III. PERSÖNLICHE NACHRICHTEN.
A. Änderungen.
Präsidium Ein Wechsel in der Person des Präsidenten und seines Stell-
und ständige Vertreters ist nicht eingetreten.
Sekretäre. ge- ^en am iggg vollzogenen Wahlen des Präsidenten
und seines Stellvertreters für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 1898
bis Ende September 1899 erfolgte die Wiederwahl des bisherigen
Präsidenten, Geheimen Regierungsrats, Professors Hermann Ende,
und dessen Stellvertreters, Professors Dr. Martin Blumner, die
durch den Allerhöchsten Erlass vom 23. Juni 1898, bezw. durch die
ministerielle Verfügung vom 28. Juli 1898, die vorgeschriebene Be-
stätigung fanden.
Das Amt des Ersten Ständigen Sekretärs wurde von Seiner
Majestät dem Kaiser und Könige durch Allerhöchste Ordre vom
6. Dezember dem Professor Dr. Wolfgang von Oettingen, der
es bereits seit dem 17. Mai 1897 kommissarisch verwaltet hatte, vom
1. Januar ab endgültig übertragen.
Dagegen fand auch innerhalb der gegenwärtigen Berichtszeit
eine Wiederbesetzung der Stelle des Zweiten Ständigen Sekretärs
im Rahmen des Statuts der Akademie der Künste nicht statt; viel-
mehr lag die Wahrnehmung der Geschäfte des Zweiten Ständigen
Sekretärs, abgesehen von den Verwaltungsgeschäften bei der Hoch-
schule für Musik, infolge Ministerialerlasses vom 7. Oktober in den
Händen des Meisterschulvorstehers, Professors Heinrich Freiherrn
von Herzogenberg. Dem Genannten ist durch Verfügung des
vorgeordneten Ministeriums vom 24. September die Fortführung
der bezeichneten Geschäfte bis auf weiteres übertragen worden.
A. Änderungen.
Präsidium Ein Wechsel in der Person des Präsidenten und seines Stell-
und ständige Vertreters ist nicht eingetreten.
Sekretäre. ge- ^en am iggg vollzogenen Wahlen des Präsidenten
und seines Stellvertreters für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 1898
bis Ende September 1899 erfolgte die Wiederwahl des bisherigen
Präsidenten, Geheimen Regierungsrats, Professors Hermann Ende,
und dessen Stellvertreters, Professors Dr. Martin Blumner, die
durch den Allerhöchsten Erlass vom 23. Juni 1898, bezw. durch die
ministerielle Verfügung vom 28. Juli 1898, die vorgeschriebene Be-
stätigung fanden.
Das Amt des Ersten Ständigen Sekretärs wurde von Seiner
Majestät dem Kaiser und Könige durch Allerhöchste Ordre vom
6. Dezember dem Professor Dr. Wolfgang von Oettingen, der
es bereits seit dem 17. Mai 1897 kommissarisch verwaltet hatte, vom
1. Januar ab endgültig übertragen.
Dagegen fand auch innerhalb der gegenwärtigen Berichtszeit
eine Wiederbesetzung der Stelle des Zweiten Ständigen Sekretärs
im Rahmen des Statuts der Akademie der Künste nicht statt; viel-
mehr lag die Wahrnehmung der Geschäfte des Zweiten Ständigen
Sekretärs, abgesehen von den Verwaltungsgeschäften bei der Hoch-
schule für Musik, infolge Ministerialerlasses vom 7. Oktober in den
Händen des Meisterschulvorstehers, Professors Heinrich Freiherrn
von Herzogenberg. Dem Genannten ist durch Verfügung des
vorgeordneten Ministeriums vom 24. September die Fortführung
der bezeichneten Geschäfte bis auf weiteres übertragen worden.