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Beilage Nr. 184 zum Protokoll der 36. Sitzung vom 14. Dezember 1850.

Kommissionsbericht
über
den Gesetzesentwurf, das Vereins- und Versammlungsrecht betreffend.
Erstattet
von Hofrath Zöpfl.

Durchlauchtigste, Hochgeehrteste Herren!
Unter den Gegenständen, welche die Aufmerksamkeit der Gesetzgebung in besonderem Maße in Anspruch zu
nehmen geeignet sind, nimmt das Vereins-- und Versammlungsrecht eine der ersten stellen ein. Es herrschet darüber
nur eine Stimme im ganzen Lande, und ist sowohl in den Motiven zum vorliegenden Gesetzesentwurf, als in dem
Kcmmissionsberichte der zweiten Kammer übereinstimmend als eine traurige Wahrheit und bittere Erfahrung aner-
kannt worden, daß sich die frühere Gesetzgebung über das Vereins- und Versammlungsrecht, namentlich das Gesetz
vom 26. Oktober 1833 über die Vereine und das vom 15. November 1833 über die Volksversammlungen, als un-
zureichend erwiesen haben, und daß durch den schrankenlosen Gebrauch, oder vielmehr Mißbrauch, welcher von dem
Vereins- und Versammlungsrechte in den letzten Jahren gemacht worden war, der Umsturz der staatlichen Ordnung
im Großherzogthume hauptsächlich herbeigeführt worden ist. Eine gleiche unabweisliche Ueberzeugung von der Ge-
fährlichkeit des Mißbrauches des Vereinsrechtes und des Versammlungsrechtes, und von der Unverträglichkeit einer
unbeschränkten Uebung dieser Rechte mit einer jeden bestehenden Staatsform, sie sei eine monarchische oder eine
republikanstche, hat im Laufe dieses Jahres nicht nur in einer Reihe anderer deutschen Staaten, Preußen,
Baiern, Sachsen und Hessen-Darmstadt, sondern auch in Frankreich eine Gesetzgebung hervorgerufen, welche diesen
 
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