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Minst, Karl Josef [Transl.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 3): Schenkungsurkunden Nr. 819 - 1999, Wormsgau — Lorsch, 1970

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https://doi.org/10.11588/diglit.20607#0030
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stützt auf diese vertragliche Übereinkunft, auf ewig besitzen. Geschehen im Kloster Lorsch
am 13. Juni (795). Schreiber: Sigirich.

URKUNDE 848 (15. Mai 775 — Reg. 1168)
Schenkung des Ratbald in Eppstein unter König Karl und Abt Gundeland

Im 7. Regierungsjahr unseres Herrn, des Kaisers (richtig: Königs) Karl mache ich, Rat-
bald, eine Stiftung. Sie diene dem Seelenheil des Rutbert. Ich gebe das hin, was er selbst
als rechtmäßiger Besitzer mir mit der Auflage zukommen ließ, es dem heiligen Märtyrer
Gottes Nazarius zu übergeben. Der Leib des Heiligen ruht in dem am Flusse Wischoz
(Weschnitz) gelegenen Oberrheingauer Kloster Lorsch. Die Übergabe erfolgt in gleicher
Weise auch an jene heiligmäßige Vereinigung von Mönchen, welche ebendort unter der
Leitung des ehrwürdigen Abtes Gundeland Gott dienen. Ich schenke sechs Morgen Land,
gelegen im Wormsgau, und zwar im Dorf

Ebenstein (Eppstein sw. Frankenthal s. Worms/R.) mit Rechtswirkung vom gegenwär-
tigen Tag und bestimme, daß sie auf ewig hingegeben seien. Mögen sie künftig jener hei-
ligen Stätte jederzeit zu erhöhtem Vermögensertrag verhelfen. Vertragsfertigung. Gesche-
hen im Kloster Lorsch am 15. Mai (775). Handzeichen des Ratbald, der diese Schenkung _
darbrachte.

URKUNDE 849 (am 28. März in der Zeit zwischen 769 und 778)
Schenkung des Rudolf in demselben Dorf unter König Karl und Abt Gundeland

Ich, Rudolf, bestimme zu meinem Seelenheil eine nach meinem Willen für ewige Zeiten
gedachte Gabe für den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, der im Kloster Lorsch ruht, dem
der ehrwürdige Gundeland (765—778) als Abt vorsteht. Ich schenke alles das, was mir in

Ebistein (Eppstein sw. FrankenthallP. s. Worms/R.) durch meine Frau Richgard zu-
gekommen ist. Diese selbst hat gemeinsam mit mir alles übergeben, nämlich Hofreiten,
Ackerland, Wiesen, Weiden, Wasservorkommen und alles, was wir in dieser Gemarkung
bisher, wie allgemein bekannt, besessen haben. Ich übergebe und übertrage alles im Namen
Gottes als immerwährendes Besitztum. Urkund dessen untenstehende Fertigung. Geschehen
im Kloster Lorsch am 28. März im 13. (?) Regierungsjahr unseres Herrn, des Königs Karl.
Handzeichen des Ruodolf, der diese Schenkung machte.

URKUNDE 850 (7. März 782 — Reg. 1708)

Schenkung des Rutpert im gleichen Dorf unter König Karl und Abt Helmerich

Wir, Ruotpert und meine Gattin Hiltdrut, beabsichtigen, eine Zuwendung an den
Hl. Nazarius zu machen, der im Kloster Lorsch ruht, dessen Vorsteher der ehrwürdige Abt
Helmerich ist. Unsere Schenkung, der wir ewigen Bestand wünschen, besteht in einer Wiese
in

Ebinstein (Eppstein sw. FrankenthallP. s. WormsIR.). Geschlossen und gefertigt. Ge-
schehen im Kloster Lorsch im 14. Regierungsjahr (782) unseres Herrn, des ruhmreichen
Königs Karl, am 7. März. Handzeichen des Stifters Ruotpert. Handzeichen der (Zeugen)
Minolach und Giselbert. Der Schreiber war Rudolf.
 
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