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Winkelmann, Eduard [Hrsg.]
Urkundenbuch der Universitaet Heidelberg (Band 1): Urkunden — Heidelberg, 1886

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https://doi.org/10.11588/diglit.2746#0419
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402 1698 MAI 20.

Und kann also die Universität hierauf, wann die gute gantz und die mittelmäßige
wieder zum halben theil eingehen, keinen größeren staat machen, als daß mit
der zeit etwan könten an pensionen eingebracht werden ohngefähr . 1200 fl.

2. Soll die hoffcammer vermög contractu aus denen von der Universität in bestand
5 habenden stift und clöstern Zell, S. Lambrecht und Dainbach iährlich 1500 fl.

Item von den pastoreien in Callstadt und Pfeffingen..... 100 fl.

Item an körn.................. 50 malter

3. Die Verwaltung soll wegen 6 incorporirten präbenden iährlichen
an gelt.................... 330 fl.

10 Item an körn................" . . 80 malter

Item wegen Stiftungen der beeden churfursten Otto Henrich und

Ludwigen............... : . . 2000 fl.

Item noch wegen Stiftungen.............320 fl.

und an körn ..."............... 160 malter.

15 4. Das hohe dohmstift zu Speyer soll iährlichen ständig vor

eine praebend..................150 fl.

die übrige Stifter, als das hohe dohmstift und beede Stifter S. Andreae und
S. Paul zu Worms, item S. Germann zu Speier und das stift Wimpfen, haben
iährlich laut specification zahlt an

20 gelt...................84 fl. 45 kr.

an körn .................75 malter

gersten..................16 malter

speltzen..................55 malter

" habern..................58 malter

25 wein................2 fuder 6 ohm 8 viertheil.

5. An turnusgefällen bei den zollen zu Bacherach und Keyserswerth, welche
unständig seind, fallen iährlich ohngefehr noch abzug der Unkosten . 150 fl.
Dieße gefalle, in so weit sie ungiebig worden, wiederumb in richtigen stand
zu bringen, wird von nöthen sein:

30 1. daß der Universität wider die morose debitores, welche ihre Unterpfänder

wiederum genießen, execution verstattet werde, zu mahlen sonst die halbgute
capitalien nicht können giebig gemacht, auch von den guten wenig eingehen
wird, wie dann anno 1696 mehr nicht als 151 fl. pensiones eingangen, da m
anno 1687 noch 2000 fl. eingebracht worden.

35 2. Wegen der stift und clöstern, welche die Universität der hoffcammer aul

34 iahr in bestand gegeben, worvon der bestand ohne dem in 3 iahren zu end,
würde es der Universität voiiräglicher sein, wann sie dieselbe wiederumb Selbsten
administrirte.

Die hoffcammer ist von anno 1688 biß 1698 von versprochenem canone

40 annoch schuldig................ 15325 fl-

[So dann wegen Kallstadt und Pfeffingen von ao. 1688 bis 1698

an gelt................... 1000 fl.

an körn................... 500 mltr.]5)

In dem mit i. eh. d. anno 1669 ufgerichteten contract ist unter anderen

45 dießes versprochen, daß der canon [wegen der Stifter]5) ein iedes iahr richtig soüe
bezahlt werden und daß darwider i. eh. d., dero erben und nachkommen sich


 
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