5. Schutz und Verwaltung der Anlage
Abb. 115: Werbeanzeige, Entwurf von Max Hertwig (1912)
trifft auch die Gestaltung von Werbeanlagen.
Größere bauliche Veränderungen und Nut-
zungsänderungen bedürfen darüber hinaus ei-
ner Baugenehmigung. Verstöße gegen die Be-
stimmungen des Denkmalschutzgesetzes kön-
nen als Ordnungswidrigkeiten mit hohen Geld-
bußen belegt werden. Um den Verfall von Tei-
len des Denkmalbestandes zu verhindern, be-
stehen darüber hinaus die denkmalrechtlichen
Instrumente des Instandsetzungsgebotes sowie
des Wiederherstellungsgebotes.
Zusätzlich besteht für das Gebiet der Stadt
Alfeld ein Flächennutzungsplan, auf dem das Fa-
gus-Werk innerhalb einer ausgedehnten, süd-
westlich der Bahntrasse ausgewiesenen Gewer-
befläche eingetragen ist. Industrie und Gewer-
be ist somit in diesem Bereich als vorrangige Nut-
zung gesichert.
Finanzierung
Zu Realisierung der Ziele des Managementpla-
nes sind hinreichende finanzielle Ressourcen
notwendig. Für die Bauunterhaltung und Er-
neuerung des Fagus-Werks ist nach dem Nieder-
sächsischen Denkmalschutzgesetz der Eigentü-
mer (siehe Ziffer 5A) im Rahmen seiner wirt-
schaftlichen Leistungsfähigkeit zuständig. Er
bringt die erforderlichen Finanzmittel im Rah-
men seiner laufenden Bewirtschaftung auf. Au-
ßerdem hat der Eigentümer die Möglichkeit,
Aufwendungen für Maßnahmen zur Erhaltung
und Pflege der Baudenkmale entsprechend
der Einkommensteuergesetzgebung abzu-
schreiben.
Darüber hinaus trägt das Land Niedersachsen zu
den Kosten der Erhaltung und Instandsetzung
von Kulturdenkmalen nach Maßgabe der im
Haushaltsplan bereitgestellten Mittel bei. För-
dermittel können auch aus dem Bundespro-
gramm „National wertvolles Kulturgut" sowie
bei der Deutschen Stiftung Denkmalschutz und
weiteren Stiftungen beantragt werden.
Öffentlichkeitsarbeit
Das Fagus-Werk verfügt bereits über eine wir-
kungsvolle und ausgewogene Öffentlichkeitsar-
beit:
Im Jahr der EXPO 2000 mit dem Thema
„Mensch-Natur-Technik" wurde das Fagus-
Werk als externes Projekt erstmals einer breite-
ren Öffentlichkeit nahe gebracht. Die Besucher-
zahl stieg in diesem Jahr auf über 20.000 an.
Wechselausstellungen in der Fagus-Galerie zur
Architektur der Moderne, zur Architekturfoto-
grafie sowie zum Kunstkreis des Bauhauses wer-
den mit Kooperationspartnern, wie z.B. dem
Bauhaus-Archiv in Berlin organisiert.
Broschüren, Faltblätter, Internetpräsenz, Vorträ-
ge und Konzerte in den Räumen des Werkes,
105
Abb. 115: Werbeanzeige, Entwurf von Max Hertwig (1912)
trifft auch die Gestaltung von Werbeanlagen.
Größere bauliche Veränderungen und Nut-
zungsänderungen bedürfen darüber hinaus ei-
ner Baugenehmigung. Verstöße gegen die Be-
stimmungen des Denkmalschutzgesetzes kön-
nen als Ordnungswidrigkeiten mit hohen Geld-
bußen belegt werden. Um den Verfall von Tei-
len des Denkmalbestandes zu verhindern, be-
stehen darüber hinaus die denkmalrechtlichen
Instrumente des Instandsetzungsgebotes sowie
des Wiederherstellungsgebotes.
Zusätzlich besteht für das Gebiet der Stadt
Alfeld ein Flächennutzungsplan, auf dem das Fa-
gus-Werk innerhalb einer ausgedehnten, süd-
westlich der Bahntrasse ausgewiesenen Gewer-
befläche eingetragen ist. Industrie und Gewer-
be ist somit in diesem Bereich als vorrangige Nut-
zung gesichert.
Finanzierung
Zu Realisierung der Ziele des Managementpla-
nes sind hinreichende finanzielle Ressourcen
notwendig. Für die Bauunterhaltung und Er-
neuerung des Fagus-Werks ist nach dem Nieder-
sächsischen Denkmalschutzgesetz der Eigentü-
mer (siehe Ziffer 5A) im Rahmen seiner wirt-
schaftlichen Leistungsfähigkeit zuständig. Er
bringt die erforderlichen Finanzmittel im Rah-
men seiner laufenden Bewirtschaftung auf. Au-
ßerdem hat der Eigentümer die Möglichkeit,
Aufwendungen für Maßnahmen zur Erhaltung
und Pflege der Baudenkmale entsprechend
der Einkommensteuergesetzgebung abzu-
schreiben.
Darüber hinaus trägt das Land Niedersachsen zu
den Kosten der Erhaltung und Instandsetzung
von Kulturdenkmalen nach Maßgabe der im
Haushaltsplan bereitgestellten Mittel bei. För-
dermittel können auch aus dem Bundespro-
gramm „National wertvolles Kulturgut" sowie
bei der Deutschen Stiftung Denkmalschutz und
weiteren Stiftungen beantragt werden.
Öffentlichkeitsarbeit
Das Fagus-Werk verfügt bereits über eine wir-
kungsvolle und ausgewogene Öffentlichkeitsar-
beit:
Im Jahr der EXPO 2000 mit dem Thema
„Mensch-Natur-Technik" wurde das Fagus-
Werk als externes Projekt erstmals einer breite-
ren Öffentlichkeit nahe gebracht. Die Besucher-
zahl stieg in diesem Jahr auf über 20.000 an.
Wechselausstellungen in der Fagus-Galerie zur
Architektur der Moderne, zur Architekturfoto-
grafie sowie zum Kunstkreis des Bauhauses wer-
den mit Kooperationspartnern, wie z.B. dem
Bauhaus-Archiv in Berlin organisiert.
Broschüren, Faltblätter, Internetpräsenz, Vorträ-
ge und Konzerte in den Räumen des Werkes,
105