Geleitwort
Mit dem Beschluss des UNESCO-Welterbekomi-
tees am 25.06.2011, das Fagus-Werk in Alfeld
in die Weltkulturerbeliste aufzunehmen, fand
ein herausragendes Bauwerk nach jahrelangen
Vorarbeiten durch das Niedersächsische Landes-
amt für Denkmalpflege eine verdiente Würdi-
gung. Es lohnt sich in zweierlei Hinsicht, einen
Blick auf die Arbeitsergebnisse zu werfen, die
diesen Erfolg möglich gemacht haben. Zum ei-
nen erhält jeder baugeschichtlich Interessierte
einen weiten Überblick über das Baugeschehen
zu Beginn des 20. Jahrhunderts, als sich zumeist
junge Architekten aufmachten, das historisti-
sche Bauen als Erbe des 19. Jahrhunderts hinter
sich zu lassen und neue Prinzipien für die Bau-
aufgaben ihrer Zeit zu entwickeln. Es wird deut-
lich, welche herausragende Sonderstellung Wal-
ter Gropius, der Bauherr Carl Benscheidtund das
Fagus-Werk innerhalb des damaligen Bauge-
schehens, auch unter den Reformern, hatten.
Zum anderen kann die vorliegende Dokumen-
tation die jetzt anlaufenden Vorbereitungen für
die Erweiterung der so genannten Tentativliste
unterstützen. Die deutsche Tentativliste, die in
den Gremien der Kultusministerkonferenz ab-
gestimmte Anmeldeliste für potenzielle Welter-
bestätten, ist für die Zeit nach dem Jahr 2018,
wenn die jetzige Liste voraussichtlich abgearbei-
tet sein wird, zu erweitern. Alle, die sich mit der
Erweiterung der deutschen Anmeldeliste befas-
sen, die vielleicht sogar ein konkretes Projekt ver-
folgen, erhalten wertvolle Hinweise über die An-
forderungen, die seitens von ICOMOS, des In-
ternational Council on Monuments and Sites,
der die UNESCO fachlich berät, an die inhaltli-
che Qualität des Antrags gestellt werden.
Wie schon im Verfahren um die Eintragung der
OberharzerWasserwirtschaft, das im Jahre 2010
erfolgreich abgeschlossen werden konnte, stell-
te ICOMOS im Zuge der Evaluierung des Antra-
ges mehrere Nachforderungen. In beiden Fällen
sind die Bearbeiter des Niedersächsischen Lan-
desamtes für Denkmalpflege diesen Anforde-
rungen mit großem Engagement nachgekom-
men und haben damit dazu beigetragen, dass
es in Niedersachsen jetzt drei Weltkulturerbe-
stätten gibt.
Deren Bedeutung für die weltweite Bekanntheit
der zugehörigen Städte und Regionen, für ihre
Identitätsbildung und für den Kulturtourismus
kann nicht hoch genug eingeschätzt werden.
Angesichts der wachsenden wirtschaftlichen
Bedeutung des Kulturtourismus ist dies beson-
ders hervorzuheben.
Das Fagus-Werk ist nun die dritte Weltkulturer-
bestätte in Niedersachsen - nach der zweiteili-
gen Welterbestätte in Hildesheim mit den roma-
nischen Kirchen St. Michaelis und Mariendom
und der vielgliedrigen Welterbestätte im West-
harz, die in der Summe all ihrer Teile die groß-
artige Geschichte des Erzbergbaus im Harz ver-
mittelt. Als Industrieanlage und als Anlage des
20. Jahrhunderts gehört das Fagus-Werk gleich
in zweifacher Hinsicht zu Objektgattungen, die
innerhalb der Welterbeliste deutlich unterreprä-
sentiert sind. Als produzierender Betrieb in pri-
vatem Familienbesitz ist es weltweit singulär. Als
erstes Industriebauwerk in konsequent moder-
ner Formensprache ist es zudem ein hervorra-
gender Beleg dafür, dass Avantgarde in Nieder-
sachsen eine gewisse Tradition hat.
Gemeinsam mit den jeweiligen Trägern wird das
Land Niedersachsen seiner Verpflichtung für die
Erhaltung der Welterbestätten gerecht werden.
Es hat bei der kürzlich verabschiedeten Novellie-
rung des Niedersächsischen Denkmalschutzge-
setzes die gesetzlichen Grundlagen für den
Schutz der Weltkulturerbestätten verbessert
und es wird, wie bereits bei den durchgeführ-
ten Restaurierungsarbeiten, die Eigentümer
durch finanzielle Zuwendungen und die Bera-
tung durch das Niedersächsische Landesamt für
Denkmalpflegeweiterhin unterstützen. Dem Fa-
gus-Werk und seinen Eigentümern wünsche ich
für die Zukunft weiterhin eine positive Entwick-
lung.
