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Römisch-germanisches Korrespondenzblatt: Nachrichten für römisch-germanische Altertumsforschung — 1.1908

DOI Heft:
Nr. 6 (Nov. u. Dez.)
DOI Artikel:
Körber, Karl: Mainz: Römische und frühchristliche Funde aus acht Jahrhunderten
DOI Artikel:
Domaszewski, Alfred von: Inschrift vom Limes Arabicus
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https://doi.org/10.11588/diglit.24878#0092
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8o

H I C R E Q_V I
[SCITBEfE
KEIVIOUVS
P E R T R A M
M V S A
B A Q_V I V I X
5ITIN PACE
A N N V S
xxxmin

tiefungen ist die rote Farbe noch erkennbar. Ueber der Inschriftplatte Giebel und
Blätterschmuck.

benememorus hielt ich anfangs für verschrieben für benememorms,
obgleich die linke Hasta des V in dieser Inschrift nur hier
senkrecht steht. Seitdem der Munetrudisstein gezeigt hat, dass
man in spätmerovingischer Zeit das V gern mit einer vorher-
gehenden Senkrechten verband, schliesse ich mich der von
Lindenschmit zuerst ausgesprochenen Ansicht an, dass hier
eine Ligatur von I und V vorliegt. Das Adjectiv benememorius
wurde in merovingischer Zeit aus bonae memoriae gebildet
(s. Mzer. Zeitschr. III S. 16), vixsit für vixit, annus für annos,
Das letzte Zeichen ist wohl kein in die Länge gezogener Punkt,
sondern ein aus Platzmangel etwas kurz geratener Einer. Nach Sprache und Buch-
stabenform, die derjenigen auf dem Grabstein des Presbyters Badegisel (Abb.
Mainzer Zeitschrift III S. 16) gleicht, wird man den Stein in das siebente Jahr-
hundert setzen müssen. Wie man die Tatsache, dass schon im siebenten Jahrh.
hier ein Abt begraben wurde mit der glaubhaften Nachricht (s. Neeb, Mainzer
Zeitschr. III S. 75), dass das Benediktinerkloster an dieser Stelle erst i. J. 76g ge-
gründet wurde, vereinigen kann, muss späterer Untersuchung Vorbehalten bleiben.
Aus dem neunten Jahrhundert kann unser Stein gewiss nicht stammen. — Der
Name Petrammus, unser Bertram, enthält die Stämme berlita „glänzend“ und liraban
„Rabe“ und lautet in der Sprache des 6. Jahrh. Berahthraban. Auffallend ist, , dass
in so früher Zeit das h des ersten Bestandteils geschwunden ist; auch das P des
Anlauts glaubt Binz nur durch oberdeutsche Abkunft des Trägers des Namens
oder solche des Schreibers erklären zu können.

10) Bruchstück eines Grabsteines aus k a r o 1 ing is ch er Z e i t, ge-
funden am 22. Juli 1908. Kalkstein. H. 33 cm, Br. 45 cm, D. 15 cm. Oben fehlt
leider ein jedenfalls grosser Teil der Inschrift; auch die Buchstaben der ersten
Zeile sind zum Teil bis auf die Füsse weggebrochen.

a. A. ist wohl zu ergänzen [qui vixit anno]s v. Darauf
svmenses q_v 1 n scheint ein Hexameter gefolgt zu sein, dessen erstes

qveinnox p vlcer Wort — menses —- allerdings nicht ganz sicher ist.

c a r v s Q_v e p a r e n Auffallend ist die Form innox, eine seltene und nach

T V M

den Wörterbüchern erst in spätester Zeit vorkom-
mende Neubildung. Für die Verbindung des adjektivischen carus mit dem Genitiv
weist der Thesaurus ling. lat. kein weiteres Beispiel nach. Aus diesen Gründen
und wegen der Buchstabenform, die der auf dem Ancaratussteine ähnlich ist (vgl.
Abb. Mzer. Zeitschr. III S. 17), glaube ich unser Denkmal frühestens in die zweite
Hälfte des achten Jahrhunderts setzen zu sollen. In die Zeit der karolingischen
Renaissance passt auch am ehesten der Versuch, die Grabschrift metrisch abzufassen.

11) Inschriftlose Grabsteine aus merovingischer Zeit sind mehrere
von verschiedener Grösse gefunden worden (vgl. das nächstjährige vierte Heft
der Mainzer Zeitschrift, worin sämtliche Inschrift- und Skulpturfunde auch im
Bilde vorgeführt werden sollen).

Mainz. Korber.

MISZELLEN.

52. Inschrift vom Limes Arabiens.

E. Littmann veröffentlichte in den Publications of the Princeton Uni-
versity Archaeological Expedition in Syria, in 1904—1905, Division III,
Section A (Leyden 1908), p. 17 eine Inschrift, welche auch für die rheinischen
Limes bauten von Bedeutung ist. Wie in den Inschriften aus Matrica CIL III
3387 und Intercisa 10312 10313 in Pannonia inferior mit den Worten:

ripam omnem burgis a solo extrudis item praesidis per loca opportuna ad
clanäestinos latrunculorum transitus oppositis munivit, vgl. auch epigr. Mitt. aus
Oesterreich XIII, 141, der Zweck dieser Grenzsperre unter Commodus klar
 
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