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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 3): Schenkungsurkunden Nr. 819 - 1999, Wormsgau — Lorsch, 1970

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https://doi.org/10.11588/diglit.20607#0061
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übergeben hat, und zwar eine Hube und eine Hofreite und überhaupt alles das, was ich in
jener Gemarkung bisher besessen habe. Ausgenommen bleibe ein Knecht, der auf jener
Länderei seine Wohnung hat und nach Maßgabe folgender Bestimmungen dort verbleiben
darf: In jedem einzelnen Jahr soll er für zwei Fruchtfolgen (etwa Sommer- und Winter-
getreide) pflügen und sähen; auf Lebensdauer soll er (jährlich) zehn Denare (Pfennige) Zins
entrichten; nach seinem Ableben falle das vorgenannte Gut in unberührter Gesamtheit an
den Hl. Nazarius. Aber auch jetzt schon gebe und übertrage ich es aus meinem in das Be-
sitzrecht des Hl. Nazarius. Vertraglich geschlossen. Geschehen in Lauressam (Lorsch). Tag
und Zeit wie oben. Handzeichen des Adrian, welcher ersucht hat, daß diese Schenkungs-
urkunde ausgestellt werde. Handzeichen der (Zeugen) Adalbert, Rutbert, Lütard und
Lüf^frid. Ich, Samuel, habe dies aufgezeichnet.

URKUNDE 937 (12. April 769 — Reg. 389)
Schenkung des Helmgauz unter König Karl und Abt Gundeland

In Christi Namen, am 12. April im 1. Regierungsjahr unseres Herrn, des Königs Karl.
Durch göttliche Eingebung bewogen mache ich, Helmgauz, eine Vergabung an den heiligen
Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib in dem am Flusse Wisgoz (Weschnitz) gelegenen
Kloster Lauressam (Lorsch) ruht, dessen Vorsteher der ehrwürdige Abt Gundeland ist. Ich
wünsche, daß meine Schenkung auf ewig hingegeben sei. Ich übergebe vom heutigen Tag
an in pago wormatiensi (im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung

Flanheim (Flonheim nw. AlzeyISelz nw. Worms/R.) fünf Joch Ackerland auf ewig zu
eigen in der Weise, daß ihr das Recht haben sollt, dies alles innezuhaben, zu vertauschen
oder sonstwie damit zu machen, was ihr wollt. Der Vertrag ist damit abgeschlossen. Hand-
zeichen des Helmgauz, welcher gebeten hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt
werde. Ich, Samuel, habe sie geschrieben.

URKUNDE 938 (12. September 770 — Reg. 546)
Schenkung der Waltrud unter König Karl und Abt Gundeland

In Christi Namen, am 12. September im 2. Regierungsjahre des Königs Karl, bringe
ich, Waltrud, eine Opfergabe dar. Ich entrichte sie an den heiligen Märtyrer Nazarius, des-
sen Leib im Kloster Lauressam (Lorsch) ruht, dem der ehrwürdige Gundeland als Abt vor-
steht. Ich schenke mit Wirkung vom heutigen Tag und auf Grund nachfolgender Fertigung
in pago Y/orm(atiensi — im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung

Flanheim (Flonheim nw. AlzeyISelz nw. Worms/R.) drei Joch Ackerland. Geschehen
in Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen der Waltrud, welche ersucht hat, daß diese
Schenkungsurkunde ausgestellt werde. Ich, Samuel, habe sie geschrieben.

URKUNDE 939 (6. März 782 — Reg. 1705)

Schenkung des Bernher im gleichen Dorf unter König Karl und Abt Helmerich

In Christi Namen, am 6. März im 14. Regierungsjahr (782) des Herrn und Königs
Karl, geben wir, Bernher und Waltrud, meine Mutter, zu unserem Seelenheil ein Almosen.
 
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