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Kimpflinger, Wolfgang; Neß, Wolfgang; Zittlau, Reiner; Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege [Hrsg.]; Institut für Denkmalpflege [Hrsg.]
Arbeitshefte zur Denkmalpflege in Niedersachsen: Das Fagus-Werk in Alfeld als Weltkulturerbe der UNESCO: Dokumentation des Antragsverfahrens — [Hannover]: Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege, Heft 39.2011

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https://doi.org/10.11588/diglit.51160#0024
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Zusammenfassung

sig. In einem solchen Fall würden die oben be-
schriebenen planungsrechtlichen Bindungen in-
nerhalb der kommunalen Planungshoheit wie-
der wirksam werden. Ein entsprechender Ent-
widmungsantrag seitens der Stadt Alfeld ist je-
doch nicht beabsichtigt.
Der Schutz der an die Stadt Alfeld anschließen-
den Hügellandschaft wird ebenfalls durch die im
europäischen Vergleich außerordentlich stren-
gen gesetzlichen Bestimmungen des bundes-
deutschen Bau- und Planungsrechtes garantiert.
Der sogenannte Außenbereich, der ca. 250 Me-
ter südlich des Fagus-Werks mit einer geschlos-

senen Waldfläche beginnt, ist nach § 35 des Bau-
gesetzbuchs von jeglicher Bebauung frei zu hal-
ten. Nur wenige eingeschränkte Nutzungen, die
von vornherein eine Beeinträchtigung des Er-
scheinungsbildes des Fagus-Werks ausschlie-
ßen, wären überhauptdenkbar. ÜberdieSchutz-
regelungen des Baugesetzbuchs hinaus bestärkt
der gültige örtliche Landschaftsplan den schutz-
würdigen Charakter des Außenbereichs und vor
allem die Besonderheit des Landschaftsbildes
der das Fagus-Werk umgrenzenden Flächen au-
ßerhalb der städtischen und gewerblichen Be-
bauung.



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