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Stiftungen.
An Stelle desselben und des ebenfalls ausgeschiedenen
stellvertretenden Mitgliedes, des Bildhauers Professors Adolf
Brütt wurden
der Architekt Geheime Oberregierungsrat Professor
Dr. Ing. Julius Raschdorff
und
der Bildhauer Professor Peter Breuer
zu stellvertretenden Mitgliedern gewählt.
Die Wahlen der Genannten erhielten vom vorgeordneten
Minister am 13. Dezember die Genehmigung.
Über die Verwaltung des Vermögens der Akademie der
Künste und die Verwendung der aus demselben sich ergeben-
den Einnahmen ist folgendes zu berichten:
1. Die Einnahmen des allgemeinen Zwecken dienenden
Präsidialfonds der Akademie der Künste,
in dessen Bestände eine Änderung nicht eingetreten
ist, haben die von den Stiftern beabsichtigte Verwen-
dung gefunden.
2. Aus den dem Senate der Akademie der Künste und
ihrem Präsidenten zu Unterstützungen bedürftiger
Künstler und deren Hinterbliebenen zur Verfügung
stehenden Fonds wurden bewilligt:
a. Aus dem Kunstausstellungsgelder-Fonds:
I. auf Grund der Beschlüsse der ständigen Unterstützungs-
kommission des Senats
a) laufende in vierteljährlichen Raten zahl-
bare Unterstützungen von jährlich 100 bis
400 Mk. an 42 Personen i3 45oMk.
b) einmalige oder gelegentlich wiederkehrende
Unterstützungen von 50 bis 400 Mk. an
32 Personen.485° ,,
II. durch Verfügung des Präsidenten:
kleinere zum Teil sich wiederholende
Unterstützungen von 20 bis 30 Mk. in
jedem Einzelfalle an 13 Personen ... 425 ,,
im ganzen: i8/25Mk.
Stiftungen.
An Stelle desselben und des ebenfalls ausgeschiedenen
stellvertretenden Mitgliedes, des Bildhauers Professors Adolf
Brütt wurden
der Architekt Geheime Oberregierungsrat Professor
Dr. Ing. Julius Raschdorff
und
der Bildhauer Professor Peter Breuer
zu stellvertretenden Mitgliedern gewählt.
Die Wahlen der Genannten erhielten vom vorgeordneten
Minister am 13. Dezember die Genehmigung.
Über die Verwaltung des Vermögens der Akademie der
Künste und die Verwendung der aus demselben sich ergeben-
den Einnahmen ist folgendes zu berichten:
1. Die Einnahmen des allgemeinen Zwecken dienenden
Präsidialfonds der Akademie der Künste,
in dessen Bestände eine Änderung nicht eingetreten
ist, haben die von den Stiftern beabsichtigte Verwen-
dung gefunden.
2. Aus den dem Senate der Akademie der Künste und
ihrem Präsidenten zu Unterstützungen bedürftiger
Künstler und deren Hinterbliebenen zur Verfügung
stehenden Fonds wurden bewilligt:
a. Aus dem Kunstausstellungsgelder-Fonds:
I. auf Grund der Beschlüsse der ständigen Unterstützungs-
kommission des Senats
a) laufende in vierteljährlichen Raten zahl-
bare Unterstützungen von jährlich 100 bis
400 Mk. an 42 Personen i3 45oMk.
b) einmalige oder gelegentlich wiederkehrende
Unterstützungen von 50 bis 400 Mk. an
32 Personen.485° ,,
II. durch Verfügung des Präsidenten:
kleinere zum Teil sich wiederholende
Unterstützungen von 20 bis 30 Mk. in
jedem Einzelfalle an 13 Personen ... 425 ,,
im ganzen: i8/25Mk.