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Zeitschrift für Ästhetik und allgemeine Kunstwissenschaft — 10.1915

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Kober, August H.: Der Begriff der Literaturgeschichte
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https://doi.org/10.11588/diglit.3818#0199
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ig2 AUGUST H. KOBER.

lativität zwischen bestimmten Polen, die dem unendlichen Sichbewegen
eine Grenze setzt mit der Bestimmung der Bewegung als Kraftwir-
kung innerhalb eines Ganzen. Zweifellos entspricht dies Prinzip einer
Wirklichkeit; jedenfalls aber brauchen wir nicht noch darüber hinaus
ein Grundgesetz der historischen Bewegung zu suchen, zumal die
Möglichkeit des klaren Erkennens historischer Vorgänge tatsächlich
erst dort beginnt, wo der Einzelne sein Sein bestimmt als Beziehung
zu seiner Gemeinschaft. Setze ich für diese Gemeinschaft den Aus-
druck Staat, so kann ich den Begriff der Geschichte im allgemeinen
bestimmen als die Fülle der mit den Beziehungen zwischen Einzelnem
und Staat gegebenen Bewegungen. Diese Begriffseinheit Mensch-
Staat nun ist unabänderlich als Dauerzustand eines antagonistischen
Bewegungsverlaufes. Doch stehen die beiden Seiten der Zweiheit
nicht so im Kausalzusammenhange, daß jemals ein Fall eintreten
könnte, in dem der Staat das Produkt des Individuums wäre. Denn
dieser Staat ist in sich bereits ein Sammelbegriff; in ihm ruhen un-
zählige Einzelheiten, von den psychischen Vorgängen unzähliger Indi-
viduen herstammend. Die Bewegung eines Einzelnen dem Staate
gegenüber mag noch so stark einseitig und gradrichtig sein, sie wird
doch immer zerstreut und abgelenkt werden durch die im Staat ge-
bannten psychischen Werte, die fortwährend zu neuer Bewegung ent-
fesselt werden können. Es gibt in diesem Sinne im Staatsleben kein
»zufallsfreies« Geschehen, keine rein subjektiv-individuelle Tat. Mit
anderen Worten: es gibt in der politischen Geschichte keine scharfe
Trennung von Staatsmann und Staat, von Schöpfer und Schöpfung,
von Subjekt und Objekt. Man kann die Geschichte des preußischen
Staates nicht schreiben ohne Friedrich den Großen, nicht die Ge-
schichte Friedrichs des Großen ohne den preußischen Staat. Fassen
wir die Geschichte als Geschehen, so kann man sagen: bei der ur-
sprünglichen und beständigen Zweiheit des Gegenstandes der poli-
tischen Geschichte gibt es für diesen als Begriff durchaus einheitlichen
Gegenstand nur eine Richtung des Geschehens. Diese Art des Ge-
schehensverlaufes, wobei die individuelle Eigenbewegung zur Relation
mit der politischen Gesamtheit wird, ist der allgemeinen Geschichte
überhaupt eigen. Die Volksgeschichte bewegt sich danach, genau
wie die der großen Männer.

Demgegenüber ist die Literaturgeschichte grundsätzlich dualistisch.
Friedrich der Große und der preußische Staat, das ist eine Gleichung
ganz verschieden von der: Goethe und Faust. Hier nämlich kann
man durch einen Schnitt trennen: es gibt Faust ohne Goethe und
Goethe ohne Faust. Das Verhältnis von Subjekt und Objekt ist hier
grundsätzlich kausal. Der Dichter ist Schöpfer. Immer. Mag er sich
 
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