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Korn, Wilhelm Gottlieb
Die Kunst schön, richtig, und vernünftig zu schreiben, in Regeln und Beyspielen: nebst einer Anweisung, Rechnungen ordentlich zu führen; Zum Gebrauche derjenigen, die sich der Feder widmen; Nebst einer Vorrede, Von den Absichten, und der Beschaffenheit dieses Buches; Mit Kupfern — Bamberg, Würzburg, 1773 [VD18 1393161X]

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https://doi.org/10.11588/diglit.31435#0147
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I2Z
§. 8.
Allgemeine Erinnerung von Briefen.
2) Erklärung.
Briefe sind schriftliche Unterredungen, die man mit
abwesenden Personen in gewissen Angelegenheiten, oder
Zu Erlangung gewisser Absichten anstellet.
d) Abteilung.
Die Angelegenheiten, in denen man schreibt, betref-
fen entweder ernsthafte Geschaffte, oder man erfüllet
damit die Gesetze des Wohlstandes, und der Höflich-
keit. Die erste Art nennet man Geschäffts-die andere
Wohlstandsbriefe; alle Arten der Briefe lassen sich
unter diese zwo Gattungen bringen.
c) Erfordernisse.
Wer gute Briefe schreiben wll, muß,jedesmal so,
wie es bey jedem schriftlichen Aufsatze nöthig ist, dm
Gegenstand, darüber er zu schreiben hat, sich deutlich
vorstellen; er muß nach der Vorstellung der Sache,
davon, und nach der Absicht, warum man schreibt,
den Vortrag einrichten.
Den Unterschied der Personen, an die man schreibt,
muß man beym Briefschreiben niemals außer Acht
lassen; an höhere schreibt man ehrerbietig; an seines
gleichen höflich; an niedere leutselig; sonst aber ist al-
les, was wir von der Schreibart und schriftlichen Auf-
sätzen überhaupt oben gesagt haben, wohl in Obacht
zu nehmen.
Nicht nur den Stand der Personen, an die man
schreibt, muß man bey Verfassung der Briefe in Be-
tracht ziehen, sondern das Verhältnis in dem man
mit ihnen steht, ja auch wohl manchmal deren Gesin-
nungen und Leidenschaften, nach Beschaffenheit dieser
Um-
 
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