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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 3): Schenkungsurkunden Nr. 819 - 1999, Wormsgau — Lorsch, 1970

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https://doi.org/10.11588/diglit.20607#0179
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würdigen Abt Gundeland dienen. Ich wünsche meiner Spende ewigen Bestand und erkläre,
daß sie auf einem vollkommen freien Willensentscheid meinerseits beruht. Ich schenke in
pago worm(atiensi — im Wormsgau), in der Gemarkung

Meldrisheim (Mertesheim w. Grünstadt) einen Weinberg und ein halbes Joch Acker-
land. Im Namen Gottes soll beides, gestützt auf diese vertragliche Übereinkunft, ewiges
Eigentum bleiben. Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster). Tag und
Zeit wie oben. Handzeichen der Baldrad, der Schenkgeberin, welche diese Erklärung aus-
stellen ließ.

URKUNDE 1255 (1. Juni 771 — Reg. 624)
Schenkung des Sigehard in der Norheimer Gemarkung unter Kaiser (richtig: König) Karl

und Abt Gundeland

In Christi Namen, am 1. Juni im 3. Jahr (771) des Königs Karl möchte ich, Sigehard,
zu meinem Seelenheil eine Schenkung vornehmen. Sie sei dargebracht dem heiligen Mär-
tyrer Nazarius, dessen Leib im Kloster Laurissam (Lorsch) ruht, und daher auch jener
frommen Gemeinschaft der Mönche, welche ebenda unter dem ehrwürdigen Abt Gunde-
land dienen. Ich bestimme, daß meine Spende für alle Ewigkeit gültig bleiben soll und
bekräftige den gänzlich freien Willen, mit dem sie gegeben wurde. Ich schenke in pago
worm(atiensi — im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung

Naraheim (Norheim sw. Bad Kreuznach/Nahe) ein für die Anlage eines Stauwehres
geeignetes Stück Boden am Flusse Nawa (Nahe) und meinen Anteil am Rodland. Von
heute an und für die Zukunft mögen diese Liegenschaften jederzeit die Einkommensmeh-
rung jener Stätte fördern. Der Vertragsabschluß ist damit in Kraft getreten. Geschehen in
monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster). Tag und Zeit wie oben. Handzeichen des
Sigehard, der diese Schenkung gewährt hat und um deren schriftliche Festlegung ersucht
hat.

URKUNDE 1256 (29. April 768 — Reg. 279)
Schenkung des Herpher in der Ebertsheimer Gemarkung unter König Pipin

und Abt Gundeland

In Christi Namen, am 29. April im 16. Jahr (768) des Königs Pippin. Ich, Herpher,
errichte zum Heile meiner Seele eine fromme Stiftung zu Ehren des heiligen Märtyrers
Nazarius, dessen Leib im Kloster Laurissam (Lorsch) ruht. Sie sei auch gewährt jenen
Knechten Gottes, welche dort unter dem ehrwürdigen Abt Gundeland dienen. Die Zu-
wendung soll, wie ich wünsche, immerdar erhalten bleiben, und ich stelle fest, daß aus-
schließlich mein freier Wille für meinen Entschluß maßgebend war. Ich schenke in pago
worm(atiensi = im Wormsgau), in der Gemarkung

Eborolfesheim (Eberolfesheim: Ebertsheim w. Grünstadt) eine Hof reite, acht Joch
Ackerland und eine Wiese. Im Namen Gottes sollen diese Güter immerwährendes Besitz-
tum bleiben. Von heute an und künftig möget ihr berechtigt sein, diese Liegenschaften zu
behalten, zu verschenken, zu vertauschen oder sonstwie nach eurem Gutdünken damit zu
verfahren. In allen Belangen sollt ihr gemäß nachfolgender Fertigung freie und durchaus
gefestigte Verfügungsgewalt haben. Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher
Kloster). Tag und Zeit wie oben. Handzeichen des Herpher, der diese Schenkung gemacht
und deren Beurkundung gewünscht hat.
 
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