätenmesse [Hrsg.]
Die Weltkunst — 11.1937

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Nr. 47 (28. November)
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https://doi.org/10.11588/diglit.45709#0196
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2

DIE W E L T K U N S T




vom 28. November 1957

der Flucht“ von dem noch zu wenig gewürdig-
ten Bartolomeo Cavarozzi (s. Abbildung,; von
weiteren Römern sei auf die „Geburt der
Rose“ von Carlo Maratti und die Veduten von
Locatelli und Pannini verwiesen, denen sich
die neapolitanische Schule mit Namen wie
Salvatore Rosa, Luca Giordano, Solimena,
Ruoppolo und G. Recco anschließt. Das
Schwergewicht der Sammlung liegt aber in
den oberitalienischen Meistern, den Malern
von Genua und Venedig. Das liebenswürdige
Genrebild eines Johannesknaben von Bernardo
Strozzi und eine der phantastischen Land-

schaften von Magnasco, dem Bilde der Samm-
lung Brass in Venedig nahestehend, repräsen-
tieren zwei Genueser Hauptmeister. Der Mün-
chener Johann Carl Loth, frühzeitig nach
Venedig ausgewandert, steht mit zwei Werken
zeitlich am Anfang der langen Reihe von
Barockmalern der Lagunenstadt, die viele un-
bekanntere Namen umfaßt neben den nam-
haften Meistern, die teilweise mit Haupt-
werken vertreten sind und auf deren Aufzäh-
lung wir uns beschränken müssen. Da ist
Entwürfe von Schwind
für die Wartburg
Die in diesem Frühjahr auf der Boerner-
Versteigerung in Leipzig aufgetauchten und


Einer der sechs farbigen Entwürfe Schwinds für
die Wartburgfresken
Neuerwerbung der Wartburg, Eisenach (Foto Boerner)
für 5400 M zugeschlagenen sechs Entwürfe
Moritz von Schwinds zu den Fresken aus dem
Leben der heiligen Elisabeth sind nunmehr in
den Besitz der Wartburg übergegangen. Sie
bilden eine wichtige Ergänzung zu den Wand-
bildern, von denen infolge der Witterungsein-
flüsse bekanntlich bereits originalgetreue Ko-
pien geschaffen werden mußten.

Giulio Carpioni mit einem skizzenhaft hinge-
hauchten Bilde „Pan und Syrinx“, Pietro Li-
beri mit dem malerisch besonders reizvollen
Werk „Venus, Vulkan und Amor“, Gio. An-
tonio Pellegrini mit dem bedeutenden Sopho-
nisbe-Bild, Tiepolo mit dem ehern, in der Trie-
rer Sammlung A. v. Nell befindlichen, hervor-
ragenden Gemälde „Apollo und Marsyas“
(s. Abb. S. 1), Diziani mit einer „Anbetung
der Könige“, Pietro Longhi mit einem charak-
teristischen „Hauskonzert“, Rotari mit dem
(bereits in der ..Weltkunst“ 1955, Nr. 25 abge-
bildeten) „Sitzenden Mädchen“, Zuecarelli mit
zwei kleinformatigen
stimmungsvollen Land-
schaften. Die Veduten-
maler sind bezeichnend
zur Stelle, wenngleich
man hier noch Cana-
letto und Guardi ver-
mißt, die vorläufig durch
ausgezeichnete Arbeiten
von Bernado Beilotto,
Marco Ricci (s. Abbil-
dung), Michele Marieschi
und Luca Carlevaris er-
setzt werden müssen.
Aber gerade in dem Vor-
handensein der kleine-
ren Meister äußert sich
der sammlerische Cha-
rakter dieses Kunstbe-
sitzes, dem in Deutsch-
land heute kaum ein
Gegenstück zur Seite
gestellt werden dürfte in
der Vollständigkeit und
kennerischen Sicherheit,
mit der das Bild einer
weiten Epoche unter Be-
rücksichtigung moder-
ner Geschmacks - Ge-
sichtspunkte festgelegt
ist. W. R. D.
./luklions Torberichle
Aachen, iO./ll. Dez.
A n t. C r e u t z e r versteigert am IO./ll. De-
zember Gemälde alter und neuerer Meister,
Jap. Holzschnitte, Schwertstichblätter, Netzu-
kes, Arbeiten in Zinn, Messing, Bronze, Perser
Teppiche der verschiedensten Provenienzen,
Skulpturen und Möbel. Von den Werken neue-
rer Meister seien genannt eine romantische
Landschaft von A. Achenbach, Fjord von An-
schütz. Winzerzug von Cretius, Interieur von
E. v. Grützner, Weinprobe von 11. Lassen, Alte
Fischerhäuser von G. Schönleber, Badestrand
von Ostende von Fr. Stahl. Die alte Schule
ist u. a. mit guten Werken von de Kayser,
E. van Heemskerk, dem Kölner Hülsmann,
einer feinen Landschaft von Saftleven,
einer Anbetung im Blumenkranz von Seghers
und Fr. Francken, einer Hafenlandschaft von
Fr. Wouters vertreten.
Berlin, I.—2. Dez.
Am 1. und 2. Dezember gelangt der Nachlaß
P., Berlin-Grunewald, Delbrückstr. 15—17,
durch den Versteigerer Gerhard Harms
zur Auflösung, der eine überaus reichhaltige
Auswahl interessanter und wertvoller Gegen-
stände umfaßt. So findet man neben 7 flämi-
schen Tapisserien des 16. u. 17. Jahrhunderts
eine Anzahl von Gemälden alter und neuerer
Meister, wobei auf Maler wie G. van Eeck-
hout, flämische und holländische Meister des
18. Jahrh., Max und E. Gaisser, H. Herrmann,
H. Rasch, Schweitzer, Adam Kunz u. a. hin-
gewiesen sei. Das Mobiliar umfaßt neben
zahlreichen Stilmöbeln einige beachtenswerte
antike Einzelstücke.
Hamburg, 2.—5. Dez.
Die zweite Herbstversteigerung bei D r.
Ernst Hauswedell beginnt mit einer Ab-
teilung alter Landkarten, Städteansichten und
Pflanzen-Kupfer; es folgen deutsche und aus-
ländische Literatur des 17. bis 19. Jahrhunderts,
weiter eine Sammlung kulturgeschichtlich
interessanter Bücher, dann moderne Erstaus-
gaben, illustrierte Bücher und Vorzugsdrucke
sowie Abteilungen über Buchwesen, Kunst-
geschichte, Literaturwissenschaft. Auch mo-
derne Graphik und Aquarelle sind vertreten.
Köln, 10.—11. Dez.
Am 10. und 11. Dezember werden die Be-
stände der Wiesbadener Kunsthandlung
L. Metzler bei Math. Lempertz verstei-
gert: Antiquitäten und antike Möbel aller Art
aus verschiedenen Jahrhunderten; schöne
Sitzmöbel in Einzelstücken und Garnituren.
Tische, kleine und große Intarsienkommoden,
Barock- und Rokoko-Schreibmöbel, Stand-
uhren, Tischuhren, Wanduhren, Vitrinen, Kom-
moden-Sekretäre, Kleiderschränke des 17. und
18. Jahrhunderts, schöne alte Silberschmiede-


