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geeignet sind. Wenn nämlich, wie ich gezeigt zu haben
glaube, der Entwurf des Vierkönigsbündnisses kein vollstän-
diger und schon aus diesem Grunde kein unverändert durch-
führbarer Verfassungsentwurf, sondern nur der Ausdruck
einer gewissen Gesinnung der vier Könige und Oesterreichs
sepn soll, so muß ich vor Allem darauf aufmerksam machen,
daß er doch gewisse Grundideen anerkennt, die auch in dem
preußischen Entwürfe Aufnahme gefunden haben.
Es sind insbesondere drei Punkte, die im Entwürfe des
Vierkönigsbündnisses, und so viel verlautet, noch bestimm-
ter in der österreichischen Beitrittserklärung, als leitende
Grundsätze anerkannt worden sind. Der erste Punkt ist die
Anerkennung des Bedürfnisses einer engeren Vereini-
gung aller deutschen Stämme, das Bedürfniß einer
kräftigen Exekutive, und gerne kann ich mich daher
einem verehrten Redner in der hohen Kammer anschließen,
wenn derselbe sagt, daß Oesterreich es uns nicht verargen
werde, noch verargen könne, wenn wir uns von dem Be-
dürfnisse der engern Vereinigung getrieben, sofort an Preu-
ßen anschließen, da Oesterreich, auch in sich selbst das gleiche
Bedürfniß einer engeren Vereinigung seiner Provinzen em-
pfindend, zuerst mit deren Einigung vorangegangen ist.
Der zweite Punkt, auf welchen ich Hinweise, ist das Be-
dürfniß einer neu en Gründung einer Gesammtverfas-
su ng. Diese Gründung der Gesammtverfassung wird, wie ich
glaube und bereits zu zeigen versucht habe, durch den preu-
ßischen Entwurf nicht erschwert, sondern vielmehr erleichtert.
Allgemein waren die Klagen zur Zeit der Bundesverfas-
sung über die Zersplitterung der Stimmen, über die Schwie-
rigkeit, einen übereinstimmenden Beschluß herbeizuführen.
Auch der Beseitigung dieses Mißstandes ist durch den preu-
ßischen Entwurf bereits vorgearbeitet. Es ist eine nicht un-
bedeutende Zahl von deutschen Staaten, deren Einwilligung
zum endlichen Abschlüsse einer neuen Gesammtverfassung
nicht umgangen werden kann, die durch ihre bereits beste-
hende engere Verbindung mit der Krone Preußen nunmehr
weit leichter als früher zu jenen Schritten bestimmt werden
können, welche für die Vereinigung des gesammten Deutsch-
lands nothwendig seyn werben.
Der dritte Punkt ist der, daß Oesterreich nicht nur aner-
kennt, sondern sogar ausspricht, daß es vorzugsweise das Be-
dürfniß einer innigeren und stärkeren Handelsverbin-
dung mit dem übrigen Deutschland fühle. Zn dieser Beziehung
kommt Oesterreich dem übrigen Deutschland und seinen längst
geeignet sind. Wenn nämlich, wie ich gezeigt zu haben
glaube, der Entwurf des Vierkönigsbündnisses kein vollstän-
diger und schon aus diesem Grunde kein unverändert durch-
führbarer Verfassungsentwurf, sondern nur der Ausdruck
einer gewissen Gesinnung der vier Könige und Oesterreichs
sepn soll, so muß ich vor Allem darauf aufmerksam machen,
daß er doch gewisse Grundideen anerkennt, die auch in dem
preußischen Entwürfe Aufnahme gefunden haben.
Es sind insbesondere drei Punkte, die im Entwürfe des
Vierkönigsbündnisses, und so viel verlautet, noch bestimm-
ter in der österreichischen Beitrittserklärung, als leitende
Grundsätze anerkannt worden sind. Der erste Punkt ist die
Anerkennung des Bedürfnisses einer engeren Vereini-
gung aller deutschen Stämme, das Bedürfniß einer
kräftigen Exekutive, und gerne kann ich mich daher
einem verehrten Redner in der hohen Kammer anschließen,
wenn derselbe sagt, daß Oesterreich es uns nicht verargen
werde, noch verargen könne, wenn wir uns von dem Be-
dürfnisse der engern Vereinigung getrieben, sofort an Preu-
ßen anschließen, da Oesterreich, auch in sich selbst das gleiche
Bedürfniß einer engeren Vereinigung seiner Provinzen em-
pfindend, zuerst mit deren Einigung vorangegangen ist.
Der zweite Punkt, auf welchen ich Hinweise, ist das Be-
dürfniß einer neu en Gründung einer Gesammtverfas-
su ng. Diese Gründung der Gesammtverfassung wird, wie ich
glaube und bereits zu zeigen versucht habe, durch den preu-
ßischen Entwurf nicht erschwert, sondern vielmehr erleichtert.
Allgemein waren die Klagen zur Zeit der Bundesverfas-
sung über die Zersplitterung der Stimmen, über die Schwie-
rigkeit, einen übereinstimmenden Beschluß herbeizuführen.
Auch der Beseitigung dieses Mißstandes ist durch den preu-
ßischen Entwurf bereits vorgearbeitet. Es ist eine nicht un-
bedeutende Zahl von deutschen Staaten, deren Einwilligung
zum endlichen Abschlüsse einer neuen Gesammtverfassung
nicht umgangen werden kann, die durch ihre bereits beste-
hende engere Verbindung mit der Krone Preußen nunmehr
weit leichter als früher zu jenen Schritten bestimmt werden
können, welche für die Vereinigung des gesammten Deutsch-
lands nothwendig seyn werben.
Der dritte Punkt ist der, daß Oesterreich nicht nur aner-
kennt, sondern sogar ausspricht, daß es vorzugsweise das Be-
dürfniß einer innigeren und stärkeren Handelsverbin-
dung mit dem übrigen Deutschland fühle. Zn dieser Beziehung
kommt Oesterreich dem übrigen Deutschland und seinen längst