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Albini, Franz Josef ¬von¬ [Bearb.]; Hartmann, Kaspar [Bearb.]
Für und Wieder die Mainzische Konstitution: bestehend in I. D. Teutsch Etwas über die mainzische Konstitution. II. Hartmann Etwas über das Etwas des D. Teutsch. III. D. Teutsch Ein Paar derbe Worte an Kaspar Hartmann — Frankfurt, 1793 [VD18 13545221]

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https://doi.org/10.11588/diglit.30620#0045
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— 4!
chen; bei des Kurfürsten Emerich Josephs Tode
scy cmc halbe Million baares Geld vorhanden ge-
wesen, der jetzige Kurfürst habe alles durchge-
bracht, Herrschaften verkauft, und solche'Schul-
den gemacht, daß 10 Schatzungssimpeln zu deren
Zahümg nicht hinrcichten, und daß sie dassand in
zehn Generationen nicht davon erhöhten könnte.
Soweit Ihr Text.
-Wie war es aber doch nur möglich, daß Sie,
Herr Republikaner, ohne zu erröthcn, so ein jäm-
merliches Gewäsche demDruck übergeben konnten?
Wie mogten Sie Ihre Weissagungen und Verspre-
chen den Mainzern als gegenwärtiges Glück em-
pfehlen? Wie durften sie sogar Thatumstände er-
zählen, wovon ganz Mainz das Gegentheil weiß?
Alles, was Sie sagen, ist ettel unwahr; es find
lauter
-- satui commerita csrcbri
Oirs^us non vilas guogurnn spectacula srauclis.
Wissen Sic nicht, daß auch selbst Erdichtungen,
wenn sie gefallen sollen, wenigstens wahrscheinlich
seyn müssen?
Ura voluptatis causa ünt proxima vsris.
Horat. cis arte ?oet.
Unwahr ist, daß der brave Kurfürst Emerich
Joseph auch nur bei weitem eine halbe Million
Gulden baares Geld seinem Nachfolger hinterlas-
sen habe. Ein Fürst, zumal ein geistlicher Fürst,
kann immer ein guter Regent scyn, wenn er
gleich seine Kameraleinkünftc nicht in Truhen ver-
schließt, sondern solche lieber unter seine Unter-
thanen kommen läßt. Unwahr ist, daß jemal der
jetzige Kurfürst eine Herrschaft Stein verkauft
haben sollte. Haben ihm Umstände gerathen,
andere Herrschaften zu verkaufen; so ist diesetmit
Einwilligung seines Kapitels geschehen, und da§
Geld ist nüjlicher für das sand verwendet worden ;
seine Kammer hat von solchen Geldern zu ihre»
Kurrentausgaben nie einen Kreuzer gezogen, und
es konnte ihr nach der Verfassung nichts davon ju
 
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