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Akademie der Künste
Chronik der Königlichen Akademie der Künste zu Berlin — 1906 [1. Oktober 1905 - 1. Oktober 1906]

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b) jüngeren talentvollen aber unbemittelten deutschen Malern und Bild-
hauern christlicher Religion beiderlei Geschlechts durch ein Stipendium
die Mittel zu weiteren Studien zu gewähren (V, VII—XI).
Zu IV und V (des alten Statuts):
Über die Verwendung der Zinsen des Stiftungskapitals bestimme ich
folgendes:
1. Vor allem ist dafür Sorge zu tragen, dafs in jedem zweiten Jahre der
Stipendienbetrag, der hiermit von 1500 Mark auf 4000 Mark erhöht
wird, voll zur Verfügung steht (Ib, VII ff). Die weiteren Anordnungen
beziehen sich deshalb nur auf den nach Sicherung des Stipendien-
betrages sowie nach Abzug der Verwaltungskosten, der Kosten für
Ausschreibung und Verleihung des Preises usw. verfügbaren Zinsen-
betrag.
2. Es können nach den von dem Senate der Akademie der Künste zu
treffenden Festsetzungen alljährlich oder alle zwei Jahre Unterstützungen
(Illa) gegeben werden; doch wünsche ich, dafs hierzu vorläufig nicht
mehr als 600 Mark jährlich oder 1200 Mark in zwei Jahren verwendet
werden.
3. Der dann noch verbleibende Rest — jedoch nicht über 300 Mark —•
ist dem Präsidialfonds der Akademie der Künste, an dessen Gründung
ich nicht unbeteiligt bin, zu überweisen.
Der Entschliefsung des jeweiligen Herrn Präsidenten der Akademie
bleibt es vorbehalten, diese Beträge ganz oder teilweise zu kapitalisieren
oder im Notfälle zu verwenden.
4. Bleibt dann noch ein Zinsenrest verfügbar, so ist derselbe dem Kapital-
vermögen der Stiftung zuzuführen.
Die zu unterstützenden Personen müssen in Berlin oder dessen Vororten
wohnen, aber nicht weiter als 30 Kilometer von der Stadtgrenze entfernt; auch
mufs der Vorort mit Berlin direkte Fahrverbindung haben.
An Studienunterstützungen an Studierende der akademischen Unterrichts-
institute der Berliner Akademie der Künste (IV, Absatz 3 des alten Statuts)
ist jährlich nicht mehr als eine zu gewähren.
Zu VI (des alten Statuts):
Von dem mir ausdrücklich vorbehaltenen Rechte schon jetzt Gebrauch
machend, bestimme ich, dafs eine Unterstützung von jährlich 300 Mark dem
Maler Wilhelm Lindner in Berlin, zur Zeit Sebastianstrafse 39, bis zu
seinem 35. Lebensjahre alljährlich zu gewähren und jeweilig an meinem
Geburtstage — 6. Februar — auszuzahlen ist.
Zu VIII (des alten Statuts):
Zur Bewerbung um das Stipendium sind nur solche Künstler und
Künstlerinnen (IIIb) berechtigt, welche ihre Studien auf den zur Zeit be-
stehenden oder noch zu errichtenden deutschen Kunstakademien oder den
diesen gleichstehenden Kunstschulen des Deutschen Reiches, dem Staedel’sehen
Kunstinstitut zu Frankfurt a.M. oder endlich in den Meisterateliers beim Schlesischen
Museum für bildende Künste in Breslau gemacht oder vollendet haben. Die
Bewerber müssen die Kunstunterrichtsinstitute noch besuchen oder zur Zeit der
Ausschreibung des Stipendiums nicht länger als ein Jahr verlassen haben.
 
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