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Zeitschrift für christliche Kunst — 28.1915

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Nr. 10

ZEITSCHRIFT FÜR CHRISTLICHE KUNST.

163

essante Fragen im Anschlüsse an Denk-
mäler der verschiedensten Kunstzweige aus
alter und neuer Zeit, namentlich neue Ent-
deckungen und Restaurationen, wobei der
Tätigkeitsbericht jedes Heftes Ab-
schluß bildet in alphabetischer Aufzählung
der österreichischen Länder, bzw. Orte, in
denen die „Z e n t r a 1 k o m m i s s 1 o n" ihre
Wirksamkeit besonders entfaltet hat.

Neben mehrfachen, sehr inhaltreichen Be-
richten und illustrierten Beilagen sind es
namentlich drei mehr prinzipielle
Aufsätze aktueller Bedeutung,
die von sehr kompetenten Verfassern her-
rühren und besondere Beachtung in weiten
Kreisen verdienen. —

Seite 1 —14 stellt von Schubert-Sol-
dern „Betrachtungen über das
Wesen des modernen Denkmal-
kultus und seine psychischen
Grundlagen" an, tiefgefaßte, im An-
schluß an Alois Riegl geführte Untersuchun-
gen über den Kunstwert, mag er im Alter,
in der historischen Bedeutung, in der Selten-
heit, in der Markt- und Sammelbedeutung
gelegen sein, mit der Folgerung, daß nur ein
Sammeln, das die Erhaltung und Sicherung
von Denkmälern bezweckt, seine ethische und
ästhetische Berechtigung habe. — In fast
unmittelbarem Anschluß daran, Seite 14—24,
erscheint ein Vortrag von Max Dvorak:
Sammler, Museen und Denk-
malpflege, der mit manchen üblen
Auswüchsen der Sammelpassion arg ins Ge-
richt geht, zumeist in voller Begründung,
aber doch ohne hinreichende Betonung der
Ausnahmen, bzw. ihrer Vorzüge. — Von
noch größerer momentaner Wichtigkeit ist
der lange Aufsatz von Wilhelm R. von A m -
bros: „Völkerrecht und Denk-
malschutz" Seite 74—109, der die Be-
stimmungen des Völkerrechts über den
Schutz von Denkmälern eingehend prüft, die
sich ausschließlich auf den Kriegszustand
beziehen. Wie diese sich langsam und erst
in neuerer Zeit, eigentlich erst in den letzten
Jahrzehnten bis zu den Haager Konferenzen,
entwickelt haben, erscheint als eine wertvolle,
für die Zukunft, hoffentlich schon die baldige,
maßgebende Darlegung, deren Schluß die
Untersuchung der verschiedenen, den Denk-
mälern innewohnenden Werte ist. S.

G o 11 e s g n a d e n t u m und Wider-
standsrecht im früheren Mit-
telalter. — Zur Entwicklungsgeschichte

der Monarchie. Von Dr. Fritz Kern,
Prof. für Geschichte an der Univers. Frank-
furt. K. F. Koehlerin Leipzig. - M.9,50.

Dieses Heft 2 aus I. Band: „Mittel-
alterliche Studie n", (von denen die
Behandlung lang vernachlässigter Themate
zu erwarten ist) liefert einen sehr wertvollen
Beitrag zur vergleichenden Verfassungsge-
schichte des Mittelalters, unter Aufgebot
eines gewaltigen Literaturapparates, der sehr
gründlich verarbeitet wird. Zuerst wird das
Gottesgnadentum in seiner Entstehung als
monarchisches Prinzip, dann als germanisches
Geblütsrecht, sodann als Nachwirkung der
antiken Herrschervergötterung, des Heroen-
kultus gewürdigt, ferner der Herrscher in
seiner Gebundenheit durch das Recht, als
dessen Herr, wie als dessen Knecht, endlich
das Widerstandsrecht in der germanischen
Auffassung, in der kirchlichen Behandlung,
wie in seiner Beziehung zum Volkswillen,
zum Herrschaftsvertrag, aus denen die spä-
teren Theorien und Maßnahmen sich ent-
wickelt haben. — Lauter Fragen verwickelter
Art, die hier ohne Voreingenommenheit, weil
durchaus wissenschaftlich, erörtert werden,
unter zahlreichen Hinweisen auf moderne
Verhältnisse. S.

Peruginos erste Schaffenspe-
riode von August Schmarsow.
Mit 14 Tafeln und 2 Abbildungen im Text.
— Teubner in Leipzig 1915. M. 4,40.

Der Verfasser, dem die Maler des XIV. und
XV. Jahrh. bereits so reiche Aufklärung ver-
danken, frischt (in diesem II.Hefte des XXXI.
Bandes der „Abhandlungen") Studien auf,
die er bereits vor mehr als drei Jahrhzehnten
in Italien über den Lehrer Raphaels gemacht
hat, und die nicht entsprechende Würdigung
erfahren haben, auch nicht von Venturi. —
Hier liefert er den Nachweis, daß die Gemälde,
namentlich des St. Sebastian in Cerqueto,
die er schon damals, ohne es abbildlich be-
gründen zu können, als Jugendwerk, also
Vorläufer der Arbeiten in der Sistina, in
Anspruch nahm, wirklich von Perugino her-
rühren. Dieser frühe Ursprung wird auch
von anderen Gemälden behauptet, die in guten
Abbildungen vorgeführt werden. An diese
knüpft der Verfasser in seiner feinen, anschau-
lichen Art die überzeugende Beweisführung,
die als eine wesentliche Bereicherung dieses
Ausschnittes aus der umbroflorentinischen
Periode erscheint als Muster exakter For-
schung, weil schärfster Analyse. S.
 
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