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Winghart, Stefan [Editor]; Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege [Editor]; Institut für Denkmalpflege [Editor]; Kaspar, Fred [Oth.]; Gläntzer, Volker [Oth.]
Arbeitshefte zur Denkmalpflege in Niedersachsen: Güter, Pachthöfe und Sommersitze: Wohnen, Produktion und Freizeit zwischen Stadt und Land ; [... 23. Jahrestagung der nordwestdeutschen Hausforscher im März 2011 ...] — Hameln: Niemeyer, Heft 43.2014

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Landgüter von Bürgern und Beamten, Lebens- und Wirtschaftsformen
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Kaspar, Fred: Pachthof mit bürgerlichem Sommerhaus von 1774: Haus Lohfeld (ehemals Hof Wiggermann) bei Everswinkel (Kr. Warendorf), Müssingen Nr. 5
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https://doi.org/10.11588/diglit.51273#0425
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Pachthof mit bürgerlichem Sommerhaus von 1774
Haus Lohfeld (ehemals Hof Wiggermann) bei Everswinkel (Kr. Warendorf), Müssingen Nr. 5

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7 Haus Lohfeld. Zum Wohnhaus erweiterter Sommerhausanbau von um 1774 aus Nordwesten (Zustand 2010).

einfacher gewesen sein und aus Räumen im Kammer-
fach des Hauses bestanden haben. Auch 1782 blie-
ben wiederum die hintersten Zimmer des Bauernhau-
ses (nun in dem erneuerten Sommerhaus) von der
Verpachtung ausgenommen, ferner auch Stallung für
die Pferde im Backhaus. Diese Formulierungen lassen
erschließen, dass die in Münster lebenden Verpächter
zur längeren oder kürzeren Nutzung ihrer an das ver-
pachtete Bauernhaus angebauten Sommerwohnung
mit einer Kutsche anreisen wollten. Auch ein neuer
Vertrag mit den Pächtern aus dem Jahre 1815 lautete
entsprechend, wobei nun angegeben wird, dass die
Stallung für vier Pferde ausreichen würde. Ent-
sprechende Formulierungen tauchen zum letzten Mal
in einem Pachtvertrag aus dem Jahre 1858 auf, wobei
nunmehr statt von den beiden Räumen von dem
sogenannten Herrenhaus gesprochen wurde. Ferner
beanspruchte die Herrschaft nun auch einen in dem
Backhaus befindlichen Keller sowie den obersten
Boden, wo die Glocke hängt, ferner auch einen Teil
der Scheune (wohl für Kutsche und Pferde) und auch
die daneben befindliche Gesindestube (diese sicher-
lich für die mitreisenden Bediensteten). Erst nachdem
ab 1870 der Hof nicht mehr verpachtet, sondern
durch die Eigentümer selber bewirtschaftet wurde,
stand wohl auch das Herrenhaus in ihrer kontinuierli-

chen Nutzung. Da zu dieser Zeit über mehrere Jahr-
zehnte neben der Familie des Inhabers auch dessen
verwitwete Mutter auf dem Hof lebte und sie dort
nach Erbschaftsverträgen versorgt werden musste,
kann vermutet werden, dass man das ehemalige Her-
renhaus nunmehr als ihre abgetrennte (Altenteiler-)
Wohnung nutzte.
Sowohl die Bauzeit des Gebäudes wie auch die Bau-
herren sind bislang nicht durch archivalische Nach-
richten oder eine Inschrift mit Datierung am Gebäude
bekannt geworden. Zur weiteren Klärung der Bauzeit
wurde 2012 eine dendrochronologische Untersu-
chung des im Dachwerk verbauten Holzes vorgenom-
men.47 Hierbei konnte als wahrscheinliche Zeit für die
Aufrichtung der heutigen Dachkonstruktion das Jahr
1774 ermittelt werden. Da die architektonischen For-
men für eine Errichtung nach der Mitte des 18. Jahr-
hunderts sprechen, dürfte es sich um das Baudatum
handeln. Da die später als Herrenhaus bezeichnete
Wohnung nach Aussage älterer Pachtverträge aber
schon spätestens 1762 vorhanden war, dürfte der
errichtete Neubau der Verbesserung der herrschaftli-
chen Wohnverhältnisse gedient haben. Der Neubau
erfolgte unmittelbar nach dem Verkauf des Hofes im
Jahre 1773. Als Bauherrin wäre demnach die Witwe
des Hofkammerrichters Buchholz in Münster anzu-
 
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