Marco Ricci., Phantasievedute mit gotischer Kirche
Leinwand, 103,5 : 124 cm
Sammlung Robert Scholz-Forni, Hamburg
(Foto Ganymed, Berlin)

arbeiten, Geschmeide und Edelsteinschmuck
aus der klassizistischen und romantischen Zeit,
altes Gerät und Geschirr aus Kupfer, Messing,
Zinn, deutsches Porzellan, besonders aus der
kurmainzischen Manufaktur Höchst und
Höchstdamm, ferner von Wien, Frankenthal,
Ludwigsburg, Meißen; deutsche Fayencen,
rheinische Steinzeuggefäße der Renaissance u.
v. a. Den Schild? bilden etwa 70 Gemälde älte-
rer und neuerer Meister.
München, 2.—5. Dez.
Am 2. und 5. Dezember findet im Mün-
chener K u n s t v e r s t e i g e r u n g s h a u s
die letzte Auktion dieses Jahres statt. Zum
Ausgebot gelangen altes Kunstgewerbe, Ge-
mälde des 15. bis 18. Jahrhunderts, Plastik,
Teppiche und Textilien aus verschiedenem
süddeutschen Besitz und aus der Sammlung
Theodor Stroefer (Nürnberg). Unter den kera-
mischen Arbeiten sind eine Reihe erstklassiger
Platten und Walzenkrüge der Manufakturen
Delft, Bayreuth, Frankfurt, Nürnberg, Pots-
dam; das Glas ist mit deutschen Formgläsern
des 17. und 18. Jahrhunderts vertreten. Die
Arbeiten in Metall umfassen eine reichhaltige
Kollektion von Zinn des 17. und 18. Jh„ Kup-
fergeschirre, interessante Werkzeuge in Eisen,
Wirtsschilde und Zunftzeichen. In reicher Aus-
wahl folgen Rahmen, Schatullen, Kästchen,
Kinderspielzeug, Puppengeschirr, Schmuck,
Dosen, Anhänger, Möbel des 17.—19. Jh„ dar-
unter einige frühe Tische, kleine Kommoden
und Zierschränke. Unter den Bildern sind als
besonders gute Arbeiten zu nennen: ein Dop-
pelflügelaltar des Meisters der Ulrichslegende
um 1460. eine Abendmahlsszene aus dem Schul-
kreis Jörg Ratgebs, dem Abendmahl der. ehern.
Sammlung Figdor sehr nahestehend, eine Ecce-
homotafel aus der Werkstatt Lucas von Lei-
dens, außerdem Arbeiten von Franken d. J„


Bartolomeo Cavarozzi, Ruhe auf der Flucht
Leinwand, 64 ■. 57,5 cm
Sammlung Robert Schol z-F orni, Hamburg
(Foto Ganymed, Berlin)
Fyt, Lingelbach, Maes, Miereveldt, Mignai'd.
Momper, Neefs, Roos, ein Werkstattbild R11'
bens’ um 1620, Lorenz Strauch, de Vos und
eine Oelbergszene aus der Werkstätte des
Michael Wolgemut. Textilien und Teppiche
bilden den Schluß des über 700 Nummern um-
fassenden Kataloges.

