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Zerrenner, Heinrich Gottlieb
Volksbuch: Ein faßlicher Unterricht in nützlichen Erkenntnissen und Sachen mittelst einer zusammenhängenden Erzählung für Landleute um sie verständig, gut, wohlhabend, zufriedener und für die Gesellschaft brauchbarer zu machen (2. Theil, 2. Abtheilung) — [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar], 1788 [VD18 90783166]

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https://doi.org/10.11588/diglit.49046#0037
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Die Rönigl. preußk Ländee. zH
Oels; ) Münsterberg , dem Fürsten von
Auersberg; 4) Trachenberg, dem Fürsten von
Hatzfeld und s ) Caroiarh, dem Fürsten von
Carolath und Neichsgrafen von Schöneich zu-
ständig. Hierzu kommen noch einige kleinere,
theiis freye Standesherrschaften, theils freye
Minderherrschasten, die gleichfalls ihre eigene
Besitzer haben, welche aber insgesammt die Kö-
nigs. Preußl, Landeshoheit üder sich erkennen.
II.) In Oberschlesien. Hier besizt unser König
l ) Zwey Fürstenthumer:
a) Oppeln, mit der Hauptstadt Oppeln ander
Oder, und der Vestung Kofel.
b) Ratibor.
L ) Einen Theil des, sonst dem Bischof von Bres-
lau ganz zugehörigen, Fürstenrhums Neisse,
nebst der darinn liegenden Hauptstadt und Ve-
stung gleiches Namens; einen Theil von den
Fürstenchümern Jägerndorf und Troppau, wel-
che beyde dem Fürsten von Lichtenstein gehören.
Im erstem liegt Leobschüz, .in dem andern
Hvltschin; ingleichen die freyen Standesherr-
schasten Plesse und Beuchen. Jene gehört dem
Fürsten von Anhalt.-Cörhen ; diese dem Grafen
von Henkel.
3) Die an Schlesien glänzende Grafschaft Glaz
gehört fest 1742 ganz dem Könige von Preus-
sen. Die Hauptstadt Gtaz ist eine wichtige
Vestung.
Volksbuch. U. B. C ZN
 
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