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Albini, Franz Josef von; Metternich, Matthias [Adr.]
Etwas über die mainzische Konstitution in einem Sendschreiben des Doktor Gottlob Teutsch an den Verfasser des mainzischen Bürgerfreundes — Leipzig, 1792 [VD18 14255561]

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https://doi.org/10.11588/diglit.25915#0009
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wer soll diese neue Konstitution machen? der Kur-
fürst und das Domkapitel? Nein. Wer dann?
etwa die Bürgerschaft zu Mainz? Ich höre, sie
will nichts davon wissen. Gesezt aber, sie wollte
wirklich; kann die mainzische Bürgerschaft den gan-
zen mainzischen Staat repräsentiren? oder wer sind
die Repräsentanten des mainzischen Staats? Lau-
ter wesentliche Fragen, die nothwendig zuvor erör-
tert werden müssen, ehe an Konstitutionmachen ge-
dacht werden kann. Haben Sie dann aber ganz
vergessen, daß Mainz kein souveräner Staat ist, daß
Mainz zum teutscheu Reiche gehört, daß ein Kur-
fürst von Mainz des Reichs Erzkanzler und Direk-
tor des kurrheinischen Kreises ist, daß alle diese
herrliche Attribute auf seiner jetzigen Konstitution
ruhen, daß Mainz für sich allein die reichögesstz-
mäßige Verfassung sämtlicher geistlichen Staaten
nicht umwerfen kann, daß die mainzischen Regalien
und Vorrechte von Kaiser und Reich zu Lehen ge-
hen, dgß ein Vasall für sich selbst ohne Vorwissen
und Einwilligung seines Lehnherrn an seiner Kon-
stitution nichts zu ändern vermag? Lassen Sie mich
doch geschwind wissen: Soll Mainz mit seiner neuen
Konstitution noch ferner zum teutschen Reich gehö-
ren? soll Mainz bei diesem Reich alles bleiben, was
)( Z es
 
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