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Korn, Wilhelm Gottlieb
Die Kunst schön, richtig, und vernünftig zu schreiben, in Regeln und Beyspielen: nebst einer Anweisung, Rechnungen ordentlich zu führen; Zum Gebrauche derjenigen, die sich der Feder widmen; Nebst einer Vorrede, Von den Absichten, und der Beschaffenheit dieses Buches; Mit Kupfern — Bamberg, Würzburg, 1773 [VD18 1393161X]

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https://doi.org/10.11588/diglit.31435#0230
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rv6

iz.
Größere schriftliche Aufsätze / die von der
Briefforme abweichen.
prowcolle und Registraturen sind glaubwür-
diae schriftliche Erzählungen, und Nachrichten von
Dingen, die entweder vor Gerichte verhandelt wer-
den, oder auch sonsten Geschäfte und Angelegenhei-
ten betreffen, von deren Umständen man eine glaub-
würdige Nachricht nöthig hat. Es kömmt dabey
auf folgendes an:
s) Man schreibt sie auf der Stelle darnieder,
wenn man Sachen, oder Personen gerichtlich
vernimmt, oder sonst etwas anmerkenswürdi-
ges verhandelt.
K) Gleich oben auf den Bogen (denn nur ganze,
nicht halbe Bogen, oder Quartblätter müssen
genommen werden, ) schreibt man den Ort,
den Tag des Monats, und das Jahr. Z. B.
Krims, den i. August, 1767.
c) Die Gewohnheit erfodert halbbrüchig zu
schreiben.
ä) Man setzet auf die Halste zur linken Hand
weiter nichts, als die Namen der Anwesenden
Gerichts-oder die Sache verhandelnden Per-
sonen, mit Vorsetzung in xrLsenria, oder in
Gegenwart. Man muß nach einem von der sich
eräugneten Gelegenheit hergenomenen schickli-
chen Eingänge von der Hauptsache selbst anfan-
gen, und wenn jemandes Aussage ausgenom-
men wird, dessenVor-undZunamen, auch nach
Beschaffenheit der Umstände, Alter, Religion,
und Gewerbe; imgl. daß er sey erinnert wor-
den,
 
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