Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 3): Schenkungsurkunden Nr. 819 - 1999, Wormsgau — Lorsch, 1970

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.20607#0049
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
43

seres Herrn, des ruhmreichen Königs Karl. Handzeichen des Schenkgebers Bebo. Hand-
zeichen der (beugen)

Heinhard, Gizo
Hatto, und
Wolf/Jgang, Baugolf.

Ich, Rudolf, habe die Urkunde entworfen und geschrieben.

URKUNDE 910 (17. Februar 771 — Reg. 586)
Schenkung des Odolfrid unter König Karl und Abt Gundeland

In Christi Namen am 17. Februar, im 3. Regierungsjahr unseres Herrn, des Königs
Karl. Ich, Odolfrid, mache eine Stiftung für den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib
in dem am Flusse Wiscoz (Weschnitz) gelegenen Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht. Sie
gelte auch für jene Knechte Gottes, welche ebendort ihren Dienst verrichten, und denen der
ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Ich bestimme, daß meine Vergabung für alle
Zeiten gelten soll und bestätige, daß sie vollkommen freiwillig erfolgt. Ich schenke 1 lA Mor-
gen Ackerland im Wormsgau, und zwar in der Gemarkung

Arasheim (Harxheim!Pfrimm nw. Grünstadt/W.). Dieses Land übergab mir Willa, die
rechtmäßige Besitzerin, damit ich es zu ihrem Seelenheile verwende. So übergebe und über-
trage ich es also (an den Hl. Nazarius), damit es ihm von heute an jederzeit zu Nutz und
Frommen gereiche. Wollte aber jemand dieses Land dem Besitze des Hl. Nazarius ent-
fremden — obschon ich nicht glaube, daß dieser Fall eintreten könnte — so entrichte er
eine Buße an jene örtlichkeit oder ihre Sachwalter in Höhe von einem Goldschilling und
einem halben Pfund Silber und genau so viel auch an die königliche Kammer. Seine Ein-
wände aber seien für die Beurteilung dieser Angelegenheit gegenstandslos. Gegenwärtige
Schenkung aber soll jederzeit fest und unverbrüchlich in Kraft bleiben. Damit ist der Ver-
trag abgeschlossen. Geschehen im Kloster Lorsch in öffentlicher Versammlung. Tag und
Zeit wie oben. Handzeichen des Odolfrid, welcher gebeten hat, daß dieser Stiftungsbrief
ausgestellt und gefertigt werde. Handzeichen seiner Tochter Benedikta. Ich, Samuel, habe
diese (Urkunde) geschrieben.

URKUNDE 911 (17. Februar 770 — Reg. 473)

Schenkung des Teu(t)ger unter König Karl und Abt Gundeland

In Gottes Namen spende ich, Teutger, zu meinem Seelenheil ein Almosen. Es sei geweiht
dem heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem am Flusse Wisgoz (Weschnitz) ge-
legenen Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, beziehungsweise jener gottseligen Mönchs-
gemeinschaft, die ebendort ihren Dienst verrichtet. Ihr Oberhaupt ist der ehrwürdige Herr
und Abt Gundeland. Ich will, daß mein Geschenk für alle Zeiten hingegeben sei, und ich
erkläre, daß es vollkommen freiwillig dargebracht ist. Ich schenke das, was ich selbst als
rechtmäßiger Besitzer meinem Onkel Radulf übergeben habe und dieser dem Hl. Naza-
rius dargebracht hat, nämlich ungefähr sieben Joch Ackerland, gelegen im Wormsgau, und
zwar in

Arashefim —: Harxheim!'Pfrimm nw. Grünstadt/W.) und in

Niwarhefzw — Niefernheim n. Grünstadt). Unter dem gegenwärtigen Tage gebe und
 
Annotationen