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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 3): Schenkungsurkunden Nr. 819 - 1999, Wormsgau — Lorsch, 1970

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https://doi.org/10.11588/diglit.20607#0051
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URKUNDE 913 (18. Mai zwischen 779 und 783 — Reg. 1907)
Schenkung der Jordana und des Wolfbodo unter König Karl

Wir, Jordana und mein Sohn Wolfbodo, machen in Gottes Namen eine Vergabung.
Sie sei ausgerichtet an den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem am Flusse
Wiscoz (Weschnitz) gelegenen Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht. Sie gelte in gleicher
Weise auch jener geheiligten Mönchsgemeinschaft, welche ebendort ihren Dienst verrichtet
und welcher der ehrwürdige Herr Helmerich (778—784) als Abt vorsteht. Wir bestimmen,
daß unsere Spende für alle Zeiten gelte und bestätigen, daß sie vollkommen freiwillig er-
folgt. Wir schenken im Wormsgau, und zwar in

Arashefz'm rr Harxheim/Pfrimm nw. Grünstadt/W.) eine Wiese und ein Stück Land,
das als Bauplatz für die Errichtung einer Mühle geeignet ist. Wir schenken, übergeben und
übertragen dieses vom gegenwärtigen Tag an und im Namen Gottes als ewiges Eigengut.
Von heute an und für alle Zukunft möge es zur Ertragsmehrung jener heiligen Stätte bei-
tragen. Das Abkommen ist damit rechtswirksam geworden. Geschehen im Kloster Lorsch
am 18. Mai, im 22, Jahre (790?) des Königs Karl. Handzeichen der Jordana und des Wolf-
bodo, welche ersucht haben, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt werde. Ich, Rudolf,
habe sie geschrieben.

URKUNDE 914 (21. März 778 — Reg. 1379)
Schenkung des Rucger in Harxheim unter Karl dem Großen und Abt Gundeland

In Christi Namen, am 21. März im 10. Regierungsjahr (778) unseres Herrn, des Königs
Karl. Ich, Rucger, wende zu meinem Seelenheile der Vermögensverwaltung des heiligen
Märtyrers Nazarius, dessen Leib im Kloster Lorsch ruht, eine Gabe zu. Ich wünsche, daß
sie für ewige Zeiten hingegeben sei und erkläre, daß sie vollkommen freiwillig dargeboten
wurde. Ich schenke im Wormsgau, und zwar in der Gemarkung

ArashfezVw = Harxheim! Pf rimm nw. Grünstadt/W.) zwei Morgen Land (zur Gänze)
und einen dritten Morgen zur Hälfte, gelegen auf zwei Fluren. Dieses Land (von 2 % Mor-
gen) übergebe ich als Eigentum (dem Kloster) und den Handlungsbevollmächtigten des
Hl. Nazarius. Ich schenke, übergebe und übertrage es in der Absicht, daß es von heute an
jener Stätte beziehungsweise ihren Verwaltern jederzeit erhöhten Nutzen bringe. Der
Vertrag ist damit abgeschlossen. Geschehen im Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben.
Handzeichen des Rucger, welcher gebeten hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt
werde. Samuel hat sie geschrieben.

URKUNDE 915 (13. März 774 — Reg. 997)

Schenkung des Wanino unter König Karl und Abt Gundeland

In Christi Namen, am 13. März im 6. Regierungsjahr (774) unseres Herrn, des Königs
Karl, mache ich, Wanino, eine Vergabung. Sie ist bestimmt für den heiligen Märtyrer Got-
tes Nazarius, dessen Leib in dem am Flusse Wiscoz (Weschnitz) in pago rinense (im Ober-
rheingau) gelegenen Kloster Lorsch ruht, ebenso auch für jene Knechte Gottes, welche eben-
dort unter der Leitung des ehrwürdigen Herrn und Abtes Gundeland ihren Dienst verrich-
 
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