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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 3): Schenkungsurkunden Nr. 819 - 1999, Wormsgau — Lorsch, 1970

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https://doi.org/10.11588/diglit.20607#0170
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164

URKUNDE 1230 (18. August 782? — Reg. 1861)

Schenkung des Erchenbert in der Hillesheimer Gemarkung unter König Karl

und Abt Helmerich

Ich, Erchenbert, beabsichtige im Namen Gottes eine Zuwendung an den heiligen Mär-
tyrer Nazarius zu machen, dessen Leib in dem in pago renensi (im Oberrheingau) gelegenen
Kloster Lauressam (Lorsch) ruht. Die Vergabung ist damit auch für jene geheiligte Bruder-
schaft der Mönche bestimmt, welche ebendort unter dem ehrwürdigen Abt Helmerich
(778—784) dient. Es ist mein Wille, daß meine Gabe für ewige Zeiten dargereicht sei, und
ich bestätige, daß sie durchaus freiwillig geboten wurde. Ich schenke in pago wormatf/ewz
— im Wormsgau), nämlich in der Gemarkung

Hildebotesheim (Hillesheim sw. Oppenheim!R.) einen Acker als ewiges Eigentum.
Von diesem Tag an und für alle künftige Zeit soll er jener Stätte als Vermögenszuwachs
dienen. Damit ist der Vertrag abgeschlossen. Geschehen in monasterio laurissamensi (im
Lorscher Kloster) am 18. August im 4. Jahr (772; vielleicht richtig: 14. RJ. = 782) des
Königs Karl.

URKUNDE 1231 (30. August 779 — Reg. 1547)

Schenkung von Lüdhard und Meinhard in Heßheim unter König Karl
und Abt Gundeland (richtig: Helmerich)

Wir, Lüdhard und Meinhard, errichten im Namen Gottes eine wohltätige Stiftung,
der wir ewigen Bestand wünschen. Sie sei gewährt dem zu Ehren des Hl. Nazarius errich-
teten Kloster. Wir schenken das, was uns Gerhard im Dorf

Hessinheim (Heßheim w. Frankenthal s. Worms) übergeben hat, nämlich die Hälfte
aller seiner Güter, ausgenommen eine Basilika und einen Leibeigenen. Alles übrige, was er
an Äckern, Weinbergen, Feldern, Wiesen, Weiden, Wäldern und Gewässern besessen hat,
schenken, übergeben und übertragen wir in das gesetzliche Recht und unter die Herrschaft
des Hl. Nazarius, damit er es immerdar besitze. Daraufhin erfolgte feierliches Hand-
gelöbnis. Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster) am 30. August im
11. Regierungsjahr (779) des Königs Karl.

URKUNDE 1232 (13. Februar um 780 — Reg. 1854)
Schenkung von Heimbert und seiner Frau Hatta unter Karl dem Großen

und Abt Helmerich

Wir, Heimbert und Hatta, meine Gemahlin, möchten im Namen Gottes eine Schenkung
vornehmen. Sie gelte dem heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem in pago renensi
(im Oberrheingau) liegenden Kloster Lauressam (Lorsch) ruht, und damit auch jener from-
men Vereinigung von Mönchen, welche ebendort unter der Leitung des verehrungswür-
digen Abtes Helmerich ihren Dienst verrichtet. Nach unserem Willen soll die Schenkung
für alle Zeiten in Kraft bleiben, und wir versichern, daß sie vollkommen freiwillig gereicht
wurde. Wir schenken in pago wormatfzensz = im Wormsgau), in

Hessenheim (Heßheim w. Frankenthal s. Worms) eine Hofreite in der Absicht, daß sie
von diesem Tag an und künftig die wirtschaftliche Lage jener Stätte verbessere. Das Ab-
kommen ist damit rechtswirksam geworden. Geschehen in monasterio laurissamensi (im
Lorscher Kloster). Tag und Zeit wie oben.
 
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