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Allgemeine theologische Bibliothek — 5.1775

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https://doi.org/10.11588/diglit.22490#0130
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118 I. F. Beckers El'nsegmmgsredm
Konsirmationstages hat dm vollkommnen gewöhn-
licheu Kanzelsill; und hier isi der Hr. Vcrf. be-
scheiden: //Wir sind/ sagt er/ wert entfernt/ aus
dieser gottesdienstlichen Hand elrmg mehr zu ma-
chen/ als sie ist und (es fehlt in der Konstr. ihr)
die Würde eines göttlichen Gnadenw.iktels beyzu-
legen. Wir wissen gar zu wohl/ (fast scheint es
nach diesem Ausdrucke/ der Hr. B. wünschte/ daß
er ihr einen hohem Rang geben könnte) daß die-
selbe nur ein heiliger Gebrauch ist/ so auf derWill-
kühr der Kirche beruht — Alleine das benimmt
der Wichtigkeit der Handlung und der Merkwür-
digkeit des KonsirmationStageö nichts. // Des
Hm. Verf. Sinn ist sicher richtig, aber er hak
sich abermal unrichtig cmsgedrückt. Er wollte sa-
gen: Die Handlung bleibt dennoch wichtig, und
der Tag merkwürdig. Wir wollen durch eine Pa-
rodie fühlen lassen, was wir wollen. Wie, wenn
Hr. Reiche sagte: Ich weiß gar zu gewiß, daß dis
Taufe (kei:r Gnadenmittel, sondern) nur ein hei-
liger Gebrauch ist, so auf der Willkühr der Kirche
beruht — allein das benimmt der Wichtigkeit der
Handlung nichts. Wird ihm Hr. B. diesen lezten
Satz (denn vom ersten ist jezt nicht die Frage )
zugeben, daß damit der Wichtigkeit der Handlung
nichts benommen sey ? — „ Die feyerliche Erin-
nerung „ so fährt Hr. B. fort, „des Bundes mik
Gott; die öffentliche Ablegung eines Glaubens-
bekenntnisses; die völlige Aufnahme in die Gemein-
schäft
 
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