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gestiftet hat, mit besonderer Freude entgegengenommen
und ersuche Sie, der Akademie für dieses schöne und
gediegene Werk Meinen herzlichen Dank auszusprechen.
Berlin, den 23. Januar 1899.
An den Präsidenten Wilhelm R.
der Königlichen Akademie der Künste zu Berlin.
Die Stiftungs- und die Stipendienfonds der Akademie haben
dankenswerte Bereicherungen erfahren:
Seine Majestät der Kaiser und König hat mittels Allerhöchsten
Erlasses, d. d. Berlin, 28. Februar 1898, der Akademie der Künste
die erbetene Genehmigung zur Annahme des von Gönnern und
Freunden der Akademie aus Anlass der Jubelfeier des 200jährigen
Bestehens mit einem Kapitale von 30000 M. gestifteten „Jubiläums-
fonds“ — siehe Chronik für 1896/97, Seite 49 — erteilt. Die
Stiftung ist mit Beginn des Etatsjahres 1898/99 in Wirksamkeit
getreten.
Der am 21. April 1898 zu Leipzig verstorbene Musiker Theodor
Ludwig Gouvy in Oberhomburg hat der Akademie ein Legat
von 10 000 Mark mit der Bestimmung vermacht, dass aus den
Revenüen desselben alljährlich einem würdigen und bedürftigen
Musiker, vornehmlich einem Orchestermitgliede, eine Unterstützung
gewährt werden möge.
Der Gesamtsenat hat die Annahme dieser Stiftung, die einem
äusserst fühlbaren Bedürfnis Rechnung trägt, nachgesucht.
Durch ministerielle Verfügung vom 11. Juni — U. IV. 1954 —
wurde der Akademie die Mitteilung, dass der Fonds der Dr.
Hermann Günther-Stiftung infolge des am 14. April 1898 zu
Charlottenburg erfolgten Ablebens der Nutzniesserin der Stiftung,
des Fräulein Antonie Günther, nunmehr für die Zwecke der
' Stiftung verfügbar geworden seien, und dass Fräulein Antonie
Günther zu Gunsten der Dr. Hermann Günther• Stiftung ein Kapital
von 35000 Mark legiert habe. Dasselbe solle den Zwecken der Stiftung
nach dem Ableben der langjährigen Pflegerin der Geschwister
Günther, Fräulein Louise Gleichfeld, der auf Lebenszeit aus
seinen Erträgnissen eine jährliche Rente von 1200 Mark in Monats-
raten zu zahlen wäre, zu Gute kommen.
gestiftet hat, mit besonderer Freude entgegengenommen
und ersuche Sie, der Akademie für dieses schöne und
gediegene Werk Meinen herzlichen Dank auszusprechen.
Berlin, den 23. Januar 1899.
An den Präsidenten Wilhelm R.
der Königlichen Akademie der Künste zu Berlin.
Die Stiftungs- und die Stipendienfonds der Akademie haben
dankenswerte Bereicherungen erfahren:
Seine Majestät der Kaiser und König hat mittels Allerhöchsten
Erlasses, d. d. Berlin, 28. Februar 1898, der Akademie der Künste
die erbetene Genehmigung zur Annahme des von Gönnern und
Freunden der Akademie aus Anlass der Jubelfeier des 200jährigen
Bestehens mit einem Kapitale von 30000 M. gestifteten „Jubiläums-
fonds“ — siehe Chronik für 1896/97, Seite 49 — erteilt. Die
Stiftung ist mit Beginn des Etatsjahres 1898/99 in Wirksamkeit
getreten.
Der am 21. April 1898 zu Leipzig verstorbene Musiker Theodor
Ludwig Gouvy in Oberhomburg hat der Akademie ein Legat
von 10 000 Mark mit der Bestimmung vermacht, dass aus den
Revenüen desselben alljährlich einem würdigen und bedürftigen
Musiker, vornehmlich einem Orchestermitgliede, eine Unterstützung
gewährt werden möge.
Der Gesamtsenat hat die Annahme dieser Stiftung, die einem
äusserst fühlbaren Bedürfnis Rechnung trägt, nachgesucht.
Durch ministerielle Verfügung vom 11. Juni — U. IV. 1954 —
wurde der Akademie die Mitteilung, dass der Fonds der Dr.
Hermann Günther-Stiftung infolge des am 14. April 1898 zu
Charlottenburg erfolgten Ablebens der Nutzniesserin der Stiftung,
des Fräulein Antonie Günther, nunmehr für die Zwecke der
' Stiftung verfügbar geworden seien, und dass Fräulein Antonie
Günther zu Gunsten der Dr. Hermann Günther• Stiftung ein Kapital
von 35000 Mark legiert habe. Dasselbe solle den Zwecken der Stiftung
nach dem Ableben der langjährigen Pflegerin der Geschwister
Günther, Fräulein Louise Gleichfeld, der auf Lebenszeit aus
seinen Erträgnissen eine jährliche Rente von 1200 Mark in Monats-
raten zu zahlen wäre, zu Gute kommen.