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Allgemeine theologische Bibliothek — 11.1778

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[Recensionen]
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[Recensionen XI-XX]
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https://doi.org/10.11588/diglit.22496#0221
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der vier ersten tausend Jahre. 213
bUNg Mösls. Hier wird von dem Fall des er-
sten Menschen auf die gewöhnliche Art gehan-
delt, und dargethan, daß seine Sünde Strafe
verdient, damit weder die Engel, noch die künf-
tigen Menschen mcynen möchten, es sey gleich-
gültig , gut oder böse zu seyn. Daß die Sinn-
lichkeit, der Verstand, der Wille, das Gewissen
und der Körper der Wrenschen gestraft worden,
das heißt, einen Theil ihrer vorigen Glückselig-
keit verlohren haben; scheint dem Recens. em
Wortspiel zu seyn, und mit der Mosaischen Er-
zählung nicht wohl übereinzustimmen. Daß
aber die gefallenen Menschen auch Mitleid ver-
dient, und ihr Schöpfer sich ihnen gleich als den
Heiland ihrer Seele kund gemacht habe, wird
wohl auögeführt. Die paradiesische Religion
ward nun nicht verändert, sondern derselben wur-
den nur für die nun sündlich und unglücklich
gewordene Menschen Zusäße und Erweitrungen
gegeben. Zu obigen drey Grundartikeln kam
uemlich dieser vierte hinzu: der allmächtige
und barmherzige Gott ist der Erlöser der sünd-
lich und unglücklich gewordenen Menschen. Er
kann und will die Menschen, die ihm folgen,
wieder fromm und glücklich machen. So wkrd
auch eine dritte Hauptpflicht nothwendig: der
sündlich gewordene Mensch muß an der Beß-
O A rung
 
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