Steuerberatung

Eigenhandel oder Agentur im Kunsthandel

Es ist bei der Umsatzsteuer von erheblichem Unter-
schied, ob man als Eigenhändler oder als Agent gilt.
Gilt man als Eigenhändler, so
hat man den gesamten ver-

haber von Ladengeschäften gelten dagegen Ausnahmen-
Nach einer neuen Entscheidung des Reichsfinanzhofs

einnahmten Verkaufspreis zu
versteuern. Gilt man dagegen
als Agent, so braucht man
lediglich die Provision zu ver-
steuern.
Wer also als Agent gilt,
ist bei der Umsatzsteuer regel-
mäßig im Vorteil, da die Pro-
vision immer nur einen Bruch-
teil des Verkaufspreises aus-
macht. Trotzdem können aber
die Dinge mitunter auch an-
ders liegen. Man muß be-
rücksichtigen, daß die Um-
sätze im Großhandel nur
einem ermäßigten Steuersatz
von 0,5 vH. unterliegen kön-
nen. Umsätze im Großhandel
sind z. B. Lieferungen an an-
dere Kunsthändler, sowie an
Museen, Behörden, öffentlich-
rechtliche Körperschaften, usw.
Der Agent hat aber seine
Provision in jedem Fall mit
2 vH. zu • versteuern, auch
wenn die Lieferung, für die
er die Provision erhält, eine
Lieferung im Großhandel ist,
die nur mit 0,5 vH. versteuert
wird.
Welches ist nun rechtlich
der Unterschied zwischen einem
Eigenhändler und einem Agen-
ten? Der Eigenhändler ver-
kauft im eigenen Namen und
für eigene Rechnung. Der
Agent dagegen in fremden
Namen und für fremde Rech-
nung. Zwischen dem Kunden
und dem Agenten entstehen
überhaupt keine Rechtsbe-
ziehungen, sondern lediglich
zwischen dem Lieferanten und
dem Kunden.
Die Entscheidung darüber.


Constantin Meunier, An der Tränke. Bronze, H. 84 cm
Galerie Ernst Arnold, München '.(Foto Gal. Arnold)

ob jemand im eigenen
Namen oder im fremden Namen auftritt, hängt immer
von seinem Auftreten nach außen ab. Es braucht dem
Kunden nicht ausdrücklich gesagt werden, wer der Liefe-
rant ist. Es kann genügen, wenn der Kunde weiß, daß
das Geschäft für eine andere Firma abgeschlossen wird.
Dies muß aber schon bei Abschluß des Geschäfts fest-
stellbar sein. Es ist nicht zulässig, daß nachträglich,
z. B. bei Erteilung der Rechnung, ein anderer als Liefe-
rant bezeichnet wird, sofern nicht der Kunde damit ein-
verstanden ist. Der Agenteneigenschaft steht nicht ent-
gegen, daß der Agent die Haftung nicht übernimmt.
Es ist zulässig, daß der Agent neben seiner Vermitt-
lungstätigkeit im eigenen Namen verkaufen oder eine
sonstige Tätigkeit ausüben darf. Er kann also neben
seiner Agententätigkeit auch als selbständiger Kunst-
händler auftreten.
. Die eben genannten Grundsätze gelten ganz all-
gemein für das gesamte Geschäftsleben. Für die In-

Diplomwirtschafter Bruno Stender-

handelt der Unternehmer, der in seinem Laden im e'\Qe
nen Namen verkauft, auch regelmäßig im eigen6n
Namen. Er ist also Eigenhändler,, der die gesamt611
vereinnahmten Entgelte zu versteuern hat. Nur se^r
gewichtige Gründe könnten ausnahmsweise zu einer 0,1
deren Beurteilung führen. Der Reichsfinanzhof begründ
diese Stellungnahme damit, daß nach der Volksanschdu
ung der Käufer, der einen Laden betritt, nur mit d®1*1
jenigen in rechtsverbindliche Beziehungen treten vV‘
der ihm im Laden als Ladeninhaber gegenübertritt.
Kunde nimmt, wenn er einen Laden betritt, regelmäßig
nicht an, daß ein anderer als der Ladeninhaber d6
Lieferant ist. Wenn ein Ladeninhaber auch mit den
Lieferanten Verträge des Inhalts gemacht hat, ör so
nur als Agent gelten, so ist dies für die Umsatzste^6
regelmäßig ohne Bedeutung. (RFH. v. 16. 7. 37
567/36.)

Verkauf

Ankauf

FRANKFURT A. M.

TELEPHON: 26997

MARIA ALMAS

München

Ottostrasse lb

NEUE MAINZER-STR. 78
(Am Opernplatz)

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