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Winkelmann, Eduard [Hrsg.]
Urkundenbuch der Universitaet Heidelberg (Band 1): Urkunden — Heidelberg, 1886

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https://doi.org/10.11588/diglit.2746#0440
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1746 AUG. 22. 423

Decimo quarto. Die professores, auch übrige universitätsbediente, welche
aigene häußer besitzen und bewohnen oder sonsten lehenweiß bewohnen, auch
fernershin kaufen und acquiriren, in denen selben aber keine bürgerliche nahrung
treiben, sollen von allen oneribus personalibus, extra casum summae necessitatis,
frei bleiben. 5

Schließlichen behalten wir uns vor und sind gnädigst geneigt, obberührten
beneficiis und begnadigungen noch andere, welche wir zu der Universität aufnehmen
und besten gut finden werden, derselben angedeien zu laßen, wie wir dan
hiemit geloben und versprechen bei unseren churfürstlichen ehren und trewen *
vor uns und unsere nachkommen an der chur in kraft dieses briefs, daß wir, so io
lang als wir leben, und nach unserem todlichen abgang unsere erben und nach-
kommen, die pfaltzgraffen bei, Rhein, des heiligen Römischen reichs ertzschatz-
meistere und churfürsten sein werden, obgemelte schuhl und Studium ewiglich
bei allen freiheiten und gnaden, auch denen gütheren, die ihnen die obgenante
unsere geliebte herren vattere und vorfahrere vermacht und geschencket, in obver- 16
standener maaß und weiß getrewlich schützen schirmen und handhaben wollen.
Dessen zu urkund haben wir diesen brief aigenhändig unterschrieben und unser
churfurstliches insiegel hieran hangen laßen, der geben ist auf unserem lustschloß
zu Schwetzingen den 22ten augusti 1746.

Carl Theodor churfürst m. ppr. 20

yt. le mqs. d'Ittre.
Confirmatio et extensio privilegiorum Ad mandatum Serenissimi domini

universitatis Heidelbergensis. electoris proprium

Klein.

Aus dem perg.-orig. in buchform: sehr. II, 10 nr. 4. Ein rest des siegeis in 25
hölzerner kapsei an blauen und weissen seidensehnüren. — :) Fehlt.

267. Karl Theodor kurfürst giebt nähere Weisungen für die Organisation und Ver-
waltung der Universität. Schwetzingen 1746 aug. 22.

Serenissimus elector.
Demnach i. eh. gn. bei dero in des höchsten nahmen bereits vor einiger 30
zeit angetrettenen hoher landtsregirung auß chur- und landtsfurstlicher vätterlicher
liebe dero augenmerck vornehmlich auf die gedeiliche wohlfahrd und conservation
deren samtlichen ihro heimgefallenen landten und unterthanen ohnabanderlich,
gerichtet, sofort auch gnädigst entschlossen seint, die von weiland dero durch-
leuchtigsten churvorfahren ruhmwürdigst gemachte so geist- als weltliche Stiftungen 35
in ihren bißherigen Privilegien, so viel es der befindende umständte gestatten,
als auch sonstigen selbigen etwa zustehen mögenden, deren fundationen gemäß,
gereehtigkeiten und anderen befugnußen forthin zu bestätigen und zu manuteniren,
nicht weniger all dasienige, was immer zu deren aufnahm und anderweither Ver-
besserung gereichig und ersprießlich sein mag und kan, ohnabläßig zu beförderen, 40
also haben höchstdieselbe auch langershin keinen anstand nehmen wollen, dero
bereits von geraumen iahren her in fürwehrendem rühm zu Heidelberg florirend
treu gehorsambt Universität und deren privilegia et statuta nach maßgebung- des
unter höchst dero aigenen fertigung hiebei kommenden neuen confirmations- und
 
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