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Minst, Karl Josef [Transl.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 1): Chronicon. Urkunden Nrn. 1 - 166, mit Vermerken, welche die Geschichte des Klosters von 764 - 1175 und mit Nachträgen bis 1181 berichten — Lorsch, 1966

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https://doi.org/10.11588/diglit.20231#0230
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224

dem Kloster übergeben wollte, so halten wir einen solchen Entschluß für dankenswert,
rechtmäßig und äußerst willkommen. Kraft dieses vorliegenden Schriftstückes bestätigen
wir, daß wir allen Wohltätern des öfters genannten Klosters und allen denjenigen, die ihm
getreulich dienen, die Barmherzigkeit Christi und das ewige Leben verheißen, seinen
Widersachern aber und denen, die unsere Anordnung zu brechen oder zu beseitigen ver-
suchen, wenn sie sich nicht vorher eines besseren besinnen, auf Grund der Androhung in
den uns erteilten apostolischen Privilegien die Ungnade Gottes und seiner Heiligen und
den ewigen Tod in Aussicht stellen. In Christo und vor dem Angesichte Christi befehlen
und weihen wir das Kloster dem Wohlwollen unserer Nachfolger. Mögen sie dasselbe in
väterlicher Liebe vor jedem Angriff und jeder Bedrückung schützen, fest in ihrer Hand
behalten, nach Kräften fördern und niemals gestatten, daß unsere Verfassung von jeman-
dem erschüttert oder ins Wanken gebracht werde, aufdaß sie von Gott, dem Belohner aller
Guten, den Lohn des ewigen Lebens erhalten mögen. Und damit das Ansehen unserer Be-
stimmung und Schenkung auf ewig beweiskräftig und unerschütterlich bestehen bleibe,
ließen wir sie schriftlich niederlegen und haben sie mit dem Abdruck unseres Siegels be-
kräftigt. Geschehen im Kloster Neuburg selbst . . . (Lücke!) . . . vor den Kaienden des Sep-
tember (also zwischen dem 14. bis 31. August) im Jahre 1165 nach des Herrn Mensch-
werdung, in der . . . Indiktion, im 14. Jahre des Kaiserreiches des ruhmreichen Kaisers
Friedrich und auch im 14. Jahre unseres Herrn, des Abtes Heinrich. Möge uns Glück be-
schieden sein in Christo. Amen.

VERMERK 158

Auch die Klöster des Zisterzienser-Ordens pflegte er (Heinrich) mit besonderer Vor-
liebe, und zwar so sehr, daß er sich sowohl mittels beweglicher Güter „der Nöte der Hei-
ligen annahm" (Rom. 12, 13) als auch mittels Grundstücken seines Klosters. Reichlich ver-
sorgte er sie mit pflugfähigem Brachland und Dauerpachtland, wobei freilich im Sinne der
Billigkeit für beide Teile verfahren wurde. Es wurde darauf geachtet, daß den (Zister-
zienser j-Mönchen ein Ertragszuschuß zufalle und ihm (Heinrich) und seinen Nachfolgern
ein jährlicher Pachtzins, der genügend Einnahmen abwarf. Das ist auch der Grund, wes-
halb er den Mönchen in Sconaugia (Schönau, Zist.-Kloster nordöstl. Heidelberg, im Oden-
wald) das Gut in Grensheim (Grenzhof westl. Heidelberg) gegen einen vererbbaren Zins
verpachtete und bei dieser Gelegenheit auch das Gut in Gagersberg (Geiersberg bei Lützel-
sachsen?) für sein Kloster erwarb. Durch nachfolgendes Schriftstück wurde dieses Geschäft
der Erinnerung halber bestätigt:

URKUNDE 158 (3649)

(Verpachtung an Schönau)

Im Namen Gottes, des Allmächtigen. Heinrich, durch Gottes Barmherzigkeit Lorscher
Abt, an alle Christgläubigen, die kommenden und die lebenden, in Ewigkeit. Vom Fürsten
und Vater der Hirten, dem Gotte der Erbarmungen, sind wir zur Zeit zur Verwaltung sei-
nes Hausgesindes gnädig berufen. Wir sollen seinen Knechten, unseren Mitknechten, in
wahrer Liebe dienen und nach besten Kräften, die uns der Herr verlieh, ihren Nöten ab-
helfen, so gut wir es vermögen. Darum wisse das ganze Volk der Christgläubigen für jetzt
und später, daß wir im Hinblick auf die göttliche Wiedervergeltung, auf Grund der Bitten
 
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