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Allgemeine theologische Bibliothek — 13.1779

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Kürzere Anzeigen, sonderlich kleinerer Schriften
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https://doi.org/10.11588/diglit.22497#0363
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sonderlich kleinerer Schriften, zzz
beseligen etwas deutlicher ausdrücken und zwar
besser, als durch begnadigen, weil dies letztere
Wort nur die Vergebung der Sünden andeure,
und also nicht den ganzen Begriff des paulini?
schen erschöpfe» Die Schriftstellen, in
welchen der Rechtfertigung gedacht wird, sind
von einer doppelten Art. In einigen, und das
wohl in den mehresten derselben zeigt Rechtser?
rignng nichts anders an, als den wirksamen Wil?
len Gottes, den Menschen, wenn er sich der
rechten Ordnung unterwirft, selig zu machen.
In andern heißt und das ihm am Ge?
brauch und Bedeutung ähnliche bloß:
das christliche Bürgerrecht erhalten, in die Ge?
meinschaft der Kirche Gottes ausgenommen wer?
den. Wer aber das Glück hak, in dieser Ge?
sellschaft zu seyn, der ist durch die Gnade Got?
res in eine solche äusserliche läge gesetzt, daß,
wenn er sich derselben recht bedienet, er ganz ge?
wiß zur Seligkeit des künftigen bebens gelangt.
Seine Meinung von der Rechtfertigung trägt
der V. S.74 mit diesen Worten vor: "Recht?
fertigung und Vorherbestimmung sind zwey
gleichbedeutende Wörter; nur daß jenes unbe?
stimmtet, dieses bestimmter ist, und gilt also von
jenem durchaus alles eben so, wie von diesem.
Mithin nicht der Zeitglaube, sondern allein der
B. Z As
 
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