Gefährdung
In großem Umfang ist der Originalbestand an Fenstern im
Rahmen von Modernisierungsmaßnahmen bereits ausge-
tauscht worden. Die wachsenden Anforderungen an den
Wärme- und Dämmschutz und möglicherweise auch eine
langjährige Vernachlässigung zwingen zu Entscheidungen
an einer für die räumliche und gestalterische Qualität dieser
Siedlung sehr entscheidenden Stelle.
Als Ersatz für die sprossengeteilten Fenster - und hier stellt
das Beispiel Siegfriedviertel keine Ausnahme dar - sind
großflächige, isolien/erglaste Nachfolgemodelle eingebaut
worden. Diese „heizkostensparende“, angeblich „pflege-
leichte“ Lösung folgt dem Trend nach Anonymisierung des
Wohnumfeldes ganz allgemein. Landauf, landab dienen die
gleichen Fassadenverkleidungen aus Kunststoff, die glei-
chen großflächigen, womöglich asymmetrisch gegliederten
Isolierglasfenster aus Kunststoff oder Metall, die gleichen
Eternit-Bedachungen dem verständlichen Wunsch nach
mehr Wärmeschutz. Die Bauindustrie stellt Erzeugnisse zur
Verfügung, die oft weder einer ernsten Qualitätskontrolle,
noch - und dies wird hier in den Vordergrund gestellt - einer
notwendigen konzeptionellen Prüfung standhalten.
Die außerordentliche Gewichtung der Fenster als Signale
eines besonderen Architekturkonzeptes der Zwanziger
Jahre zwingt, speziell was die Straßenraumsituation anbe-
langt, zu besonders strengen Beurteilungskriterien. Die mas-
sive zerstörerische Wirkung des neuen großflächigen Fen-
sters als „ausgestanztes Loch“ ist offensichtlich. In verhee-
render Weise beeinträchtigt die unruhige Asymmetrie der
neuen Fensterteilung die harmonisch aufeinander abge-
stimmte Fassadenkomposition.
Auch im Bewußtsein eines differenzierten Abwägens von
kulturpolitischen, denkmalpflegerischen Gesichtspunkten
einerseits und den finanzierungstechnischen (mietpreisbe-
zogenen) Zusammenhängen andererseits dürfen an dieser
Stelle keine leichtfertigen Entscheidungen, keine unsachli-
chen „Kompromisse“ geschlossen werden. Gerade auch in
Zeiten wirtschaftlicher Rezession darf die Verteidigung von
Wohnumfeldqualitäten nicht auf die leichte Schulter genom-
men werden. Das alltägliche Bild einer Siedlung erfordert
mindestens ebensoviel gestalterische Zuwendung wie die
sonntägliche Sonderform eines repräsentativen, zentralen
Stadtraumes.
Maßgaben
Die nachfolgenden Maßgaben beziehen sich sämtlich auf
den Straßenraum und auf die vom Straßenraum her einseh-
baren Gebäudeteile. Die Hofseiten sind als weniger relevant
in bezug auf die Stadtbildqualität einzustufen. Hier kann ge-
gebenenfalls weiteren Kompromissen zugestimmt werden.
Leitgedanke bei anstehenden Modernisierungsmaßnahmen
sollte die Erhaltung, Beibehaltung der originalen Sprossen-
teilung sein. Falls im Bereich der noch vorhandenen origina-
len Restsubstanz einfache Dichtungsarbeiten nicht ausrei-
chen, ist zunächst der Einbau von inneren Vorsatzrahmen
bzw. aufgedoppelten Flügelrahmen zu prüfen. Ebenso kann
die Anbringung eines zusätzlichen Innenfensters bei außen
angeschlagenen Fenstern empfohlen werden. Das Erschei-
nungsbild wird dadurch am ehesten gewährleistet.
Läßt der Erhaltungszustand der Originalfenster derartige
Maßnahmen nicht zu, müssen Kompromisse geschlossen
werden, die allerdings weder eingeklemmte noch aufge-
klebte Sprossengliederungen zulassen dürfen. An den in
Karte 6 gekennzeichneten besonderen städtebaulichen Fix-
punkten (Burgundenplatz etc.) kann nur die echte Sprosse
eine gestalterische Annäherung an die Originalsubstanz
garantieren. In weniger herausragenden stadträumlichen
Zonen kann eine Reduzierung dieser Maximalforderung zu-
gelassen werden. Unbedingt ist jedoch der Grundtyp der
kämpferunterteilten (Typ 1) und der kämpferlosen Form
(Typ 2) beizubehalten. Es empfiehlt sich, die schon einge-
setzten asymmetrischen Fenster durch die in Karte 6 vorge-
schlagenen Fenstertypen zu ersetzen.
