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Zoepfl, Heinrich
Kritische Bemerkungen zu den Schriften von Dr. Johann Ludwig Klüber und einem ungenannten norddeutschen Publicisten über die eheliche Abstammung des hochfürstlichen Hauses Löwenstein-Wertheim und dessen Nachfolgerecht in den Stammländern des Hauses Wittelsbach — Heidelberg und Leipzig: Groos, 1838

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https://doi.org/10.11588/diglit.47354#0039
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r
Gegen die Statthaftigkeit der allgemeinen Rechtsvermuthung
für die eheliche Geburt eines Kindes könnte in Bezug auf die
Descendenz Friedri ch's des Siegreichen vielleicht der Einwand
versucht werden, daß eine solche Präsumtion aus dem Grunde
unstatthaft sei, weil Kurfürst Friedrich der Siegreiche in den
bei Uebcrnahmc der Landesregierung ausgestellten Urkunden auf
die Schließung einer Ehe für die Zeit verzichtet habe, als sein
Neffe und Adoptivsohn Philipp oder succcssionsfähige Dcscen-
denz desselben vorhanden sein werde. Vielleicht mochte man
versucht sein, aus dieser Thatsache vielmehr eine natürliche Ver-
muthung für die uneheliche Zeugung seiner Sohne ableiten zu
wollen.
Wir wollen uns hier nicht in eine Erörterung über das mo-
ralische Gewicht und die Rcchtsverbindlichkeit einer solchen Zu-
sage der Ehelosigkeit verlieren; wir wollen hier nicht geltend
machen, daß Friedrich, hingerissen von einem edlen Eifer für
seines Landes Wohl, diese Zusage zu einer Zeit gegeben hatte,
in welcher sein Herz noch von der Liebe unberührt geblieben war,
und er selbst die Größe des Opfers nicht zu ermessen vermochte,
welches man von ihm forderte, so wie daß auch überdieß der
Papst auf dieses Cölibat-Dersprechen gar nicht eingegaugeu ist. 60)
Wir wollen hier gar nicht hervorheben, daß von einer durch die
schönsten Vorzüge des Geistes und Herzens, durch Sittsamkeit
und weibliche Tugend ausgezeichneten Frau, wie Clara Lettin
übereinstimmend geschildert wird"), nicht angenommen werden
kann, daß sie sich vöm Hofe zu München, aus einer ehrenvollen
59) Den Inhalt dieser Urkunden s. bei Klub er §. 6. 7.
KO) S. die Urkunden bei Kl über x. 22 — 24. —
kl) Klüber §. 25. -

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