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Der bewusste Brief wanderte von Ministerium zu Mini-
sterium und doch gelang es, trotz aller eifrigen Nachforsch-
ungen, der Erfurter Regierung nicht, den genauen Verlauf
von Rebmanns Flucht und die Namen der daran beteiligten
Personen zu erfahren.
Während die Untersuchung über diesen Brief im Gange
war. sandte Rebmann ein Schreiben aus Altona an den
Regierungspräsidenten von Bellmont nach Erfurt.1)
In diesem Brief bittet Rebmann den Präsidenten, ihm
einen Auszug aus den Untersuchungsakten zu senden, da-
mit er erfahren könne, worin sein Verbrechen bestehe.
Seine Flucht erklärt er mit dem Wunsch, sich einer will-
kürlichen und gesetzwidrigen Verhaftung zu entziehen. Er
versichert, dass „er bereit wäre, sich den Gesetzen auszu-
liefern, nicht aber der Rache“. Er ist überzeugt, seine
Unschuld beweisen zu können, da er nicht gegen Gesetze
gefehlt haben könne, die nicht vorhanden seien.2)
Anstatt jeder Antwort verlangte die Erfurter Regie-
rung, dass Rebmann sich binnen vier Wochen in Erfurt
stellen sollte, widrigenfalls er edictaliter zitiert werden
würde.3)
Unterdessen war der Prozess gegen Vollmer und Kramer
zu Ende geführt. Die Regierungsräte Döring und Graberg,
die mit der Führung der Untersuchung beauftragt waren,
fällten über das „Neue Graue Ungeheuer“ folgendes Urteil,
das sie der Erfurter Regierung vorlegten.
Aus dem Inhalt dieses Journals ist ersichtlich:
1. „dass durch solches die Grundsätze der Neufranken
sehr annehmlich vorgetragen und überzuckert wurden,
2. dass man von grossen Herrn in sehr verächtlichem
und herablassendem Tone schreibet,
1) Der Brief kam am 8. Januar 1796 in Erfurt an. Original.
Magdeburg, Archiv.
2) Damit wollte Rebmann sagen, dass er gegen die Zensur-
bestimmungen des Privilegs von Vollmer nicht gehandelt habe.
3) Resolution der Erfurter Regierung vom 12. Januar 1796.
Magdeburg, Archiv.
Der bewusste Brief wanderte von Ministerium zu Mini-
sterium und doch gelang es, trotz aller eifrigen Nachforsch-
ungen, der Erfurter Regierung nicht, den genauen Verlauf
von Rebmanns Flucht und die Namen der daran beteiligten
Personen zu erfahren.
Während die Untersuchung über diesen Brief im Gange
war. sandte Rebmann ein Schreiben aus Altona an den
Regierungspräsidenten von Bellmont nach Erfurt.1)
In diesem Brief bittet Rebmann den Präsidenten, ihm
einen Auszug aus den Untersuchungsakten zu senden, da-
mit er erfahren könne, worin sein Verbrechen bestehe.
Seine Flucht erklärt er mit dem Wunsch, sich einer will-
kürlichen und gesetzwidrigen Verhaftung zu entziehen. Er
versichert, dass „er bereit wäre, sich den Gesetzen auszu-
liefern, nicht aber der Rache“. Er ist überzeugt, seine
Unschuld beweisen zu können, da er nicht gegen Gesetze
gefehlt haben könne, die nicht vorhanden seien.2)
Anstatt jeder Antwort verlangte die Erfurter Regie-
rung, dass Rebmann sich binnen vier Wochen in Erfurt
stellen sollte, widrigenfalls er edictaliter zitiert werden
würde.3)
Unterdessen war der Prozess gegen Vollmer und Kramer
zu Ende geführt. Die Regierungsräte Döring und Graberg,
die mit der Führung der Untersuchung beauftragt waren,
fällten über das „Neue Graue Ungeheuer“ folgendes Urteil,
das sie der Erfurter Regierung vorlegten.
Aus dem Inhalt dieses Journals ist ersichtlich:
1. „dass durch solches die Grundsätze der Neufranken
sehr annehmlich vorgetragen und überzuckert wurden,
2. dass man von grossen Herrn in sehr verächtlichem
und herablassendem Tone schreibet,
1) Der Brief kam am 8. Januar 1796 in Erfurt an. Original.
Magdeburg, Archiv.
2) Damit wollte Rebmann sagen, dass er gegen die Zensur-
bestimmungen des Privilegs von Vollmer nicht gehandelt habe.
3) Resolution der Erfurter Regierung vom 12. Januar 1796.
Magdeburg, Archiv.