Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 3): Schenkungsurkunden Nr. 819 - 1999, Wormsgau — Lorsch, 1970

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.20607#0178
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
172

URKUNDE 1252 (18. Januar 782 — Reg. 1646)

Schenkung des Brunicho in der Duncinesheimer Gemarkung unter Karl dem Großen

und Abt Heimerich

Ich, Brunicho, will im Namen Gottes ein gutes Werk vollbringen. Ich mache daher
eine Zuwendung an den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib im Kloster Laurissam
(Lorsch) ruht. In gleicher Weise gelte meine Gabe jenen Gottesknechten, welche ebendort
unter dem ehrwürdigen Abt Helmerich Gott dienen. Es ist mein Wille, daß meine Gabe
für ewige Zeiten dargereicht sei, und ich bestätige, daß sie durchaus freiwillig dargeboten
wurde. Ich schenke in pago worms.t(iensi z=z im Wormsgau), in der Gemarkung

Duncinesheim (Dintesheim sö. Alzey — oder eine Wüstung n. Bodenheim s. Mainz)
elf Morgen Land, eine halbe Hofreite und einen Weinberg. Im Namen Gottes möge dies
alles ewiges Eigentum bleiben. Von heute an und für alle Zeiten soll es jener Stätte als
Vermögenszuwachs dienen. Urkund dessen untenstehende Fertigung. Geschehen in mona-
sterio laurissamensi (im Lorscher Kloster) am 18. Januar im 14. Jahr (782) des Königs
Karl. Handzeichen des Brunicho, der diese Schenkung gemacht und deren vertragliche
Festlegung gewünscht hat.

URKUNDE 1253 (773 oder 774 — Reg. 1097)
Schenkung des Bilifrid in Gössenheim unter König Karl und Abt Gundeland

In Christi Namen, im 6. Jahre (773) des Königs Karl. Ich, Bilifrid, übergebe zum
Seelenheile des Winiman das dem heiligen Märtyrer Nazarius, was Winiman selbst mir
übertragen hat. Der Leib des Heiligen ruht im Kloster Laurissam (Lorsch), und die Spende
gilt daher auch jenen Gottesknechten, welche ebendort unter dem ehrwürdigen Abt Gun-
deland ihrem Dienst obliegen. Nach meinem Willen soll die Schenkung für alle Zeiten in
Kraft bleiben, und ich versichere, daß sie vollkommen freiwillig gemacht wurde. Ich
schenke in pago worm(atiensi — im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung

Meltridesheim (Mertesheim w. Grünstadt) und in

Gautzwinesheim (Gössenheim, aufgegangen in Kindenheim w. Grünstadt) zehn Joch
Ackerland. Ich schenke, übergebe und übertrage sie in das Besitz- und Herrenrecht des
Hl. Nazarius. In Gottes Namen möge er sie ewig besitzen. Von heute an und später für
alle Zeit sollen sie jener heiligen Stätte oder ihren leitenden Herren zu Nutz und From-
men gereichen. Gegenwärtige Schenkung, vertraglich abgeschlossen, möge jederzeit ge-
festigt und beständig verbleiben. Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher Klo-
ster) zur oben angegebenen Zeit. Handzeichen des Bilifrid, der diese Schenkung gemacht
und deren Beurkundung veranlaßt hat. Handzeichen des Winiman.

URKUNDE 1254 (Juli 771 — Reg. 657)
Schenkung der Baldrad in der Mertesheimer Gemarkung unter König Karl

und Abt Gundeland

In Christi Namen, an einem Tage des Monats Juli im 3. Jahr (771) des Königs Karl.
Ich, Baldrad, will für das Seelenheil meiner Mutter Rimisuind sorgen. Ich entbiete daher
eine milde Gabe dem heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib im Kloster Laurissam
(Lorsch) ruht, und damit auch jenen Knechten Gottes, welche ebendort unter dem ehr-
 
Annotationen