60 Burgundenplatz, westliche Platzwand
155
In großem Umfang ist der Originalbestand an Fenstern im
Rahmen von Modernisierungsmaßnahmen bereits ausge-
tauscht worden. Die wachsenden Anforderungen an den
Wärme- und Dämmschutz und möglicherweise auch eine
langjährige Vernachlässigung zwingen zu Entscheidungen
an einer für die räumliche und gestalterische Qualität dieser
Siedlung sehr entscheidenden Stelle.
Als Ersatz für die sprossengeteilten Fenster - und hier stellt
das Beispiel Siegfriedviertel keine Ausnahme dar - sind
großflächige, isolien/erglaste Nachfolgemodelle eingebaut
worden. Diese „heizkostensparende“, angeblich „pflege-
leichte“ Lösung folgt dem Trend nach Anonymisierung des
Wohnumfeldes ganz allgemein. Landauf, landab dienen die
gleichen Fassadenverkleidungen aus Kunststoff, die glei-
chen großflächigen, womöglich asymmetrisch gegliederten
Isolierglasfenster aus Kunststoff oder Metall, die gleichen
Eternit-Bedachungen dem verständlichen Wunsch nach
mehr Wärmeschutz. Die Bauindustrie stellt Erzeugnisse zur
Verfügung, die oft weder einer ernsten Qualitätskontrolle,
noch - und dies wird hier in den Vordergrund gestellt - einer
notwendigen konzeptionellen Prüfung standhalten.
Die außerordentliche Gewichtung der Fenster als Signale
eines besonderen Architekturkonzeptes der Zwanziger
Jahre zwingt, speziell was die Straßenraumsituation anbe-
langt, zu besonders strengen Beurteilungskriterien. Die mas-
sive zerstörerische Wirkung des neuen großflächigen Fen-
sters als „ausgestanztes Loch“ ist offensichtlich. In verhee-
render Weise beeinträchtigt die unruhige Asymmetrie der
neuen Fensterteilung die harmonisch aufeinander abge-
stimmte Fassadenkomposition.
Auch im Bewußtsein eines differenzierten Abwägens von
kulturpolitischen, denkmalpflegerischen Gesichtspunkten
einerseits und den finanzierungstechnischen (mietpreisbe-
zogenen) Zusammenhängen andererseits dürfen an dieser
Stelle keine leichtfertigen Entscheidungen, keine unsachli-
chen „Kompromisse“ geschlossen werden. Gerade auch in
Zeiten wirtschaftlicher Rezession darf die Verteidigung von
Wohnumfeldqualitäten nicht auf die leichte Schulter genom-
men werden. Das alltägliche Bild einer Siedlung erfordert
mindestens ebensoviel gestalterische Zuwendung wie die
sonntägliche Sonderform eines repräsentativen, zentralen
Stadtraumes.
Maßgaben
Die nachfolgenden Maßgaben beziehen sich sämtlich auf
den Straßenraum und auf die vom Straßenraum her einseh-
baren Gebäudeteile. Die Hofseiten sind als weniger relevant
in bezug auf die Stadtbildqualität einzustufen. Hier kann ge-
gebenenfalls weiteren Kompromissen zugestimmt werden.
Leitgedanke bei anstehenden Modernisierungsmaßnahmen
sollte die Erhaltung, Beibehaltung der originalen Sprossen-
teilung sein. Falls im Bereich der noch vorhandenen origina-
len Restsubstanz einfache Dichtungsarbeiten nicht ausrei-
chen, ist zunächst der Einbau von inneren Vorsatzrahmen
bzw. aufgedoppelten Flügelrahmen zu prüfen. Ebenso kann
die Anbringung eines zusätzlichen Innenfensters bei außen
angeschlagenen Fenstern empfohlen werden. Das Erschei-
nungsbild wird dadurch am ehesten gewährleistet.
Läßt der Erhaltungszustand der Originalfenster derartige
Maßnahmen nicht zu, müssen Kompromisse geschlossen
werden, die allerdings weder eingeklemmte noch aufge-
klebte Sprossengliederungen zulassen dürfen. An den in
Karte 6 gekennzeichneten besonderen städtebaulichen Fix-
punkten (Burgundenplatz etc.) kann nur die echte Sprosse
eine gestalterische Annäherung an die Originalsubstanz
garantieren. In weniger herausragenden stadträumlichen
Zonen kann eine Reduzierung dieser Maximalforderung zu-
gelassen werden. Unbedingt ist jedoch der Grundtyp der
kämpferunterteilten (Typ 1) und der kämpferlosen Form
(Typ 2) beizubehalten. Es empfiehlt sich, die schon einge-
setzten asymmetrischen Fenster durch die in Karte 6 vorge-
schlagenen Fenstertypen zu ersetzen.
60 Burgundenplatz, westliche Platzwand
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