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Zeitschrift für christliche Kunst — 28.1915

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Schröder, Alfred: Pazaureks Prachtwerk über kirchliche Goldschmiedekunst (mit Tafel 3)
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https://doi.org/10.11588/diglit.4335#0076
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Nr. 4

ZEITSCHRIFT FÜR CHRISTLICHE KUNST.

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hat es auf Gesamtwirkung abgesehen, löst sich vom Zusammenhang mit dem
gotischen Gefüge mehr oder minder vollständig los und verzichtet gänzlich auf
gotische Zierformen. Als Beispiele für die beiden Richtungen seien hier die
Monstranz eines Biberacher Meisters von 1612 (Abb. 2) und das Zylinderrehquiar
eines Augsburger Meisters von 1624 (Abb. 3) nebeneinander gestellt1. Es soll
damit jedoch durchaus nicht
der Anschein erweckt werden,
als gehöre die fortschrittliche
Richtung den großen Kunst-
stätten an, die gotisierende der
Provinz: auch in Augsburg
standen beide Richtungen da-
mals nebeneinander.

Der Dreißigjährige Krieg
bezeichnet in der deutschen
Kunstgeschichte einen tiefen
Einschnitt: es tritt nicht nur
äußerlich eine Unterbrechung
des Kunstbetriebes fast auf der
ganzen Linie ein, sondern es
wird auch die Renaissance hin-
weggefegt und der derbere
Barock hält seinen Einzug. An
Zierformen bevorzugt er in den
ersten 25 Jahren nach dem Krieg
das merkwürdig freie Knorpel-
werk, das in Nordwestdeutsch-
land, wie u. a. namentlich die
Kölner Jesuitenkirche zeigt,
schon bedeutend früher auftritt,
im Süden erst jetzt allgemeiner
Eingang findet. Ein trotz aller
Willkür liebenswürdiges Muster
bietet Pazaurek in der Tauf-
schüssel von Herrenberg. Erst
um 1670 griff man wieder auf
den so dankbaren und gestal-
tungsfähigen Pflanzenschmuck
Zurück, zuerst in streng natura- Abb. 8. Kelch in Mergentheim. Augsburg, Georg Ignaz Bauer 1778.

listischer Form, dann in freien

Umbildungen ihn verwendend. Dabei schreitet die Entwickelung so rasch voran,

daß sich weiterhin und bis zum Ende des XVIII. Jahrh. die Entstehungszeit auch

1 Es ist zu bedauern, daß sich Pazaurek diese, wie es scheint, völlig gesicherten Zeitangaben
nicht zu eigen gemacht und den Abbildungen beigefügt hat, sondern sich mit viel weiter ge-
faßten Zeitbestimmungen begnügt; bei der außerordentlichen Beweglichkeit der Formen
gerade im Kunstgewerbe sollte es allgemeiner Grundsatz sein, gesicherte Zeitangaben scharf
zu betonen.



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