Prof. Dr. Johanna Wanka
Niedersächsische Ministerin
für Wissenschaft und Kultur
Mit dem Beschluss des UNESCO-Welterbekomi-
tees am 25.06.2011, das Fagus-Werk in Alfeld
in die Weltkulturerbeliste aufzunehmen, fand
ein herausragendes Bauwerk nach jahrelangen
Vorarbeiten durch das Niedersächsische Landes-
amt für Denkmalpflege eine verdiente Würdi-
gung. Es lohnt sich in zweierlei Hinsicht, einen
Blick auf die Arbeitsergebnisse zu werfen, die
diesen Erfolg möglich gemacht haben. Zum ei-
nen erhält jeder baugeschichtlich Interessierte
einen weiten Überblick über das Baugeschehen
zu Beginn des 20. Jahrhunderts, als sich zumeist
junge Architekten aufmachten, das historisti-
sche Bauen als Erbe des 19. Jahrhunderts hinter
sich zu lassen und neue Prinzipien für die Bau-
aufgaben ihrer Zeit zu entwickeln. Es wird deut-
lich, welche herausragende Sonderstellung Wal-
ter Gropius, der Bauherr Carl Benscheidtund das
Fagus-Werk innerhalb des damaligen Bauge-
schehens, auch unter den Reformern, hatten.
Zum anderen kann die vorliegende Dokumen-
tation die jetzt anlaufenden Vorbereitungen für
die Erweiterung der so genannten Tentativliste
unterstützen. Die deutsche Tentativliste, die in
den Gremien der Kultusministerkonferenz ab-
gestimmte Anmeldeliste für potenzielle Welter-
bestätten, ist für die Zeit nach dem Jahr 2018,
wenn die jetzige Liste voraussichtlich abgearbei-
tet sein wird, zu erweitern. Alle, die sich mit der
Erweiterung der deutschen Anmeldeliste befas-
sen, die vielleicht sogar ein konkretes Projekt ver-
folgen, erhalten wertvolle Hinweise über die An-
forderungen, die seitens von ICOMOS, des In-
ternational Council on Monuments and Sites,
der die UNESCO fachlich berät, an die inhaltli-
che Qualität des Antrags gestellt werden.
Wie schon im Verfahren um die Eintragung der
OberharzerWasserwirtschaft, das im Jahre 2010
erfolgreich abgeschlossen werden konnte, stell-
te ICOMOS im Zuge der Evaluierung des Antra-
ges mehrere Nachforderungen. In beiden Fällen
sind die Bearbeiter des Niedersächsischen Lan-
desamtes für Denkmalpflege diesen Anforde-
rungen mit großem Engagement nachgekom-
men und haben damit dazu beigetragen, dass
es in Niedersachsen jetzt drei Weltkulturerbe-
stätten gibt.
Deren Bedeutung für die weltweite Bekanntheit
der zugehörigen Städte und Regionen, für ihre
Identitätsbildung und für den Kulturtourismus
kann nicht hoch genug eingeschätzt werden.
Angesichts der wachsenden wirtschaftlichen
Bedeutung des Kulturtourismus ist dies beson-
ders hervorzuheben.
Das Fagus-Werk ist nun die dritte Weltkulturer-
bestätte in Niedersachsen - nach der zweiteili-
gen Welterbestätte in Hildesheim mit den roma-
nischen Kirchen St. Michaelis und Mariendom
und der vielgliedrigen Welterbestätte im West-
harz, die in der Summe all ihrer Teile die groß-
artige Geschichte des Erzbergbaus im Harz ver-
mittelt. Als Industrieanlage und als Anlage des
20. Jahrhunderts gehört das Fagus-Werk gleich
in zweifacher Hinsicht zu Objektgattungen, die
innerhalb der Welterbeliste deutlich unterreprä-
sentiert sind. Als produzierender Betrieb in pri-
vatem Familienbesitz ist es weltweit singulär. Als
erstes Industriebauwerk in konsequent moder-
ner Formensprache ist es zudem ein hervorra-
gender Beleg dafür, dass Avantgarde in Nieder-
sachsen eine gewisse Tradition hat.
Gemeinsam mit den jeweiligen Trägern wird das
Land Niedersachsen seiner Verpflichtung für die
Erhaltung der Welterbestätten gerecht werden.
Es hat bei der kürzlich verabschiedeten Novellie-
rung des Niedersächsischen Denkmalschutzge-
setzes die gesetzlichen Grundlagen für den
Schutz der Weltkulturerbestätten verbessert
und es wird, wie bereits bei den durchgeführ-
ten Restaurierungsarbeiten, die Eigentümer
durch finanzielle Zuwendungen und die Bera-
tung durch das Niedersächsische Landesamt für
Denkmalpflegeweiterhin unterstützen. Dem Fa-
gus-Werk und seinen Eigentümern wünsche ich
für die Zukunft weiterhin eine positive Entwick-
lung.
Prof. Dr. Johanna Wanka
Niedersächsische Ministerin
für Wissenschaft und Kultur