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Karl-und-Faber-Kunst- und -Literaturantiquariat [Hrsg.]; Karl und Faber Kunst- und Literaturantiquariat [Hrsg.]
Katalog / Karl & Faber, München (Nr. 39): Genealogie, Heraldik: Sammlung Elise Freiin v. König-Warthausen und andere Beiträge ; enthält eine umfangreiche genealogisch-heraldische Handbibliothek, seltene Holzschnittbücher ... ; Versteigerung: Montag, den 28. Oktober 1929 — München, 1929

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https://doi.org/10.11588/diglit.16439#0006
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AUKTIONSBEDINGUNGEN

Die Versteigerung geschieht in Reichsmark gegen sofortige bare Zahlung
in deutscher Reichswahrung. Bei Verzögerung der Zahlung hat der Käufer
für alle durch die Verzögerung für die Versteigerungsfirma sich ergeben-
den etwaigen Schäden, insbesonderheit für etwaige Zins- und Kursverluste,
aufzukommen.

Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von lS^/o zu entrichten.

Von den der Versteigerungsfirma unbekannten Käufern können Gebote
oder schriftliche Aufträge nur dann angenommen werden, wenn bis zu
Beginn der Auktion entsprechende Deckung hinterlegt wurde. Persönlich
anwesende unbekannte Bieter haben sich bereits vor der Sit-
zung bei der Auktionsleitung zu legitimieren.

Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr be-
reits mit dem Zuschlag auf den Käufer über.

Der Auktionator behält sich das Recht vor, Nummern außerhalb der Rei-
henfolge des Katalogs zu versteigern, Nummern zusammenzunehmen und
Nummern zu teilen. Gesteigert wird um mindestens eine Mark, von hun-
dert Mark aufwärts um fünf Mark, von fünfhundert Mark aufwärts um
mindestens zehn Mark, von tausend Mark aufwärts um mindestens fünf-
zig Mark, über zehntausend Mark um mindestens fünfhundert Mark.

Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag nicht
sofort zwischen den Beteiligten beglichen werden, so wird die fragliche
Nummer nochmals ausgeboten. Wenn zwei oder mehrere Personen zu glei-
cher Zeit ein und dasselbe Gebot abgeben und die Aufforderung zur Ab-
gabe eines höheren Gebotes erfolglos bleibt, entscheidet das Los.

Die Käufer sind gehalten, ihre Erwerbungen sofort nach der Auktion in
Empfang zu nehmen. Eine Haftung für die Aufbewahrung verkaufter Num-
mern kann in keiner Weise übernommen werden. Der Versand erfolgt
in jedem Falle auf Kosten und Gefahr des Käufers.

Da Gelegenheit geboten ist, sich durch Ansichtssendungen und an den
Besichtigungstagen von dem Zustande der Stücke und der Richtigkeit der
Katalogangaben zu überzeugen, können im allgemeinen Reklamationen
keinerlei Berücksichtigung finden; iu Ausnahmefällen wird die Versteige-
rungsfirma eine berechtigte Reklamation anerkennen, wenn diese binnen
vierzehn Tagen nach Schluß der Auktion erhoben worden ist.

Vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und aus-

KARL & FABER, MÜNCHEN
 
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