Welterbeantrag Fagus-Werk
III Akteure
Hauptakteure bei der Pflege und Weiterentwick-
lung der Anlage sind die Eigentümer und die
Denkmalbehörden sowie die Fachleute, die in
ihrem Auftrag tätig sind. Unverzichtbare Partner
sind darüber hinaus die politisch Verantwortli-
chen und die Bauverwaltung vor Ort, aber auch
Spezialisten und Institutionen mit besonderer
denkmalfachlicher Kompetenz.
Das Steuerungsgremium
Die Managementaufgaben fordern die Bünde-
lung von vielfältigem Sachverstand. Regelmäßi-
ge Beratungsgespräche zwischen dem Eigentü-
mer und der Denkmalfachbehörde bilden die
Basis der Managementsteuerung, die bei Bedarf
und je nach Charakter der anstehenden Erhal-
tungsmaßnahme um Architekten, Planer, Stati-
ker, Restauratoren etc. erweitert wird.
Der Eigentümer
Der Eigentümer trägt im Rahmen der laufenden
Bewirtschaftung den Hauptteil der Finanzierung
zur Bauunterhaltung und zur denkmalgerech-
ten Instandsetzung. Bei Bedarf übernimmt er im
Einvernehmen mit den Denkmalbehörden auch
die Beauftragung von Fachleuten zur Erstellung
von Fachgutachten und Denkmalpflegeplänen.
Er ist darüber hinaus in die Monitoringverfahren
integriert, da er über Schlüsselinformationen zur
Höhe eingesetzter Mittel und zum Zustand der
Anlage verfügt.
Die Denkmalbehörden
Nach den Bestimmungen des Niedersächsischen
Denkmalschutzgesetzes haben die Denkmalbe-
hörden ihre gesetzlichen Aufgaben wahrzuneh-
men (siehe Ziffern 5B und 5C), vom ordnungs-
rechtlichen Schutz über die fachliche Beratung,
die Erschließung finanzieller Ressourcen in Form
von Steuervergünstigungen oder Fördermitteln
bis hin zur objektbezogenen Forschung, Publi-
kationen und Öffentlichkeitsarbeit.
Sie haben federführend das Monitoring sowie
die sonstigen Berichterstattungsaufgaben zu
übernehmen, die aus einer Eintragung des Fagus-
Werks in die Welterbeliste erwachsen werden.
Darüber hinaus müssen sie auch initiierend und
begleitend bei den speziellen Aufgaben mitwir-
ken, die nach diesem Managementplan für die
Anlage erforderlich oder wünschenswert sind.
Kooperationspartner
Für die Erhaltung des Denkmalbestandes ist es
unerlässlich, spezialisiertes Fachwissen heranzu-
ziehen. Für die Untersuchung des Bestandes, die
restauratorischen Analysen und die Aufstellung
von Denkmalplänen sind die Fachkompetenz
konservierungs- und restaurierungserfahrener
Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen
sowie von denkmalerfahrenen Architekten und
Fachleuten der Region hilfreich. Die Leibniz-
Universität Hannover mit ihrer renommierten
Architektur-Fakultät sowie die Hochschule für
angewandte Wissenschaft und Kunst mit ihren
Standorten in Hildesheim, Holzminden und Göt-
tingen bieten sich als kompetente Partnerfürdie
Bereiche Forschung und Technik an. In der Ar-
chitektenkammer Niedersachsen finden sich en-
gagierte Partner als kompetente Berater. Als öf-
fentlichkeitswirksames Diskussions- und Präsen-
tationsforum bezieht die Architektenkammer
das Fagus-Werk in ihre Arbeit ein und weist so-
mit immer wieder auf seine herausragende Stel-
lung in der Architektur der Welt hin.
Die Kooperation mit renommierten Einrichtun-
gen der Wissenschaft und Lehre auf dem Ge-
biet der Denkmalpflege und des Welterbema-
nagements garantiert ein hohes Niveau der Vor-
bereitung und Durchführung von Maßnahmen.
Niedersachsen verfügt bereits über zwei Welt-
erbestätten (Dom und St. Michael in Hildesheim,
Erzbergwerk Rammeisberg und Altstadt von
Goslar), die Managementerfahrung gesammelt
haben. Die Kooperation mit diesen sowie mit
anderen nationalen und internationalen Welter-
bestätten wird eine selbstverständliche Aufga-
be beim Management des Fagus-Werks sein.
Dabei bieten sich sowohl regionale Schwer-
punktsetzungen an als auch die thematische
Konzentration auf Welterbestätten der Moder-
ne (z.B. Bauhaus Weimar und Dessau).
IV Instrumente und Handlungsfelder
Für einen nachhaltigen Schutz des Denkmalbe-
standes und dessen Pflege stehen eine Fülle von
Rechts-, Planungs- und Überwachungsinstru-
menten zur Verfügung.
Rechts- und Planungsgrundlagen
Die Ziele des Managementplanes können auf
der rechtlichen Basis des Baugesetzbuches, des
Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes und
der Niedersächsischen Bauordnung umgesetzt
werden (siehe Ziffer 5B bis 5D). Für die unter
Denkmalschutz stehende Anlage gelten die Be-
stimmungen des Niedersächsischen Denkmal-
schutzgesetzes (siehe unter Ziffer 5C und 7B).
