Vorwort.
VH
buchstäblich genauen Abdruck dieser Projecte zu veranstalten,
um hierdurch dem Verluste, welcher durch das etwaige Ab-
handenkommen der gegenwärtig bekannten einzigen Hand-
schriften neuerdings entstehen könnte, gründlicher vorzubeugen,
als diess durch blose Auszüge und glossenartige Beifügung ihrer
Abweichungen an den Text der Carolina geschehen kann.
Obgleich sonach meine Hauptabsicht auf die Herausgabe
der bisher nur bruchstückweise bekannt gewordenen Projecte
der Carolina ging, so schien doch aus einer unvermeidlichen
Rücksicht auf den buchhändlerischen Vertrieb nicht räthlich,
dieselben allein, und ohne die Carolina selbst herauszugeben,
und somit lag der Gedanke nahe, auch die sog. Mutter und
Schwester der Carolina — die Ba mb er gische und die
Brandenburgische Halsgerichtsordnung nebenbei ab drucken
zu lassen, und somit diese ganze Familie von Rechtsbüchern
vollständig herauszugeben, wodurch zugleich das gegenseitige
Verhältniss derselben nothwendig in ein helleres Licht treten
muss.
Es wurden demnach hier zum Drucke befördert:
I. Die Bambergische Halsgerichtsordnung nach dem
ältesten Drucke, aus der Officin des Druckers Hans Pfeill
in Bamberg, 1507;
II. Die Brandenb urgische Halsgerichtsordnung, nach
dem ältesten Drucke vom J. 1516, durch Jobst Gutknecht
in Nürnberg:
Die von mir benützten Exemplare dieser beiden Gerichts-
ordnungen gehören der k. Bibliothek zu Bamberg, und sind mir
von deren Vorstande, dem Herrn Bibliothekar Prof. Jäck mit
gleicher Zuvorkommenheit zur Benützung überlassen worden,
mit welcher er mich bei der Herausgabe meines Werkes über
das Bamberger Recht als Quelle der Carolina (Heidelberg 1839)
unterstützt hatte.
III. Das Project der peinlichen Gerichtsordnung Kaiser
Carl’s V. vom J. 1521 — (erstes Project) — ist nach der
im Fürstlich Schwarzenberg’schen Archive befindlichen
Handschrift abgedruckt worden. Dieses Exemplar des ersten
Projectes ist sehr schön (auf Papier) geschrieben, und voll-
kommen wohl erhalten. Die Artikel sind hierin nicht mit Zahlen
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buchstäblich genauen Abdruck dieser Projecte zu veranstalten,
um hierdurch dem Verluste, welcher durch das etwaige Ab-
handenkommen der gegenwärtig bekannten einzigen Hand-
schriften neuerdings entstehen könnte, gründlicher vorzubeugen,
als diess durch blose Auszüge und glossenartige Beifügung ihrer
Abweichungen an den Text der Carolina geschehen kann.
Obgleich sonach meine Hauptabsicht auf die Herausgabe
der bisher nur bruchstückweise bekannt gewordenen Projecte
der Carolina ging, so schien doch aus einer unvermeidlichen
Rücksicht auf den buchhändlerischen Vertrieb nicht räthlich,
dieselben allein, und ohne die Carolina selbst herauszugeben,
und somit lag der Gedanke nahe, auch die sog. Mutter und
Schwester der Carolina — die Ba mb er gische und die
Brandenburgische Halsgerichtsordnung nebenbei ab drucken
zu lassen, und somit diese ganze Familie von Rechtsbüchern
vollständig herauszugeben, wodurch zugleich das gegenseitige
Verhältniss derselben nothwendig in ein helleres Licht treten
muss.
Es wurden demnach hier zum Drucke befördert:
I. Die Bambergische Halsgerichtsordnung nach dem
ältesten Drucke, aus der Officin des Druckers Hans Pfeill
in Bamberg, 1507;
II. Die Brandenb urgische Halsgerichtsordnung, nach
dem ältesten Drucke vom J. 1516, durch Jobst Gutknecht
in Nürnberg:
Die von mir benützten Exemplare dieser beiden Gerichts-
ordnungen gehören der k. Bibliothek zu Bamberg, und sind mir
von deren Vorstande, dem Herrn Bibliothekar Prof. Jäck mit
gleicher Zuvorkommenheit zur Benützung überlassen worden,
mit welcher er mich bei der Herausgabe meines Werkes über
das Bamberger Recht als Quelle der Carolina (Heidelberg 1839)
unterstützt hatte.
III. Das Project der peinlichen Gerichtsordnung Kaiser
Carl’s V. vom J. 1521 — (erstes Project) — ist nach der
im Fürstlich Schwarzenberg’schen Archive befindlichen
Handschrift abgedruckt worden. Dieses Exemplar des ersten
Projectes ist sehr schön (auf Papier) geschrieben, und voll-
kommen wohl erhalten. Die Artikel sind hierin nicht mit Zahlen