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Allgemeine theologische Bibliothek — 11.1778

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https://doi.org/10.11588/diglit.22496#0017
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der Reformations- u. Gelehrten-Historie. 9
Castellio in einer ganz andern Bedeutung, als hie«
angenommen wird, gebrauche, und ihn als einen
eigensuinigen Menschen, der blos seinem Kopf
folge, tadele. S. i? will der Vers, dasjenige,
was Sammarthcmus von dem Castellio schreibt:
ttomo cereroc^ui lim^iex et 28 omni kättu aiie°
NU8, Hui r/i/e'
ltttöepwm^ue juventutis eru-
ttierittX cui'LM kiterno tei iuris colenäL laboro
att^uIrer, aus dem Grunde widerlegen, wett es
gar nicht wahrscheinlich sey, daß Cast, ein Landgut zu
Basel besessen habe, da er 1547 in einer Vorrede
oder vielmehr Zuschrift an den Amerbach zu er-
kennen giebt, er habe nichts eignes besessen; allein
prsoäium heißt hier wohl weiter nichts, als ein
Acker, ein Stück Landes, dergleichen nach 1547
Castellio entweder sich erworben ober auch nur
gepachtet hat. Zum wenigsten meldet auch Va-
nitas, daß er sich mit der Feldarbeit beschäftiget
habe. S. 72 - 74 will der V. behaupten, Fau-
stus SoclNUs sey dec eigentliche Verfasser der
Schrift : In ttteretiois coeroenctts, ^uüteuus
^ro^retti ttceLt tttt^Matio,
gewesen; ihm muß also nrr vilseriatio
ej)ttioian8 tte Eno Otto 8errer>6. ttttm. 1748.4,
worum dargethan wird, daß der Nähme Mmirz
Ottu8 8MenÜ8 nicht erdichtet sey, ganz unbekannt
A 5 gewer
 
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