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Winkelmann, Eduard [Hrsg.]
Urkundenbuch der Universitaet Heidelberg (Band 1): Urkunden — Heidelberg, 1886

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https://doi.org/10.11588/diglit.2746#0361
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344

1600 ITJLI 3.

muß zu fleißiger explieation ethices ein gantzes iahr wie auch ad politica expli-
canda ein gantz iahr haben.

Zum dritten helt eadem facultas dafür, daß professor logicis totum Aristotelis
Organum innerhalb vorgeschribener dreien iahren, wie biß dahero albereit be-
5 sehehen, wol absolviren möge, wie dan auch praecepta mathematica innerhalb
solcher dreien iahren zu end gebraucht werden können.

Dispntationes philosophicae werden ex legibus fast alle wochen gehalten,
wan sie nicht per disputationes superiorum facultatum gehindert werden.

Zu den declamationibus seind professores Latinae et Graeeae linguae geordnet,
10 also daß dieienige studiosi, welche da declamationes halten wollen und können,
selbige besonderß darunder ersuchen sollen, die dan ihnen solche zu halten genüg-
same anweisung geben, also daß solche mit der studiosen nutzen verlieht werden
mögen.

Waß das dictiren belangt, helt facultas philosophica dafür, daß etliche nutz-
15 liehe und notwendige dietata nicht gentzlich zu underlaßen sein, aber doch
hierinnen wie in allen andern facultatibus die maß gehalten und nicht über-
schritten werde.

Decanus und professores facultatis philosophicae.
Ebendorther f. 238v.

20 V. Scriptum generale ad prineipem missum nomine totius

senatus academici.

Wie nun solch curriculum studiorum in allen vier faculteten bei gemeiner
universitet anzustellen und waß einer ieden bedencken hierinnen sei, das haben

25 e. eh. gn. auß hiebei verwarten ihren underschiedlichen berichten gnedigst zu
vernemmen, und seind wir dießer tröstlichen hoffnung, do demselben also nach-
gesetzt wird, wie deßhalben biß daher, gott lob, kein mangel erschienen noch
clagen furkommen, es der studirenden iugend zu mereklichen nutzen und be-
furderungen, auch gemeiner universitet teglichem ufnehmen ie lenger ie mehr

30 gereichen werde. Und versieht sich gieichwol auch gemeine universitet, daß die
professores so wol in superioribus facultatibus alß auch in faeultate philosophica
sich biß dahero im leßen und dictiren also verhalten, daß es wie mit den audi-
toribus und gehaltenen lectionibus Selbsten zu beschemen nicht verdrußlich oder
unß in rescripto ad facultatem artium furgeruckter massen bei iemanden ver-

35 weißlich sein werde, sondern daß hierinnen eben dasselb besehenen, so vermog
der reformation bei dießer schulen herkommen und in andern academiis Ger-
maniae ieder zeit gebreuchlich gewessen.

Ferners, gnedigster churfurst und herr, daß e. eh. gn. auch gnedigst begeren,
unsern Vorschlag zu thuen, wie ein bessere oeconomi in contubernio für 20 disc

40 und umb ein leidtliches underschiedliches kostgeld anzustellen were, daß haben
wir auch albereit zu berahtschlagen vorgenohmen. Weil aber ein solch werc'
weitleuftig und wichtig, auch damit es ein beharrlichen bestand haben möch ,
ehe und zuvor hierinnen einige neuerung oder enderung vorgenohmen werde, ei
reifes nachdencken, auch der hiezugehörige vielfaltige puneten nicht nur e»ne'

45 sondern etliche berahtschlagungen erfordern, alß ist an e. eh. gn. unser un er
 
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