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dessen Leib in dem in pago renense (im Oberrheingau) gelegenen Lorscher Kloster ruht.
Sie sei auch übereignet an jene heilige Mönchsgemeinde, welche ebenda unter dem ehrwür-
digen Abt Helmerich ihrem Dienst obliegt. Ich schenke in pago wormatfzemz = im Worms-
gau), in der Gemarkung
Baldrisheim (Bellersheim nö. Friedberg n. Frankfurt/M.) drei Morgen Land und ein
kleineres Wiesengrundstück, von dem ein Fuder Heu eingebracht werden kann. Vom ge-
genwärtigen Tag an schenke, übergebe und übertrage ich diese Güter als ewiges Eigentum.
Urkund dessen untenstehende Fertigung. Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lor-
scher Kloster), gelegen am Flusse Wiscoz (Weschnitz), bei jener heiligmäßigen mönchischen
Ordensgemeinschaft, welche ebendort unter dem ehrwürdigen Abt Helmerich dient. Tag
und Zeit wie oben. Handzeichen des Isenhart, auf dessen Wunsch diese Schenkungsurkunde
ausgestellt und gefertigt wurde.
(Die Urkunde ist irrtümlich, offenbar infolge Verwechslung mit Blatmarsheim -
Flomersheim, in die Wormsgau-Gruppe aufgenommen worden.)
URKUNDE 1155 (7. Oktober 783 — Reg. 1840)
Schenkung des Lütolf in der Gemarkung Weisenheim unter König
Karl und Abt Helmerich
In Christi Namen, am 7. Oktober im 15. Regierungsjahr (783) des Kaisers (richtig:
Königs) Karl. Ich, Lütolf, übereigne ein Geschenk an den heiligen Märtyrer Nazarius,
dessen Leib in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster) ruht, das in pago renensi
(im Oberrheingau) am Flusse Wiscoz (Weschnitz) liegt. Die Gabe sei auch jener in Heilig-
keit lebenden Bruderschaft der Mönche geweiht, welche ebendort unter dem ehrwürdigen
Helmerich ihrem Dienst obliegt. Diese Schenkung soll nach meinem Willen für ewige
Zeiten bestimmt sein, und ich erkläre, daß sie vollkommen freiwillig erfolgt. Sie erstreckt
sich auf alles, was mir mein Vater nach Erbrecht in pago wormatfzewi — im Wormsgau), in
Wisore marca (in der Gemarkung Weisenheim am Sand w. Frankenthal s. Worms)
hinterlassen hat, nämlich Hofreiten, Felder, Wiesen, Weiden, Wege, Weinberge und Was-
servorkommen. Alles schenke, übergebe und übertrage ich in das Eigentums- und Herren-
recht des Hl. Nazarius, damit er es auf ewig besitze.
URKUNDE 1156 (8. Oktober 771 — Reg. 683)
Schenkung des Achiold in der gleichen Gemarkung unter König
Karl und Abt Gundeland
In Christi Namen, am 8. Oktober im 3. Regierungsjahr (771) des Königs Karl. Ich,
Achiolt, bringe dem heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in monasterio laurissamensi
(im Lorscher Kloster) ruht, eine Opfergabe dar. Dem Kloster steht der verehrungswürdige
Gundeland als Abt vor. Meine Schenkung soll nach meinem Willen für ewige Zeiten ge-
macht sein, und ich bestätige, daß sie auf vollkommen freiem Willen beruht. Zur Uber-
gabe gelangen in pago wormatfiewi — im Wormsgau), in der Gemarkung
Wihsa (Weisenheim am Sand w. Frankenthal) drei Joch Ackerland. Ich schenke, über-
gebe und übertrage diese in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. Nazarius. Von heute
an und künftig mögen sie jener Stätte vermehrte Erträge einbringen. Vertraglich abge-
schlossen.
dessen Leib in dem in pago renense (im Oberrheingau) gelegenen Lorscher Kloster ruht.
Sie sei auch übereignet an jene heilige Mönchsgemeinde, welche ebenda unter dem ehrwür-
digen Abt Helmerich ihrem Dienst obliegt. Ich schenke in pago wormatfzemz = im Worms-
gau), in der Gemarkung
Baldrisheim (Bellersheim nö. Friedberg n. Frankfurt/M.) drei Morgen Land und ein
kleineres Wiesengrundstück, von dem ein Fuder Heu eingebracht werden kann. Vom ge-
genwärtigen Tag an schenke, übergebe und übertrage ich diese Güter als ewiges Eigentum.
Urkund dessen untenstehende Fertigung. Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lor-
scher Kloster), gelegen am Flusse Wiscoz (Weschnitz), bei jener heiligmäßigen mönchischen
Ordensgemeinschaft, welche ebendort unter dem ehrwürdigen Abt Helmerich dient. Tag
und Zeit wie oben. Handzeichen des Isenhart, auf dessen Wunsch diese Schenkungsurkunde
ausgestellt und gefertigt wurde.
(Die Urkunde ist irrtümlich, offenbar infolge Verwechslung mit Blatmarsheim -
Flomersheim, in die Wormsgau-Gruppe aufgenommen worden.)
URKUNDE 1155 (7. Oktober 783 — Reg. 1840)
Schenkung des Lütolf in der Gemarkung Weisenheim unter König
Karl und Abt Helmerich
In Christi Namen, am 7. Oktober im 15. Regierungsjahr (783) des Kaisers (richtig:
Königs) Karl. Ich, Lütolf, übereigne ein Geschenk an den heiligen Märtyrer Nazarius,
dessen Leib in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster) ruht, das in pago renensi
(im Oberrheingau) am Flusse Wiscoz (Weschnitz) liegt. Die Gabe sei auch jener in Heilig-
keit lebenden Bruderschaft der Mönche geweiht, welche ebendort unter dem ehrwürdigen
Helmerich ihrem Dienst obliegt. Diese Schenkung soll nach meinem Willen für ewige
Zeiten bestimmt sein, und ich erkläre, daß sie vollkommen freiwillig erfolgt. Sie erstreckt
sich auf alles, was mir mein Vater nach Erbrecht in pago wormatfzewi — im Wormsgau), in
Wisore marca (in der Gemarkung Weisenheim am Sand w. Frankenthal s. Worms)
hinterlassen hat, nämlich Hofreiten, Felder, Wiesen, Weiden, Wege, Weinberge und Was-
servorkommen. Alles schenke, übergebe und übertrage ich in das Eigentums- und Herren-
recht des Hl. Nazarius, damit er es auf ewig besitze.
URKUNDE 1156 (8. Oktober 771 — Reg. 683)
Schenkung des Achiold in der gleichen Gemarkung unter König
Karl und Abt Gundeland
In Christi Namen, am 8. Oktober im 3. Regierungsjahr (771) des Königs Karl. Ich,
Achiolt, bringe dem heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in monasterio laurissamensi
(im Lorscher Kloster) ruht, eine Opfergabe dar. Dem Kloster steht der verehrungswürdige
Gundeland als Abt vor. Meine Schenkung soll nach meinem Willen für ewige Zeiten ge-
macht sein, und ich bestätige, daß sie auf vollkommen freiem Willen beruht. Zur Uber-
gabe gelangen in pago wormatfiewi — im Wormsgau), in der Gemarkung
Wihsa (Weisenheim am Sand w. Frankenthal) drei Joch Ackerland. Ich schenke, über-
gebe und übertrage diese in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. Nazarius. Von heute
an und künftig mögen sie jener Stätte vermehrte Erträge einbringen. Vertraglich abge-
schlossen.