Die Rönigl. preußk Ländee. zH
Oels; ) Münsterberg , dem Fürsten von
Auersberg; 4) Trachenberg, dem Fürsten von
Hatzfeld und s ) Caroiarh, dem Fürsten von
Carolath und Neichsgrafen von Schöneich zu-
ständig. Hierzu kommen noch einige kleinere,
theiis freye Standesherrschaften, theils freye
Minderherrschasten, die gleichfalls ihre eigene
Besitzer haben, welche aber insgesammt die Kö-
nigs. Preußl, Landeshoheit üder sich erkennen.
II.) In Oberschlesien. Hier besizt unser König
l ) Zwey Fürstenthumer:
a) Oppeln, mit der Hauptstadt Oppeln ander
Oder, und der Vestung Kofel.
b) Ratibor.
L ) Einen Theil des, sonst dem Bischof von Bres-
lau ganz zugehörigen, Fürstenrhums Neisse,
nebst der darinn liegenden Hauptstadt und Ve-
stung gleiches Namens; einen Theil von den
Fürstenchümern Jägerndorf und Troppau, wel-
che beyde dem Fürsten von Lichtenstein gehören.
Im erstem liegt Leobschüz, .in dem andern
Hvltschin; ingleichen die freyen Standesherr-
schasten Plesse und Beuchen. Jene gehört dem
Fürsten von Anhalt.-Cörhen ; diese dem Grafen
von Henkel.
3) Die an Schlesien glänzende Grafschaft Glaz
gehört fest 1742 ganz dem Könige von Preus-
sen. Die Hauptstadt Gtaz ist eine wichtige
Vestung.
Volksbuch. U. B. C ZN
Oels; ) Münsterberg , dem Fürsten von
Auersberg; 4) Trachenberg, dem Fürsten von
Hatzfeld und s ) Caroiarh, dem Fürsten von
Carolath und Neichsgrafen von Schöneich zu-
ständig. Hierzu kommen noch einige kleinere,
theiis freye Standesherrschaften, theils freye
Minderherrschasten, die gleichfalls ihre eigene
Besitzer haben, welche aber insgesammt die Kö-
nigs. Preußl, Landeshoheit üder sich erkennen.
II.) In Oberschlesien. Hier besizt unser König
l ) Zwey Fürstenthumer:
a) Oppeln, mit der Hauptstadt Oppeln ander
Oder, und der Vestung Kofel.
b) Ratibor.
L ) Einen Theil des, sonst dem Bischof von Bres-
lau ganz zugehörigen, Fürstenrhums Neisse,
nebst der darinn liegenden Hauptstadt und Ve-
stung gleiches Namens; einen Theil von den
Fürstenchümern Jägerndorf und Troppau, wel-
che beyde dem Fürsten von Lichtenstein gehören.
Im erstem liegt Leobschüz, .in dem andern
Hvltschin; ingleichen die freyen Standesherr-
schasten Plesse und Beuchen. Jene gehört dem
Fürsten von Anhalt.-Cörhen ; diese dem Grafen
von Henkel.
3) Die an Schlesien glänzende Grafschaft Glaz
gehört fest 1742 ganz dem Könige von Preus-
sen. Die Hauptstadt Gtaz ist eine wichtige
Vestung.
Volksbuch. U. B. C ZN