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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 2): Schenkungsurkunden Nr. 167 - 818, Oberrheingau und Ladengau — Lorsch, 1968

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https://doi.org/10.11588/diglit.20232#0154
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URKUNDE 455 (15. März 776 — Reg. 1263)

Schenkung des Leidrad im gleichen Dorf unter König Karl und Abt Gundeland

In demselben Jahre (776), am 15. März, mache auch ich, Leidrat, eine Schenkung an
den vorgenannten Märtyrer Christi Nazarius, und zwar gebe ich eine Hube im gleichen
Dorf, welche Hiltdwin innehat, und alles, was dazugehört. Geschlossen und gefertigt.
Handzeichen der (Zeugen)

Erphold, Erkanfrid,
Gerold, Graman und

Erkanbald, Irminold.

URKUNDE 456 (13. Juni 776 — Reg. 1280)

Schenkung des Ruotbert im gleichen Dorf unter König Karl I. und Abt Gundeland

Im nämlichen Jahre mache auch ich, Ruotbert, zum Heile meiner Seele dem heiligen
Märtyrer Gottes Nazarius eine Vergabung. Der Heilige ruht im Oberrheingauer Kloster
Lorsch, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Ich wünsche, daß meine
Stiftung ewige Geltung behalte. Ich schenke in

Ulvenisheim (Ilvesheim am Neckar ö. Mannheim) vier Morgen und weiteres Land,
geeignet zur Anlage eines bis in die Mitte des Rheines reichenden Stauwehres. Ich über-
trage dies im Namen Gottes vom gegenwärtigen Tage an aus meinem rechtlichen Besitz in
das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. Nazarius auf ewig zu eigen. Urkund dessen die
nachstehende Fertigung. Geschehen im Kloster Lorsch am 13. Juni (776). Handzeichen des
Ruotbert, auf dessen Veranlassung diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt
wurde. Handzeichen der (Zeugen)

Erlulf, Altman,
Harirad, Uodo,
Bernhard, Engilman.

Ich, Hariland, war der Schreiber.

URKUNDE 457 (15. Februar 778 — Reg. 1365)
Verkauf desselben Ruotbert im gleichen Dorf unter König Karl und Abt Gundeland

Ferner habe ich, Ruotbert, euch, Vater Gundeland, für ewige Zeiten vier Joch Acker-
land und weiteres Land in

Ulvinisheim (Ilvesheim/N. ö. Mannheim) verkauft, welches bis in die Mitte des
Rheines reicht und zwischen Mannenheim (Mannheim) und der Hohensteter Gemarkung
(Hochstadt, Wüstung n. Mannheim) liegt. Dafür erhielt ich von euch auf Grund der
Schätzung des Grundstückwertes den Betrag von einem Pfund. Daraufhin habe ich das
in Rede stehende Gebiet dem heiligen Märytrer Gottes Nazarius, beziehungsweise euch,
als ewiges Eigentum übergeben. Wenn jemand diese Schenkung brechen wollte, so entrichte
er als Buße so viele Pfund Gold, als der inzwischen im Ertrage gestiegene Kaufgegenstand
zu jener Zeit wert sein wird — und (alles übrige wie oben — bis:) Dieser Verkauf soll,
gestützt auf diesen Vertrag, fest und beständig verbleiben. Geschehen im Kloster Lorsch,
am 15. Februar (778) im 10. Regierungsjahre unseres Herrn, des Königs Karl. Hand-
 
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