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der Straße dieneii Schächte, die an geeigneten Stellen angelegt iverden
nnd von denen aus das Tagwasser niittelst Cenientröhren abgeleitct ivird.
Entlang der Außenkanten der Gehwege wurde eine Bauinpflanznng niit
zivischenliegendein, ans je zwei Wehrsteinen nnd darnbergelegtem Nundeisen
bestehenden Geländer in Aussicht genonnnen.

Vauausführutlg.

Die Ausführnng des Brückenbans würde mit der provisorischen Ver-
legnng der Fähre in der Mchtung slußaufwärts beginnen, damit der Ranm
znr Abstecknng der Pfeileraren nnd zur Umschließnng der Baugruben der
Pfeiler verfügbar wird. Für die Baugruben der Widerlager, die unabhüngig
hievon in Angriff genommen werden tonnen, findet sich voraussichtlich schon
in verhältnismäßig geringer Tiefe tragfähiger Bangrund ohne Wasserzn-
drang. Die Herstellung derselben und die Ansführung des Mauerwerks
wird daher ohne besondere Vorkehrnngen erfolgen können. Die beiden
Pfeiler werden anf den im Flußbett unmittelbar zn Dag tretenden Granit-
felsen aufgesetzt, nachdem die Baugruben durch je einen über Mittelwasser
reichenden Fangdamm abgeschlossen und durch Anspnmpen des WasserS
trocken gelegt sind, das obenliegende Flnßgeschiebe beseitigt ist und die
Sohle der Baugrube abgeglichen wurde.

Die Förderung des Aushubs geschieht mittelst Kähnen, die auch znm
Anbringen der Banmaterialien vermendet werden können. Bei günstigem
Wasserstand steht zum gleichen Zweck der Anlage einer Notbrücke mit Dienst-
bahngleis zwischen jedem Ufer und dem nächstgelegenen Pfeiler nichts ent-
gegen.

Das Eisenwerk mird am einfachsten auf hölzernen Nüstnngen montiert,
von denen mindestens die mittlere genügend freien Ranm für den Durch-
gang der Schiffe erhalten mnß. Selbstverständlich sind sowohl hiebei, wie
bei der Anlage der Fangdämme die wasserpolizeilichen Vorschriften zn be-
obachten.

Die Banzeit für Brücke und Zufahrtstraße kann unter der Vorans-
setznng, daß besondere Zwischenfälle nicht eintreten, auf etwa zwei Jahre
veranschlagt werden

Vaukvstvn.

Der Aufwand für das Banwerk ist nach Beilage 3 zu 298 500 Mark
veranschlagt, von welcher Snmme 275 000 Mark auf die Straßenbrncke
nnd 23 500 Mark auf die Znfahrtstraße entfallen. Dieser Betrag läßt sich
 
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