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Allgemeine theologische Bibliothek — 5.1775

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Abhandlungen
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https://doi.org/10.11588/diglit.22490#0295
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28Z

Abhandlungen,
gelischen Gemeinden keine Veränderung vorneh-
men dörfe, rielweniger sie gar aufzuheben befugt
sey»
Das wäre nun abermal ein trauriger Gewis-
senszwang, wenn sich eine Provinz nach der an-
dern in solchen Dingen richten müßte, wo sich
nicht einmal eine Person nach der andern zu
richten hat. Es wäre sonst, sagt Man, ein Ab-
fall von der Evangelischen Kirche. Gut!
aber wenn fetzt die ganze Evangelische Kirche
auf einmal einen gemäßigtem Lehrtropus annäh-
me; das wäre kein Abfall? von der ältern?
Doch wer wird das eigentlich einen Abfall heissen
können, wenn man auf die ersten Fundamente
fort bauet? Ist es doch ein Grundsatz der evan-
gelischen Kirche, blosse Menschensatzungen, wo
sie jetzt und künftig nach und nach dafür erfun-
den. werden sollten, von dem wesentlichen der Re-
ligion abzusondern. Es sind auch fetzt nicht mehr
die Zeiten, in denen Luther lebte. Da redete
man von einem Abfall von der katholischen Kir-
che, als einem Verbrechen über alle Verbre-
chen. Und wir sehen fetzt alle seine Reforma-
tion für rechtmäßig und göttlich an. —
Was würde denn erfolgen, wenn man von
selten des Consistoriums oder der Regierung einer
Provinz in Deutschland auf eine erneuerte Form
der
 
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