Zusammenfassung
sig. In einem solchen Fall würden die oben be-
schriebenen planungsrechtlichen Bindungen in-
nerhalb der kommunalen Planungshoheit wie-
der wirksam werden. Ein entsprechender Ent-
widmungsantrag seitens der Stadt Alfeld ist je-
doch nicht beabsichtigt.
Der Schutz der an die Stadt Alfeld anschließen-
den Hügellandschaft wird ebenfalls durch die im
europäischen Vergleich außerordentlich stren-
gen gesetzlichen Bestimmungen des bundes-
deutschen Bau- und Planungsrechtes garantiert.
Der sogenannte Außenbereich, der ca. 250 Me-
ter südlich des Fagus-Werks mit einer geschlos-
senen Waldfläche beginnt, ist nach § 35 des Bau-
gesetzbuchs von jeglicher Bebauung frei zu hal-
ten. Nur wenige eingeschränkte Nutzungen, die
von vornherein eine Beeinträchtigung des Er-
scheinungsbildes des Fagus-Werks ausschlie-
ßen, wären überhauptdenkbar. ÜberdieSchutz-
regelungen des Baugesetzbuchs hinaus bestärkt
der gültige örtliche Landschaftsplan den schutz-
würdigen Charakter des Außenbereichs und vor
allem die Besonderheit des Landschaftsbildes
der das Fagus-Werk umgrenzenden Flächen au-
ßerhalb der städtischen und gewerblichen Be-
bauung.
VII
sig. In einem solchen Fall würden die oben be-
schriebenen planungsrechtlichen Bindungen in-
nerhalb der kommunalen Planungshoheit wie-
der wirksam werden. Ein entsprechender Ent-
widmungsantrag seitens der Stadt Alfeld ist je-
doch nicht beabsichtigt.
Der Schutz der an die Stadt Alfeld anschließen-
den Hügellandschaft wird ebenfalls durch die im
europäischen Vergleich außerordentlich stren-
gen gesetzlichen Bestimmungen des bundes-
deutschen Bau- und Planungsrechtes garantiert.
Der sogenannte Außenbereich, der ca. 250 Me-
ter südlich des Fagus-Werks mit einer geschlos-
senen Waldfläche beginnt, ist nach § 35 des Bau-
gesetzbuchs von jeglicher Bebauung frei zu hal-
ten. Nur wenige eingeschränkte Nutzungen, die
von vornherein eine Beeinträchtigung des Er-
scheinungsbildes des Fagus-Werks ausschlie-
ßen, wären überhauptdenkbar. ÜberdieSchutz-
regelungen des Baugesetzbuchs hinaus bestärkt
der gültige örtliche Landschaftsplan den schutz-
würdigen Charakter des Außenbereichs und vor
allem die Besonderheit des Landschaftsbildes
der das Fagus-Werk umgrenzenden Flächen au-
ßerhalb der städtischen und gewerblichen Be-
bauung.
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