Bauliche Veränderungen bedürfen daher der
denkmalrechtlichen Genehmigung. Dieses be-
104
III Akteure
Hauptakteure bei der Pflege und Weiterentwick-
lung der Anlage sind die Eigentümer und die
Denkmalbehörden sowie die Fachleute, die in
ihrem Auftrag tätig sind. Unverzichtbare Partner
sind darüber hinaus die politisch Verantwortli-
chen und die Bauverwaltung vor Ort, aber auch
Spezialisten und Institutionen mit besonderer
denkmalfachlicher Kompetenz.
Das Steuerungsgremium
Die Managementaufgaben fordern die Bünde-
lung von vielfältigem Sachverstand. Regelmäßi-
ge Beratungsgespräche zwischen dem Eigentü-
mer und der Denkmalfachbehörde bilden die
Basis der Managementsteuerung, die bei Bedarf
und je nach Charakter der anstehenden Erhal-
tungsmaßnahme um Architekten, Planer, Stati-
ker, Restauratoren etc. erweitert wird.
Der Eigentümer
Der Eigentümer trägt im Rahmen der laufenden
Bewirtschaftung den Hauptteil der Finanzierung
zur Bauunterhaltung und zur denkmalgerech-
ten Instandsetzung. Bei Bedarf übernimmt er im
Einvernehmen mit den Denkmalbehörden auch
die Beauftragung von Fachleuten zur Erstellung
von Fachgutachten und Denkmalpflegeplänen.
Er ist darüber hinaus in die Monitoringverfahren
integriert, da er über Schlüsselinformationen zur
Höhe eingesetzter Mittel und zum Zustand der
Anlage verfügt.
Die Denkmalbehörden
Nach den Bestimmungen des Niedersächsischen
Denkmalschutzgesetzes haben die Denkmalbe-
hörden ihre gesetzlichen Aufgaben wahrzuneh-
men (siehe Ziffern 5B und 5C), vom ordnungs-
rechtlichen Schutz über die fachliche Beratung,
die Erschließung finanzieller Ressourcen in Form
von Steuervergünstigungen oder Fördermitteln
bis hin zur objektbezogenen Forschung, Publi-
kationen und Öffentlichkeitsarbeit.
Sie haben federführend das Monitoring sowie
die sonstigen Berichterstattungsaufgaben zu
übernehmen, die aus einer Eintragung des Fagus-
Werks in die Welterbeliste erwachsen werden.
Darüber hinaus müssen sie auch initiierend und
begleitend bei den speziellen Aufgaben mitwir-
ken, die nach diesem Managementplan für die
Anlage erforderlich oder wünschenswert sind.
Kooperationspartner
Für die Erhaltung des Denkmalbestandes ist es
unerlässlich, spezialisiertes Fachwissen heranzu-
ziehen. Für die Untersuchung des Bestandes, die
restauratorischen Analysen und die Aufstellung
von Denkmalplänen sind die Fachkompetenz
konservierungs- und restaurierungserfahrener
Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen
sowie von denkmalerfahrenen Architekten und
Fachleuten der Region hilfreich. Die Leibniz-
Universität Hannover mit ihrer renommierten
Architektur-Fakultät sowie die Hochschule für
angewandte Wissenschaft und Kunst mit ihren
Standorten in Hildesheim, Holzminden und Göt-
tingen bieten sich als kompetente Partnerfürdie
Bereiche Forschung und Technik an. In der Ar-
chitektenkammer Niedersachsen finden sich en-
gagierte Partner als kompetente Berater. Als öf-
fentlichkeitswirksames Diskussions- und Präsen-
tationsforum bezieht die Architektenkammer
das Fagus-Werk in ihre Arbeit ein und weist so-
mit immer wieder auf seine herausragende Stel-
lung in der Architektur der Welt hin.
Die Kooperation mit renommierten Einrichtun-
gen der Wissenschaft und Lehre auf dem Ge-
biet der Denkmalpflege und des Welterbema-
nagements garantiert ein hohes Niveau der Vor-
bereitung und Durchführung von Maßnahmen.
Niedersachsen verfügt bereits über zwei Welt-
erbestätten (Dom und St. Michael in Hildesheim,
Erzbergwerk Rammeisberg und Altstadt von
Goslar), die Managementerfahrung gesammelt
haben. Die Kooperation mit diesen sowie mit
anderen nationalen und internationalen Welter-
bestätten wird eine selbstverständliche Aufga-
be beim Management des Fagus-Werks sein.
Dabei bieten sich sowohl regionale Schwer-
punktsetzungen an als auch die thematische
Konzentration auf Welterbestätten der Moder-
ne (z.B. Bauhaus Weimar und Dessau).
IV Instrumente und Handlungsfelder
Für einen nachhaltigen Schutz des Denkmalbe-
standes und dessen Pflege stehen eine Fülle von
Rechts-, Planungs- und Überwachungsinstru-
menten zur Verfügung.
Rechts- und Planungsgrundlagen
Die Ziele des Managementplanes können auf
der rechtlichen Basis des Baugesetzbuches, des
Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes und
der Niedersächsischen Bauordnung umgesetzt
werden (siehe Ziffer 5B bis 5D). Für die unter
Denkmalschutz stehende Anlage gelten die Be-
stimmungen des Niedersächsischen Denkmal-
schutzgesetzes (siehe unter Ziffer 5C und 7B).
Bauliche Veränderungen bedürfen daher der
denkmalrechtlichen Genehmigung. Dieses be-
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