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Zeitschrift für christliche Kunst — 28.1915

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52

ZEITSCHRIFT FÜR CHRISTLICHE KUNST.

Nr. 2/3

Grabdenkmal des Grafen von Rieneck und
seiner Gemahlin in der Kirche zu Grünefeld,
desgl. die spätgotische Liebfrauenkirche in
Bamberg und das Rokokograbdenk-
m a 1 des Professors Rösser in der Universi-
tätskirche zu Würzburg. — Dem Würz-
burger Dom ist der Farbenschmuck des Um-
schlags entnommen: das Altargemälde
Onghers und das Bronzeepitaph
des Gottfried von Wernau. S.

Psychologie des Kunstsammeins von
Adolph Donath. Mit 50 Abbildungen
im Text. Richard Carl Schmidt & Co. in
Berlin 1911. Pr. geb. 6 M.
Dieser Band 9 der „Bibliothek für Kunst-
und Antiquitätensammler" will über das
Kunstsammeiwesen informieren, wie es sich
allmählich entwickelt hat bis zu dem Um-
fangedes gegenwärtigen internationalen Kunst-
marktes. Nach einer kurzen Einleitung über
den Sammeltrieb (für die sich noch eine An-
zahl weiterer, diese an Originalen so reichen
Zunft charakterisierender Gesichtspunkte emp-
fohlen haben dürfte) verfolgt der Verfasser
dessen Entwicklung durch die Jahrhunderte
des Altertums, des Mittelalters, der Renais-
sance, des Rokoko, der Gegenwart, den Kunst-
kammern des XVII.Jahrh., dem XVIII. Jahrh.
in England und Deutschland, namentlich in
Berlin seit 1871, endlich dem Typus Lanna
je einen besonderen Abschnitt widmend. Die
Preissteigerungen, die,.amenkanischeGefahr",
die Aufstellung der Privatsammlungen, das
Fälschertum werden in eigenen Kapiteln be-
handelt, denen hauptsächlich die Illustra-
tionen, gelten als interessante, aber minder
wesentliche Beigabe. — Da es dem Verfasser
auch für die Gegenwart, vornehmlich um die
großzügigen Erscheinungen auf diesem Ge-
biete zu tun war, mithin um die reichen
Sammler, zu deren Mitteln aber die Kennt-
nisse nicht immer im Verhältnis stehen, so
daß jene vielfach der Ergänzung durch Rat-
geber auf Schritt und Tritt bedürfen, treten
die kleinen Sammler ganz in den Hintergrund.
Trotzdem bilden gerade diese einen wichtigen
Faktor in der Geschichte des Sammelwesens,
wegen ihres Fleißes, ihres Spürsinns, ihrer
Unterscheidungsgabe, ihrer Systematik, ihrer
wissenschaftlichen Förderung. Sie leisten
Pionierdienste, nicht selten der uneigen-
nützigsten Art, und manche von ihnen sind
Mehrer des Reiches, welches auf dem besten
Wege ist, Gemeingut zu werden, denn die
öffentlichen Sammlungen sind doch schließlich
die ultima ratio des gewaltigen Kunstschatzes.

— Der Verfasser hat in anregender Weise ein
ungemein wichtiges, weite Kreise interessie-
rendes Thema angeschnitten, das gerade in
psychologischer Hinsicht noch vielfältige Er-
örterungen verdient, mancherlei Vertiefungen
verträgt und wünschenswert macht im Inter-
esse von Wissenschaft und Kunst, von so
manchen Fragen der Kultur. — Je höher der
Sammler, der eine Spezies für sich bildet, seine
Aufgabe faßt, um so wichtiger werden die
Dienste sein, die er, weit über seines Daseins
Grenze hinaus, der Menschheit erweist. Der
Verfasser wird diese Verdienste gewiß in seiner
II. Aufl. noch umfassender behandeln. S

Die Denkmalpflege in Deutsch-
land, mit besonderer Berück-
sichtigung der Rechtsver-
hältnisse. Von Dr. phil. Aug. Kneer,
Rechtsanwalt in Trier. — Verl. des Volksver-
eins in M.Gladbach. 1915. Pr.geb.2,40 M.
Das trotz seiner knappen Fassung sehr in-
haltreiche Buch betont nicht nur die recht-
lichen Gesichtspunkte, sondern auch die
idealen, die von der größten Bedeutung sind
für die Entwicklung der erst ein Jahrhundert be-
stehenden wichtigen und dringlichen Denk-
malpflege. — Diese wird in 5 Kapiteln
behandelt, von denen das I. dem Ge-
schichtlichen gewidmet ist (mit Ein-
schluß des Auslandes). — Mit den Be-
griffen und Systemen derselben
beschäftigt sich das II. Kapitel. — Das fol-
gende Kapitel erörtert die deutsche
Denkmalpflege, insoweit es sich um
die amtlichen Einrichtungen
und Maßnahmen (Organisationen, Archive,
Inventansationen), wie um die privaten
Bestrebungen, auch um Museen,
Propaganda usw. handelt — Staat und
Kirche, als die vorwiegend beteiligten
Faktoren, finden im IV. Kapitel eingehende
Behandlung hinsichtlich ihres gemeinsamen
Gebietes, und die Spezialge setz-
gebung des XX. Jahrhunderts
findet sorgsamste Registrierung, bevor die
Naturdenkmalpflege den Schluß
bildet — dem nur noch als A n h a n g folgt
die Zusammenstellung der Gesetze für Hessen,
Preußen, Bayern. Sachsen, Oldenburg, Baden,
Württemberg. In diesem Zusammenhange
werden alle Bestimmungen notiert, alle Ge-
sichtspunkte markiert, nicht nur referierend,
sondern auch kritisch, so daß das große, sehr
aktuelle Gebiet allseitige Beleuchtung er-
fährt mit dem Ergebnis sorgsamer Aufklä-
rung und warmer Anregung. S.
 
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