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Minst, Karl Josef [Transl.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 3): Schenkungsurkunden Nr. 819 - 1999, Wormsgau — Lorsch, 1970

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https://doi.org/10.11588/diglit.20607#0054
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URKUNDE 920 (18. September 769 — Reg. 424)
Schenkung der Rootgard unter Kaiser (richtig: König) Karl und Abt Gundeland

Ich, Rootgard, will im Namen Gottes für meinen Gatten und zum Seelenheile meines
Bruders Theodo ein gutes Werk vollbringen. Es sei gewidmet dem heiligen Märtyrer Naza-
rius, dessen Leib in dem am Flusse Wiscoz (Weschnitz) in pago renensi (im Oberrheingau)
gelegenen Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Ich
will, daß mein Geschenk auf ewig hingegeben sei. Zur Übergabe gelangen meine Besit-
zungen in pago wormfatiensi — im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung

Hareshefz'm — Harxheim!Pfrimm nw. Grünstadt/W.) und in der Gemarkung

Niwerhefim = Niefernheim w. Worms!R.). Inbegriffen sind alle Äcker, Wohnhäuser,
Landwirtschaftsbauten, Leibeigene, Hof reiten, Felder, Verschanzungen und Wasservorkom-
men. Alles und in allen seinen Teilen gebe ich hin, was auch immer ich in jenen Ortschaften
bisher besessen habe und bis zur gegenwärtigen Zeit mir gehört, mag es nun als väterliches
oder mütterliches Erbe oder durch irgendeine andere Art von Erwerb bekanntermaßen
an mich gekommen sein. In ähnlicher Weise schenke ich auch in der Gemarkung

Guntirshfeim — Gundersheim nw. Worms!R.) zwei Weinberge. Auch diese gebe, über-
gebe und übertrage ich ganz und ungeschmälert vom gegenwärtigen Tag an aus meinem
Besitzrecht in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. Nazarius.. Von heute an sollt ihr
das Recht haben, dies alles innezuhaben, zu behalten, zu vertauschen, zu verschenken oder
sonstwie damit zu machen, wie es euch beliebt. In allen Belangen sollt ihr freie und unum-
schränkteste Vollmacht haben. Geschehen in öffentlicher Versammlung in Lorsch am 18. Sep-
tember im 1. Regierungsjahr unseres Herrn Karl. Handzeichen des Folrad, des Sohnes
(der Stifterin). Handzeichen der Roothgard, welche veranlaßt hat, daß diese Schenkungs-
urkunde ausgestellt und gefertigt werde. Handzeichen der (Zeuginnen) Thetzona (Dietza)
und Burchana. Harland (Hariland) war der Schreiber.

URKUNDE 921 (23. Juni 796 — Reg. 2554)
Schenkung der Diuria unter König Karl und Abt Richbod

Im Namen Gottes treten wir, Diuria (Düria) und Oosrih, mein Sohn, zum Heile unserer
Seelen als gemeinsame Schenkgeber auf. Unsere Stiftung ist bestimmt für den heiligen Mär-
tyrer Gottes Nazarius, dessen Leib in dem am Flusse Wiscoz (Weschnitz) in pago rinensi
(im Oberrheingau) gelegenen Kloster Lauressa (Lorsch) ruht, und ebenso auch für jene
geweihte Mönchsschar, welche ebendort unter der Leitung des ehrwürdigen Herrn und
Abtes Rigbodo ihren Dienst verrichten. Wir bestimmen, daß unsere Spende für ewig hin-
gegeben sei und erklären, daß sie aus vollkommen freiem Willen erfolgt. Zur Ubergabe
gelangt unser Besitz in pago wormaciensi (im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung

Ulfridesheim (Waldülversheim sw. Oppenheim!R.), nämlich eine Hube. Vom gegen-
wärtigen Tag an schenken und übertragen wir sie im Namen Gottes als ewiges Eigentum
unter die Herrschaft des Hl. Nazarius. Auf Grund dessen untenstehende Fertigung. Ge-
schehen im Kloster Lorsch am 23. Juni im 28. Regierungsjahr (796) des Königs Karl. Hand-
zeichen von Diuria, ihrem Sohn Oosrih, von Ratfrid, Folcold und Nandolf. Reginbert als
Schreiber.
 
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