Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 3): Schenkungsurkunden Nr. 819 - 1999, Wormsgau — Lorsch, 1970

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.20607#0156
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
150

URKUNDE 1193 (21. September 771 — Reg. 678)
Schenkung des Wodelger unter König Karl und Abt Gundeland

Ich, Wodelger und meine Gattin Willegart, wollen im Namen Gottes ein gutes Werk
verrichten. Wir entbieten eine milde Gabe dem heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib
in dem in pago renensi (im Oberrheingau) gelegenen Lorscher Kloster ruht. Sie sei auch
gereicht jenen Knechten Gottes, welche ebendort unter dem ehrwürdigen Abt Gundeland
dienen. Wir wünschen unserer Schenkung ewigen Bestand und versichern, daß sie aus voll-
kommen freiem Willen gemacht wurde. Wir übergeben in pago wormat(iensi = im
Wormsgau), in der Gemarkung

Heimradesheim (Heimersheim nw. Alzey) alles, was wir bisher dort besessen haben,
nämlich Hofreiten, Felder, Wiesen, Weinberge, Wälder und Wasservorkommen. In ähn-
licher Weise schenken wir in der Gemarkung

Gommirsheim (Gommersheim; abgegangene Ortschaft bei Gau-Odernheim nö. Alzey)
eine Hof reite, 33 Joch Ackerland, eine Wiese, von der fünf Fuder Heu eingebracht werden
können, und einen Weinberg. Vom gegenwärtigen Tag an schenken, übergeben und über-
tragen wir diese Güter in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. Nazarius, damit er sie
auf ewig besitze. Von diesem Tag an sollt ihr das Recht haben, sie innezuhaben, zu be-
sitzen, zu vertauschen oder sonstwie damit zu machen, was ihr wollt. In allen Belangen
sollt ihr freie und vollkommen unabhängige Verfügungsgewalt haben. Gegenwärtige
Schenkung soll jederzeit fest und unabänderlich ihre Gültigkeit bewahren. Der Vertrags-
abschluß ist damit in Kraft getreten. Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher
Kloster) am 21. September im 3. Regierungsjahr (771) des Königs Karl.

URKUNDE 1194 (771 oder 772 — Reg. 816)

Schenkung des Anibert in der Gösselsheimer Gemarkung unter König Karl

und Abt Gundeland

Ich, Anibert, mache im Namen Gottes eine fromme Stiftung zu Ehren des heiligen
Märtyrers Nazarius, dessen Leib in dem in pago renensi (im Oberrheingau) gelegenen
Kloster Lorsch ruht. Sie sei auch übereignet an jene Knechte Gottes, welche ebendort unter
dem ehrwürdigen Abt Gundeland ihren Dienst verrichten. Nach meinem Willen soll die
Gabe für alle Ewigkeit bestimmt sein, und ich versichere, daß ich sie durchaus freiwillig
dargeboten habe. Ich schenke in pago worma.t(iensi — im Wormsgau), nämlich in der
Gemarkung

Gautzoldesheim (Gösselsheim, abgegangene Ortschaft bei Eckelsheim nw. Alzey/Selz
nw. Worms/R.) einen Bauernhof und einen Weinberg. Vom gegenwärtigen Tag an schenke,
übergebe und übertrage ich diese Güter. Von heute an sollt ihr das Recht haben, sie zu
behalten, zu verschenken, zu vertauschen oder sonstwie damit zu machen, was ihr wollt.
In allen Angelegenheiten sollt ihr freie und unumschränkteste Verfügungsberechtigung ha-
ben. Gegenwärtige Schenkung aber soll kraft nachfolgender Fertigung jederzeit gefestigt
und unabänderlich erhalten bleiben. Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher
Kloster). Zeit: An einem Tage im 4. Regierungsjahr (in der Zeit zwischen dem 9. Oktober
771 und dem 8. Oktober 772) des Königs Karl.
 
Annotationen