Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 3): Schenkungsurkunden Nr. 819 - 1999, Wormsgau — Lorsch, 1970

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.20607#0047
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
41

Ebblisheim {Eppelsheim sö. Alzey/Selz nw. Worms/R.) eine Hofreite mit 20 Joch
Ackerland und einen Weinberg, der auf einer Seite an das Gut meines Sohnes Ruothard
stößt. Ich übertrage dies unter dem gegenwärtigen Tag in das Herrenrecht des Hl. Naza-
rius. Im Namen Gottes möge er es auf ewig besitzen. Geschlossen und gefertigt. Geschehen
im Kloster Lorsch am 9. September (785). Handzeichen des Stifters Winiher. Schreiber war
Reginbert.

URKUNDE 906 (18. Mai 790 — Reg. 2181)

Schenkung von Altolf und Hugibert unter dem ruhmreichen Karl und Abt Richbod

Wir, Altolf und Hugibert, machen eine Vergabung zum Seelenheil des Bernher. Wir
widmen sie dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib im Kloster Lorsch ruht,
dem der ehrwürdige Herr Richbodo als Abt vorsteht. Wir bestimmen, daß sie ewig bestän-
dig bleiben soll. Wir schenken in

Ebblisheim (Eppelsheim sö. Alzey/Selz nw. Worms/R.) eine halbe Hofreite mit der
dazugehörigen Hälfte des Gesamtbesitzes an Weingärten, Ackerland, Wiesen und allem,
was er (Bernher) dort besessen hat. Wir übergeben und übertragen dies im Namen Gottes
als ewiges Besitztum. Vertragsfertigung. Geschehen im Kloster Lorsch am 18. Mai im
22. Regierungsjahr (790) unseres Herrn, des glorreichen Kaisers (richtig: Königs) Karl.
Handzeichen von Altolf und Hugibert, welche diese Schenkung gewährt haben. Hand-
zeichen der (Zeugen)

Wurmher, Willibodo,
Theotger, Adelhart und

Irminolf, Wolf.

Geschrieben von Nanther an Stelle von Rudolf.

URKUNDE 907 (28. Mai 778 — Reg. 1403)
Schenkung des Addo unter König Karl und Abt Gundeland

In Christi Namen, am 28. Mai im 10. Regierungsjahr (778) unseres Herrn, des Königs
Karl. Wir, Addo und Aba, meine Gattin, machen gemeinsam eine Stiftung um unseres
Seelenheiles und um der Wiedervergeltung in der Ewigkeit willen. Mit dieser Schenkungs-
urkunde überreichen wir eine Gabe an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib
in dem am Flusse Wiscoz (Weschnitz) gelegenen Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht. Un-
sere Darbietung, die nach unserem Willen für ewige Zeiten bestimmt ist, gelte in gleicher
Weise auch jener frommen Mönchsgemeinschaft, welche ebendort unter der Leitung des ehr-
würdigen Herrn und Abtes Gundeland ihren Dienst verrichtet. Wir bestätigen, daß diese
Opfergabe vollkommen freiwillig gereicht wurde. Zur Ubergabe gelangen unsere Besit-
zungen im Wormsgau, und zwar in der Gemarkung

Arasheim (Harxheim!Pfrimm nw. Grünstadt/W.), nämlich sieben Joch Ackerland, eine
Hofreite und überhaupt alles das, was wir in jener genannten Gemarkung bisher besessen
haben. Vom gegenwärtigen Tag an schenken, übergeben und übertragen wir dies alles. Von
diesem Tag an und für alle Zukunft möge es jener heiligen Stätte beziehungsweise ihren
Handlungsbevollmächtigten jederzeit zu Nutz und Frommen gereichen. Der Vertragsab-
schluß ist damit in Kraft getreten. Geschehen im Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben.
Handzeichen des Haldo (Addo) und der Aba, seiner Ehefrau, welche gemeinsam veranlaßt
 
Annotationen